Handy gekauft über Ebay gekauft aber keine Rechung dabei.

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
babina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Handy gekauft über Ebay gekauft aber keine Rechung dabei.

Hallo,

habe ein 2 Wochen altes Samsung Galaxy S5+ über Ebay gekauft. Der Privat-Verkäufer hat angegeben dass er keine Rechnung mehr dazu hat.

Was passiert wenn ich einen Garantiefall habe? Aber keine Rechnung dem Hersteller vorweisen kann?

Kann Ich den Verkäufer anzeigen, da er mir keine Rechnung bzw. Lieferschein dazugegeben hat? Obwohl er sich abgesichert hat, und es in der Beschreibung erwähnt hat?

Ich habe ihn bereits mehrmals angeschrieben, aber ich erhalte keine Antwort von ihm.

Vielen Dank.

MfG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Was passiert wenn ich einen Garantiefall habe?

Welche Garantie hat Dir denn der Verkäufer gegeben?



Zitat:
Kann Ich den Verkäufer anzeigen, da er mir keine Rechnung bzw. Lieferschein dazugegeben hat?

Witzig, Du willst ihn ernsthaft anzeigen weil Du genau das bekommen hast was vertraglich vereinbart war, nämlich nichts?



Weder das vertragsgemäße Verhalten noch der Faktor "nicht nachgedacht vor dem klicken" berechtigen zu irgendwelchen Anziegen. Das könnte sogar zum Boumerang werden wenn der Verkäufer entsprechend genervt ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
babina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Da er ein Privat Verkäufer bei Ebay ist, hat er Garantie usw. ausgeschlossen.

Also ich habe kein Recht auf eine Rechnung? Nur weil er sich in der Beschreibung abgesichert hat, dass er keine Rechnung hat?

Er meinte es wäre ein Geschenk gewesen, und deshalb auch keine Rechnung dazu.


-- Editiert von babina am 22.05.2015 20:42

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Also ich habe kein Recht auf eine Rechnung? Nur weil er sich in der Beschreibung abgesichert hat, dass er keine Rechnung hat?

Selbst wenn er das nicht hineingeschrieben hat, hätte man kein Recht auf eine Rechnung. Schlicht weil es kein grundsätzliches Recht auf eine Rechnung gibt.



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#4
 Von 
babina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Und was ist mit einem Lieferschein?

Irgendeinen Nachweis braucht man doch?
Sonst könnte man ja meinen er hat sich das Handy irgendwoher besorgt.

Ist halt ******* wenn ein Garantiefall eintritt und ich habe überhaupt keinen Nachweis das mir das Handy gehört. Oder es noch in der Zeit sich befindet wo es eig. Garantie hat :/

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Und was ist mit einem Lieferschein?

Nein, auch darauf gibt es keinen Anspruch.



Zitat:
Irgendeinen Nachweis braucht man doch?

Im Falls des Falles sollt eman einen haben.
Dazu kann man sich dann die ganzen ebay Dokumente und die Zahlungsnachweise entsprechend archivieren.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Dann musst du in einen Laden gehen und dir ein Handy kaufen. Dann hast du auch eine Rechnung.
Es gibt viele Möglichkeiten wo es her sein kann
- Geschenk (Eltern, Firma, sonstwer)
- Gewinn
- Vertragsverlängerung
- vom Laster gefallen

Aber wenn dabei steht, es gibt keine Rechnung, dann gibts halt keine. Dann muss man das Risiko (mit Preisabschlag) eingehen oder es sein lassen.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat:
Also ich habe kein Recht auf eine Rechnung?

Es gibt da ein Hintertürchen, einen Paragraphen über Treu und Glauben. Wenn der Käufer davon ausgehen durfte, dass die originale Rechnung Bestandteil des Kaufvertrages war und man dies schlüssig darlegen kann, dann kann man sehr wohl die originale Rechnung vom K einfordern um eventuelle Garantieansprüche dem Hersteller gegenüber geltend zu machen.
Wenn z.B. auf eine vorhandene Restgarantie hingewiesen wurde, dann muss man davon ausgehen, dass die originale Rechnung mitgeliefert wird um diese auch ggf. in Anspruch nehmen zu können.

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#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von babina):
Ist halt ******* wenn ein Garantiefall eintritt und ich habe überhaupt keinen Nachweis das mir das Handy gehört. Oder es noch in der Zeit sich befindet wo es eig. Garantie hat :/


Deswegen zahlt man ja auch entsprechend weniger für einen Artikel ohne Rechnung. Wenn man das nicht getan hat, ist man halt einer von den Deppen, die die Preise bei EBay ständig in einen Bereich treiben, den man dafür nicht mehr sinnvoll ausgeben will.

Mal so aus Interesse: Was ist denn Deine Position?
- Dass Leute plötzlich Rechnungen herzaubern müssen, die sie nicht haben, ob wohl sie vorher gesagt haben, dass sie sie nicht haben?
- Dass es generell verboten ist, Gegenstände zu verkaufen, für die man keine Rechnung hat, obwohl es diverse plausible Gründe gibt, Eigentümer eines Gegenstands ohne Rechnung zu sein?

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat:
.......ob wohl sie vorher gesagt haben, dass sie sie nicht haben?

Wie kommst du auf die Idee, dass dies dem Fragesteller VOR dem Kauf schon bekannt war? Das hat er an keiner Stelle geschrieben!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Wie kommst du auf die Idee, dass dies dem Fragesteller VOR dem Kauf schon bekannt war?

Na deswegen:
Zitat:
Obwohl er sich abgesichert hat, und es in der Beschreibung erwähnt hat?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ah, o.k., das hatte ich überlesen. Mal wieder eine wichtige Info die im Anfangspost fehlt. Dann nehme ich alles zurück. Der K hat keinerlei Anspruch auf die Lieferung einer Rechnung.

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#12
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat:
Ah, o.k., das hatte ich überlesen. Mal wieder eine wichtige Info die im Anfangspost fehlt.

Es steht im Anfangspost... :augenroll:
Zitat:
Der Privat-Verkäufer hat angegeben dass er keine Rechnung mehr dazu hat.

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