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Handy einbehalten und durchsuchen??

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Handy einbehalten und durchsuchen??

Hallo,
ein Freund von mir hat letztens sein Handy verloren. Akku war leer, also Handy aus. An der Stelle an der er das Handy verloren hat wurde randaliert und das Handy der Polizei übergeben.

Jetzt meine Frage...
Darf die Polizei (mittlerweile liegt das Handy anscheinend bei der Staatsanwaltschaft) das Handy durchsuchen, zum Beispiel private Facebook-Nachrichten oder E-Mails oder so???

Das Handy wurde als sein Mobiltelefon identifiziert von der Polizei.
Mittlerweile wurde auch eine Anzeige gegen ihn geschaltet, wegen Sachbeschädigung.
Gruß

-- Editiert gast08 am 15.06.2012 15:41


von gast08 am 15.06.2012 15:40
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 129 weitere Beiträge zum Thema "Handy".


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>Handy einbehalten und durchsuchen??
quote:
An der Stelle an der er das Handy verloren hat wurde randaliert und das Handy der Polizei übergeben

Na klar. Wem ist das noch nicht passiert? Absolut glaubhaft



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von Lari-Fari am 15.06.2012 16:25
Status: Legende (456 Beiträge)
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>Handy einbehalten und durchsuchen??
da wo randaliert worden ist, ist die Anzeige schon fallengelassen worden... nur wurden in der Nähe noch Sachbeschädigungen begangen worden mit der er jetzt in verbindung gebracht wird...

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von gast08 am 15.06.2012 16:50
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Handy einbehalten und durchsuchen??
...oder wird es von der Staatsanwaltschaft nur als Beweisstück aufbewahrt?
Mich interessiert nur ob die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft das Handy durchstöbern darf (SMS, Anruflisten, Facebooknachrichten(private) )

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von gast08 am 15.06.2012 20:00
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Handy einbehalten und durchsuchen??
Sicherlich kommt hier eine Auswertung der auf dem Handy gespeicherten Daten in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass sich hier Hinweise auf die begangenen Sachbeschädigungen finden lassen. Es sollte hier ggf. eine gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 StPO herbeigeführt werden.



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von Lari-Fari am 15.06.2012 20:26
Status: Legende (456 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Handy einbehalten und durchsuchen??
Einschlägig ist hier in erster Linie §110 StPO. Der dann auch besagt, dass die Staatsanwaltschaft das durchaus darf, bzw. auf deren Erlaubnis auch die Polizei dazu befugt ist.
Eine richterliche Entscheidung wäre nur zur Frage der Sicherstellung an sich möglich und die Erfolgsaussichten für den "völlig zu unrecht in Verdacht geratenen Freund" dürften dahingehend wohl eher bescheiden sein.

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von Maddino am 17.06.2012 04:57
Status: Senior (126 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Handy einbehalten und durchsuchen??
quote:
ein Freund von mir hat letztens sein Handy verloren.

Dessen Verlust unverzüglich bie Polizie/Ordnungamt ... angezeigt wurde?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 17.06.2012 18:21
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Handy einbehalten und durchsuchen??
verlust wurde gleich bei polizei gemeldet.

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von gast08 am 18.06.2012 15:04
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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