Handy gesperrt

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ulfrese
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Handy gesperrt

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit O2 (Handyvertrag) und weiß einfach nicht welche Möglichkeiten/Rechte ich überhaupt habe.

Mal zum Fall selbst...

-2 Jahresvertrag bis Jan.12
-Dez.10 Rechnung betrug 149€ (hiervon 43€ die ich angezweifelt habe)

Fakten:
06.12.10 Rechnungsstellung von O2 über 149€
08.12.10 Rechnung erhalten und sogleich Einspruch per Email, Post gestellt über die angeblichen Inetverbindungen in Höhe von 43€. Will hierfür einen genauen Nachweis über die KBNutzungen etc. seitens O2. (Grund hierfür ist einfach, ich bin nur über mein WLAN Netz gegangen)
Habe auch in diesem Schreiben O2 Einzugsermächtigung entzogen.
16.12.10 Schreiben seitens O2 (kurz Zusammengefasst, alles in Ordnung mit der Abrechnung)
Sogleich haben sie dann auch trotzdem schön abgebucht.

Nachdem ich bei der Hotline unkompetent betreuut wurde etc. auf meine Bitte von Nachweisen in keinster Weise eingegangen wurde, habe ich erstmal eine Rückbuchung veranlasst.

Wiederholt angemahnt, dass ich eine Rechnung erhalten möchte mit Zahlungsziel und Nachweisen für meine Beanstandung.

29.12.10 SMS von O2 erhalten, kein Zahlungseingang, deshalb Handysperrung zum 30.12.

30.12.10 Versucht doch nochmal eine Lösung mit O2 zu bekommen, nix da. Handy gesperrt.
Super denk ich mir, habe keinerlei Rechte... auf Nachweise gehen die erst garnicht ein. Sperren einfach und ich sitz auf dem xxx.
Nungut, bin ja ein depp... also die 149€ überwiesen.

Tja, bis heute noch keine Freischaltung meines Handys.
Auf Anfragen laut welchem AGB Paragraphen ich überhaupt gesperrt wurde, wieder nur eine lapidare Antwort... ab §5.
Da seh ich aber nur, Teilsperrung möglich bei Einstellung der Zahlungen + wenn 2 Monate ich im Rückstand bin.

Habe ich denn nun überhaupt keinerlei Rechte... können die mit mir umgehen wie die wollen?
Darf ich Rechnungen nicht beanstanden, sondern muss alles schön zahlen? Und wehe man will mal beanstanden, tja dann sperren wir sie halt... bin ich im falschen Film?

Mal ganz konkret, darf ich außerordentlich kündigen aufgrund zb. nicht erbrachter Leistungen seitens O2?

Was kann und darf ich nun machen?

Ein verzweifelter O2 Kunde

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Folgendes:

1) Sie haben im Schreiben vom 08.12.2010 die Einzugsermächtigung widerrufen. Am 16.02.2010 antwortete Ihnen O2 auf das Schreiben. Demnach ist der Zugang Ihres Widerrufs bei O2 nachweisbar (O2 hat ja darauf geantwortet).

Demnach wäre etwaige Rücklastschriftgebühren seitens O2 nicht durchsetzbar.

2) Was wurde zum Thema Zahlweise in den AGBs festgelegt? Was steht dort, was passiert, wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wird?

3) Haben Sie den unstrittigen Betrag zweckgebunden nach der Rücklastschrift an O2 überwiesen? Die Bankverbindung wird i.d.R. im Online-Banking vor Auslösen der Rücklastschrift angezeigt.

Falls der unstrittige Betrag überwiesen wurde:
Dann sehe ich einen Vertragsbruch seitens O2 vorliegen.
In diesem Fall würde ich O2 schriftlich (per Einschreiben) davon in Kenntnis setzen, dass Sie innerhalb von 7 Tagen den Anschluss entsperren müssen.
Falls O2 daraufhin nicht entsperrt, würde ich den Vertrag fristlos/außerordentlich per Einschreiben kündigen.

Falls der unstrittige Betrag nicht überwiesen wurde:
Schleunigst den Betrag an O2 zweckgebunden (d.h. im Überweisungsbetreff schreiben "Nur Begleichung Rechnung XYZ unstrittiger Betrag") + die per AGB-festgelegte Sperr/Entsperrprovision zweckgebunden (d.h. im Überweisungsbetreff schreiben "Nur Begleichung Sperr/Entsperrprovision") überweisen.




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#2
 Von 
Ulfrese
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

>Handy gesperrt
Folgendes:

1) Sie haben im Schreiben vom 08.12.2010 die Einzugsermächtigung widerrufen. Am 16.02.2010 antwortete Ihnen O2 auf das Schreiben. Demnach ist der Zugang Ihres Widerrufs bei O2 nachweisbar (O2 hat ja darauf geantwortet).

Demnach wäre etwaige Rücklastschriftgebühren seitens O2 nicht durchsetzbar.

->k das hab ich verstanden

2) Was wurde zum Thema Zahlweise in den AGBs festgelegt? Was steht dort, was passiert, wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wird?

->alles durchsucht, nichts in den AGB`s zu diesem Thema gefunden

3) Haben Sie den unstrittigen Betrag zweckgebunden nach der Rücklastschrift an O2 überwiesen? Die Bankverbindung wird i.d.R. im Online-Banking vor Auslösen der Rücklastschrift angezeigt.

Falls der unstrittige Betrag überwiesen wurde:
Dann sehe ich einen Vertragsbruch seitens O2 vorliegen.
In diesem Fall würde ich O2 schriftlich (per Einschreiben) davon in Kenntnis setzen, dass Sie innerhalb von 7 Tagen den Anschluss entsperren müssen.
Falls O2 daraufhin nicht entsperrt, würde ich den Vertrag fristlos/außerordentlich per Einschreiben kündigen.

Falls der unstrittige Betrag nicht überwiesen wurde:
Schleunigst den Betrag an O2 zweckgebunden (d.h. im Überweisungsbetreff schreiben "Nur Begleichung Rechnung XYZ unstrittiger Betrag") + die per AGB-festgelegte Sperr/Entsperrprovision zweckgebunden (d.h. im Überweisungsbetreff schreiben "Nur Begleichung Sperr/Entsperrprovision") überweisen.

->Ich habe ALLES am 30.12.2010 überwiesen.
Bis heute keine Freischaltung.
In den AGB`s steht, dass Rechnungen innerhalb 5 Werktagen fällig sind. Heißt das nun, obwohl ich die Rechnung angezweifelt habe, um Klärung gebeten habe... ich trotzdem hätte zahlen müssen innerhalb 5 Tagen. Eigentlich wartete ich auf eine Klärung, ehe ich was zahlen wollte.

So, hab ich nun einen Fehler begangen der O2 zur Sperrung reicht? Ich kenn das so, dass man normal 30 Tage Zahlungsziel hat und danach erstmal eine Mahnung erhält


-- Editiert am 05.01.2011 17:52

-- Editiert am 05.01.2011 17:53

-- Editiert am 05.01.2011 17:53

-- Editiert am 05.01.2011 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe ALLES am 30.12.2010 überwiesen.


Können Sie das bitte konkretisieren!
Was haben Sie genau gezahlt (auch den strittigen Betrag)? Was haben Sie im Überweisungszweck geschrieben? Sie müssen aufpassen, wenn Sie im Überweisungszweck nicht genau geschrieben, wofür das Geld sei, kann der Handyanbieter das Geld auf ggf. unwirksame Inkassokosten aufrechnen.

Also mein Vorschlag:
Schicken Sie dem Handyanbieter ein Einschreiben mit Rückschein und setzen Diesen eine 7-tätige Frist, den Anschluss zu entsperren.

Führen Sie keine Telefonate mehr mit dem Anbieter! Im Zweifelsfall können Sie diese Telefonate nicht nachweisen!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ulfrese
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ich habe den kompl. Betrag incl. des strittigen Betrages (also die kompl. 149€) überwiesen. Im Überweisungszweck habe ich Rechnungs&Kundennummer angegeben.

Soeben habe ich eine SMS erhalten, dass mein Handy nun wieder frei geschalten ist.

Ärger bleibt nun über das Vorgehen von O2.
- Sicher kommen nun auch noch Sperr/Entsperrkosten auf mich zu, wo es meiner Meinung nach garnicht hätte erst gesperrt werden dürfen. Tja eines lehrt es mich... Finger weg von sämtlichen Verträgen, wozu gibt es Prepaidkarten die auch noch günstiger sind wie jeder Vertrag dieser ominösen Firmen.

Ich würde gern trotzdem nun noch nachträglich für das Vorgehen seitens O2 außerordentlich kündigen, falls es möglich ist

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Haben Sie denn wenigstens "UNTER VORBEHALT" auf dem Überweisungstext geschrieben? Sie haben einen großen Fehler gemacht, denn Sie haben die Forderung von o2 damit anerkannt.
Jetzt haben Sie Alles bezahlt schön dumm! o2 lacht sich einen ab, weil sie mit deren Blockadehaltung eben gewonnen haben. Mit der Sperrung haben Sie Dich mürbe gemacht.

quote:
Ich würde gern trotzdem nun noch nachträglich für das Vorgehen seitens O2 außerordentlich kündigen, falls es möglich ist



Nein, das ist nicht mehr möglich!
Bessere Chancen hätten Sie gehabt,
(1) wenn Sie zweckgebunden nur den unstrittigen Betrag zweckgebunden überwiesen hätten
(2) Sie per Einschreiben eine Frist zur Entsperrung gesetzt hätten
(3) o2 nicht fristgerecht entsperrt hätte.

In diesem Fall hätten Sie ggf. außerordentlich fristlos kündigen (per Einschreiben) können.
(A) In diesem Fall akzeptiert o2 die Kündigung nicht bzw. ignoriert diese.
(B) Sie stellen die Zahlungen ein.
(C) o2 sperrt Ihren Anschluss.
(D) o2 kündigt von sich aus den Vertrag fristlos und verlangt von Ihnen Schadensersatz (alle Grundgebühren bis zum Vertragsende)
(E) Sie lassen sich nicht einschüchtern und zahlen nicht. (F) o2 schaltet ein Inkassobüro ein, welches exorbitante Inkassogebühren fordert.
(G) Sie zahlen immer noch nicht.
(H) Inkassobüro beantragt gegen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid.
(I) Sie widersprechen dem Mahnbescheid und schicken den Widerspruch per Einschreiben an das Gericht zurück.
(J) o2/Inkassobüro verklagt Sie vor dem Amtsgericht Ihres Wohnorts.
(K) Sie tragen vor Gericht vor, dass Sie nicht zahlen müssen, weil Sie wirksam außerordentlich wg. Vertragsbruchs (grundlose Sperre, keine Entsperrung trotz Fristsetzung) gekündigt haben
(L) Gericht gibt Ihnen Recht und Sie müssen nichts an o2 zahlen
--> der Spuk ist vorbei.

Das ist der einzige Weg (1-3, A-L) aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen.
Sie dürfen sich eben nicht von o2 und deren Inkassobüro mürbe machen lassen. Sie müssen stark sein, um das o.g. Szenarium durchzuziehen.




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#6
 Von 
Ulfrese
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Herr Meier,

verstehe, der Fall ist hiermit geschlossen :) Erstmal vielen Dank für Ihre Hilfestellung, auch wenn ich Fehler gemacht habe die unumkehrbar sind... naja ich bin nicht vom Fach. Aber Ihre Vorgehensweise ist ausgedruckt und für die vlt. irgendwann wiederkehrende Geschichte abgelegt :)

Vlt. stellt ja O2 nun in der nächsten Rechnung mir die Rückbuchungslastschrift in Rechnung. Dann werde ich vorgehen wie von Ihnen beschrieben... vlt. komm ich ja dann so raus.

Wie auch immer, sie haben vollkommen Recht ich bin der doofe in diesem Fall.

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