Handy aus dem Rucksack in der Schule geklaut

12. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy aus dem Rucksack in der Schule geklaut

Handy in der Schule aus dem Rucksack geklaut
Hallo, vlt kann mir hier ja jemand helfen!?
Mein Sohn kam heute bitterlich enttäuscht von der Schule Heim. Er und sein Klassenkamerad wurden zum Müll raus bringen geschickt. In der Zwischenzeit wurde ihm sein Stuhl hoch gestellet, sein Logbuch (Hausaufgabenheft) in die Tasche eräumt und sein Handy entwendet die Lehrerin ließ ihn kurz suchen und bat die Kinder dann raus. Er ging zum Abteilungsleiter und dieser meinte nur da können sie nichts machen, wir sollen doch eine Anzeige bei der Polizei machen!
Ich befürchte das es nicht viel bringt
Wir werden nachher versuchen über die ICloud das iphone zu Orten.
Ich werde mich auch nochmal mit der Lehrerin am Telefon auseinander setzen und sie um die Telefonnummer der heute Anwesenden Kinder bitten.

Kann ich die Schule oder gar die beiden Lehrerinnen für den Diebstahl im zweifwlsfall verantwortlich machen?
Habe 300 Euro für das Handy bezahlt und immerhin haben sie ihn und seinen Freund raus geschickt. Dann sgehen die Lehrer doch auch in der Pflicht auf die Sachen zu achten oder?

Lg Maren

Vielen Dank für die Hilfe

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37 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass die Lehrer (bei wie vielen Kindern in der Klasse?) in der Lage und verpflichtet sind, hier auf die Tonis der Kids aufzupassen. Das kann doch gar nicht funktionieren, in den Pausen, wenn ein Kind aufs Klo geht, u.s.w. Ich weiss jetzt nicht, wie alt das Kind ist, ob schon über 14. Dann würde ich auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Formell auch bei der Schule einen Anspruch geltend machen, die leiten das dann an die Versicherung weiter, allerdings wird die wohl nicht zahlen. Aber, das bleibt abzuwarten.

Vielleicht ein kleiner Hinweis: meine Kids sind ja schon lange aus der Schule raus, trotzdem, damals fing es mit den Handies an. Ich habe erst sehr spät erlaubt, dieselben mit zur Schule zu nehmen. Und - in den Rucksack hatte ich von einem Sattler eine kleine Tasche fest einnieten lassen. Der Reißverschluß war dann mit einem kleinen Schloss gesichert. In dieser Innentasche war dann auch etwas Geld, eine Telefonnummer u.s.w. Das hätte nicht unbemerkt geknackt werden können. Da hätte man schon den ganzen Rucksack klauen müssen. Und das fällt ja auf.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb449601-65):
Kann ich die Schule oder gar die beiden Lehrerinnen für den Diebstahl im zweifwlsfall verantwortlich machen?

Nein, aber den Dieb.



Zitat (von fb449601-65):
Ich werde mich auch nochmal mit der Lehrerin am Telefon auseinander setzen und sie um die Telefonnummer der heute Anwesenden Kinder bitten.

Da dürfte zum einen der Datenschutz entgegenstehen, zum anderen hat noch lange nicht jedes Kind eine Telefonummer.
Was verspricht man sich denn von den Telefonnummern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich werde mich auch nochmal mit der Lehrerin am Telefon auseinander setzen und sie um die Telefonnummer der heute Anwesenden Kinder bitten.
Bekommt da dein Sohn keine Liste mit den Namen zusammen? Und die Nummern kann man wohl meist sehr einfach herausbekommen, ich kenne das mittlerweile so, dass die Eltern ein Netzwerk unterhalten, um sich gegenseitig zu unterstützen (Was für Hausaufgaben gab es heute? Wie geht denn diese blöde Binomische Formel nochmal? etc.). Frag' doch einfach mal die Eltern die du kennst.
Ob damit das Handy aber wieder auftaucht wage ich doch zu bezweifeln, einfach mal alle verdächtigen und der Polizei nennen könnte heikel werden.

Eine Ortung dürfte da vielversprechender sein (speziell wenn der Dieb ein Kind ist, da fehlt es hoffentlich noch etwas an krimineller Energie und das Handy wird einfach mal benutzt - es mag ja auch vorkommen, dass ein Schüler mit dem tagszuvor auf dem Schulhof geklauten Fahrrad wieder zur Schule fährt).

Stefan

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Ein ähnlicher Fall wurde hier schonmal diskutiert:
http://www.123recht.net/Handys-aus-Klassenzimmer-gestohlen-__f450996.html
(bitte ganz bis zum Ende durchlesen!)

Da hat der betroffene Schüler zumindest einen Teil des Schadens erstattet bekommen, allerdings wohl primär weil ein Lehrer den Diebstahl durch nicht-abschließen eines Klassenzimmers begünstigt hat (also ein Fehlverhalten des Lehrers vorlag).

In diesem Fall sehe ich jetzt auf den ersten Blick noch kein Fehlverhalten des Lehrers, allerdings ist die Schilderung des Fragestellers wo und wie das Handy nun geklaut wurde, ja auch etwas sparsam geraten. Ohne nachweisbares Fehlverhalten des Lehrers dürften die Chancen auf Schadensersatz gen Null gehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb449601-65):
Kann ich die Schule oder gar die beiden Lehrerinnen für den Diebstahl im zweifwlsfall verantwortlich machen?
Nein!
Eher sollte man euch als Elternteil fragen, warum man einem Kind ein 300€ teures Handy mit in die Schule gibt. Die Lehrer müssen auf die Kinder aufpassen, nicht auf deren Besitztümer. Solange man dem Lehrer kein Fehlverhalten nachweisen kann, und davon wurde bisher nichts geschrieben, kann man diesem auch keine Mitschuld geben. Der Schule schon mal gar nicht. Ihr müsst eurem Kind beibringen besser auf seine Besitztümer zu achten.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Eher sollte man euch als Elternteil fragen, warum man einem Kind ein 300€ teures Handy mit in die Schule gibt.


... weil Kinder mit billigen Smartphones oftmals gehänselt und Hartzer beschimpft werden.
Kinder im präpubertierenden Alter können grausam sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, keine Ahnung, wieso Kinder angeblich immer und ausnahmslos gehänselt werden sollen. Jedenfalls meine beiden (auf verschiedene Schulen gegangen, an verschiedenen Schulen das Abi gebaut) wurden niemals gehänselt wegen fehlender Markengarderobe oder fehlendem Handy, später wegen zu preiswertem Handy.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dem kann ich nur zustimmen. Das mag in EInzelfällen mal so sein, aber verallgemeinern kann man das sicherlich nicht.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Und man kann ja auch seinen Kindern klar machen, dass so Kollegen aus der Klasse nicht die richtigen Freunde sind. Das haben meine gemacht, und gut wars. Und zu uns nach Hause kamen eben nur richtige Freunde. So einfach ist das. Hat meinen Kids nicht geschadet. Und, ich hatte schon weiter oben drauf hingewiesen, wie man Wertgegenstände im Toni sichern kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

So isses. In meiner Klasse gab es auch Schüler, bei denen (O-Ton Schülerzeitung) "das Taschengeld offenbar mit dem Monatsgehalt eines leitenden Angestellten konkurrieren kann", deswegen muß man aber noch keine Tendenzen dulden, das Kind dürfe ja nicht "uncool" sein und müsse folglich mit jedem Modetrend der Clique mithalten. Im Gegenteil; gegen den Gruppendruck anstehen bildet den Charakter. Und wie man aus jedem besseren Klischeefilm weiß, notfalls findet sich eine unter den "Uncoolen" eine Clique, in der man was gemeinsam hat. Mit denjenigen, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl über das Gehalt ihrer Eltern definieren, will man gar nicht befreundet sein (auch wenn man es anfangs vielleicht denkt).

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#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich find nur wichtig, ob die Lehrerin das so befohlen hat, oder ob das freiwillig war. Klingt für mich nach einem "Schulschlussritual", zwei bringen den Müll raus, der Rest muss die Stühle hochstellen. Mit welchen Recht genau hat wer das "Logbuch" in den Rucksack gepackt?
Ich find egal, ob das nun ein Handy war oder das Portemonnaie. Das hatte ich damals auch immer dabei. mit paar Mark drin und Busfahrkarte und Schülerausweis und Personalausweis. Den Haustürschlüssel hatte ich auch immer dabei, da meine Eltern arbeiten waren. Ich will damit sagen, man kann gar nicht verhindern, dass Kinder wichtige Sachen zur Schule mitnehmen. Nicht unbedingt teuer, aber wichtig. Und da wär mir bei dem Fall hier wichtig, ob die Kinder den Rucksack auch hätten mitnehmen dürfen. Wie alt sie sind. etc. etc. Wenn eine Lehrerin meinem elfjährigen Kind sagt: Du bringst jetzt den Müll raus, den Rucksack lässt Du hier. Dann würd ich schon erwarten, dass sie auf den Rucksack achtet. Denn eigentlich hat doch jedes Kind was Wichtiges dabei. Das war schon zu meiner Zeit so. Und wenn die Lehrerin einen rausschickt, muss man sich doch verlassen können, dass sie achtet drauf. Zu meiner Zeit waren es Geldbörse und Taschenbuch und Ausweis und Schlüssel. Heute kommt eben noch das Handy dazu.Ich find schon, dass die Lehrerin dann achten muss, besonders wenn anschließend die Stühle hochgestellt werden und das Logbuch in den Rucksack gepackt. Das geht ja wohl gar nicht, dass da irgendwer einfach was in den Rucksack packen kann und das so gewollt ist von der Schule, dass Fremde was reinstecken. Und ja offensichtlich auch rausnehmen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Ich will damit sagen, man kann gar nicht verhindern, dass Kinder wichtige Sachen zur Schule mitnehmen.


Dann sollen sie die aber am Körper tragen und nicht im Rucksack deponieren.

Im Streitfall wird das Kind vermutlich nicht mal gerichtsfest beweisen können, daß es das Handy im Rucksack gehabt haben will (und es nicht etwa aus der Hosentasche gefallen ist, oder jemand es ihm geklaut hat und es sich nur nicht traut, den Täter zu benennen).

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Und wichtige Sachen und teure unwichtige Sachen, das ist ja wohl ein kleiner Unterschied, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von fb449601-65):
Kann ich die Schule oder gar die beiden Lehrerinnen für den Diebstahl im zweifwlsfall verantwortlich machen?
Nein!
Eher sollte man euch als Elternteil fragen, warum man einem Kind ein 300€ teures Handy mit in die Schule gibt. Die Lehrer müssen auf die Kinder aufpassen, nicht auf deren Besitztümer. Solange man dem Lehrer kein Fehlverhalten nachweisen kann, und davon wurde bisher nichts geschrieben, kann man diesem auch keine Mitschuld geben. Der Schule schon mal gar nicht. Ihr müsst eurem Kind beibringen besser auf seine Besitztümer zu achten.


Also darf man einen Ferrari auch klauen, weil ich ja mir auch einen Käfer hätte kaufen können?

Hier fehlen entscheidende Aspekte:

1.: Wer war im Zimmer als die anderen den Müll rausgebracht haben (btw.: ist dafür nicht die Putzhilfe zuständig?)?
2.: War die Lehrerin im Zimmer oder woanders?
3.: Wieso hat die Lehrerin die Kinder nicht vorab im Zimmer belassen und die Polizei gerufen, damit sie die Taschen untersucht?

Eine Schadenminderungspflicht (zu Punkt 3) sehe ich persönlich durchaus, zumal man ja aufgrund der Schulordnungen das Handy in der Tasche lassen muss, statt offen mitzunehmen. Jetzt dann rumzueiern (Schulbehörde) und dann zu sagen, Pech gehabt, ist ziemlich kurz gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und man kann ja auch seinen Kindern klar machen, dass so Kollegen aus der Klasse nicht die richtigen Freunde sind. Das haben meine gemacht, und gut wars. Und zu uns nach Hause kamen eben nur richtige Freunde. So einfach ist das. Hat meinen Kids nicht geschadet. Und, ich hatte schon weiter oben drauf hingewiesen, wie man Wertgegenstände im Toni sichern kann.

wirdwerden


Sorry, aber dann bist du schon sehr weit weg aus der HEUTIGEN Realität. Im Dorf mag es noch funktionieren, aber in den Großstadt-Schulen, sieht die Sache deutlich anders aus.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
So isses. In meiner Klasse gab es auch Schüler, bei denen (O-Ton Schülerzeitung) "das Taschengeld offenbar mit dem Monatsgehalt eines leitenden Angestellten konkurrieren kann", deswegen muß man aber noch keine Tendenzen dulden, das Kind dürfe ja nicht "uncool" sein und müsse folglich mit jedem Modetrend der Clique mithalten. Im Gegenteil; gegen den Gruppendruck anstehen bildet den Charakter. Und wie man aus jedem besseren Klischeefilm weiß, notfalls findet sich eine unter den "Uncoolen" eine Clique, in der man was gemeinsam hat. Mit denjenigen, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl über das Gehalt ihrer Eltern definieren, will man gar nicht befreundet sein (auch wenn man es anfangs vielleicht denkt).


Sorry, aber solche "Eltern"... haben offensichtlich null Empathie und Verantworungsbewußtsein gegenüber der Situation der Kinder. Wenn ich ein Kind in eine Privatschule schicke, in denen z. B. nur "Bonzen" hingehen, kann ich mich nicht wundern, wenn das Kind mit KIK-Klamotten gehänselt wird und immer schlechter in der Schule wird. Das gleiche gilt für bestimmte Schulen.

Das hat nichts mit Charakterbildung zu tun, dass das Kind fertiggemacht wird. Sondern es sorgt nur dafür, dass Kinder Ängste aufbauen oder Hass. Die paar Kinder, die einen gefestigten Charakter haben und sich nichts einreden lassen sind selten. Das aber aus Regel darzustellen ist aber falsch.

Ich empfehle hierbei mal, dass die eifrigen Eltern mal selbst (heute!) die Schulbank drücken, statt über die alten Zeiten zu diskutieren. Denn: es waren die alten Zeiten und sind nicht die Gegenwart.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Ich will damit sagen, man kann gar nicht verhindern, dass Kinder wichtige Sachen zur Schule mitnehmen.


Dann sollen sie die aber am Körper tragen und nicht im Rucksack deponieren.

Im Streitfall wird das Kind vermutlich nicht mal gerichtsfest beweisen können, daß es das Handy im Rucksack gehabt haben will (und es nicht etwa aus der Hosentasche gefallen ist, oder jemand es ihm geklaut hat und es sich nur nicht traut, den Täter zu benennen).


Dir ist schon klar, dass gemäß der Schulordnungen (soweit mir bekannt gilt das bundesweit) das Handy in der Schultasche verbleiben muss und nicht am Körper getragen werden darf?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

.
Da dürfte zum einen der Datenschutz entgegenstehen, zum anderen hat noch lange nicht jedes Kind eine Telefonummer.
Was verspricht man sich denn von den Telefonnummern?

Naja man kann mit den Eltern reden und die hätte ja wohl gemerkt ob ihr Kind mitmal mit einem neuen Handy rum rennt.
Gibt ja manchmal noch ehrliche Leute ... manchmal

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb449601-65):
.

Da dürfte zum einen der Datenschutz entgegenstehen, zum anderen hat noch lange nicht jedes Kind eine Telefonummer.
Was verspricht man sich denn von den Telefonnummern?

Naja man kann mit den Eltern reden und die hätte ja wohl gemerkt ob ihr Kind mitmal mit einem neuen Handy rum rennt.
Gibt ja manchmal noch ehrliche Leute ... manchmal

Weswegen es besser gewesen wäre die Polizei zu rufen. Aber da wollten wohl (die Lehrerin) schnell Feierabend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Ich will damit sagen, man kann gar nicht verhindern, dass Kinder wichtige Sachen zur Schule mitnehmen.


Dann sollen sie die aber am Körper tragen und nicht im Rucksack deponieren.

Im Streitfall wird das Kind vermutlich nicht mal gerichtsfest beweisen können, daß es das Handy im Rucksack gehabt haben will (und es nicht etwa aus der Hosentasche gefallen ist, oder jemand es ihm geklaut hat und es sich nur nicht traut, den Täter zu benennen).


Doch er hat jemandem im Unterricht noch die Uhrzeit gesagt also hat der auch mktbekommen das er das handy wieder in die tasche gelegt hat. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Ich werde mich auch nochmal mit der Lehrerin am Telefon auseinander setzen und sie um die Telefonnummer der heute Anwesenden Kinder bitten.
Bekommt da dein Sohn keine Liste mit den Namen zusammen?

Die Klasse ist leider gerade komplett Neu zusammengestellt worden, leider kenne ich keinen Elternteil. 7.Klasse werden hier Profilklassen gemacht.
Am 21. Ist elternabend und da werde ich es auf jeden Fall nocheinmal ansprechen!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von fb449601-65):
Kann ich die Schule oder gar die beiden Lehrerinnen für den Diebstahl im zweifwlsfall verantwortlich machen?
Nein!
Eher sollte man euch als Elternteil fragen, warum man einem Kind ein 300€ teures Handy mit in die Schule gibt. Die Lehrer müssen auf die Kinder aufpassen, nicht auf deren Besitztümer. Solange man dem Lehrer kein Fehlverhalten nachweisen kann, und davon wurde bisher nichts geschrieben, kann man diesem auch keine Mitschuld geben. Der Schule schon mal gar nicht. Ihr müsst eurem Kind beibringen besser auf seine Besitztümer zu achten.


Leider ist sein Handy damals kaputt gegangen und ich hatte keine Kohle für ein neues. Somit habe ich das Handy in kleinen Raten bei jemandem abgekauft. Was ich anders nicht gekonnt hätte :-/
In der 6. Klasse hatte er das Telefon auch schon da ist nie was passiert.

Er nahm es immer in der Pause mit raus, aber mal im ernst er ist 13 Jahre und auch ich würde so denken, wenn mich meine Lehrerin zum Müll weg bringen raus schickt, dann muss sie in dem Moment auch auf die Sachen der Kinder achten.
Zumal es 2 Lehrer in einer Klasse mit 8 Kindern waren, da ist der Überblick ja nun nicht gerade schwer.

Ich will der Lehrerin weiß gott nichts böses aber wenn es um ihre Tasche gegangen wäre und da hätte wer das Handy geklaut weil sie den Müll weggebracht hat, dann wäre da der Teufel los gewesen

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er und sein Freund wurden aufgefordert den Müll hinaus zu bribgen, was Sie auch Taten. Die Kids sind 13 Jahre. Es waren 2 Lehrer im Raum. Durch den Muslimischen Feiertag waren insgesamt 8 Kinder anwesend, die beiden waren Müll raus bringen, somit 6!

Ich kann doch als Kind oder Mutter davon ausgehen das wenn ich Müll weg bringe, kreide hole, papier oder sonst was besorgen soll lt der Lehrerin, das diese dann auch auf meine Sachen aufpasst.

Die Lehrerin hat nicht einmal mitbekommen, das ihm jemand einfach sein Logbuch eingepackt hat und das bei 6 Kindern?
Wie geht das?

Ich will ihr nichts böses, aber sie hat den beiden gesagt sie sollen den müll raus bringen und achtet dann nicht einmal auf die taschen? Mitten im Unterricht geht ein fremdes kind an seine Tasche packt etwss rein und mein Kind ist der dumme weil er ein Hsndy mit hatte! (So kam es beim Telefonat mit der Lehrerin Rüber)

Aber was wenn es die Wohnungsschlüssel gewesen wären und/oder die Geldbörse?
Auch dann wäre es das verschulden der Lehrerin. Jdf meiner Meinung nach.


Ps. Er bekommt ein neues smartphone mit diebstahlversicherung. Dies bleibt dennoch daheim!
Für die schule givt es ein tastenhandy. Außerdem kaufe ich ihm eine Bauchtasche und die Lehrerin sollte sich nicht wagen zu meckern, dann werde ich ihr knallhart sagen, das ich der Klasse nicht ständig neue Handys oder sonstige Wertsachen finanziere!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb449601-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von micbu):
Zitat (von fb449601-65):
Kann ich die Schule oder gar die beiden Lehrerinnen für den Diebstahl im zweifwlsfall verantwortlich machen?
Nein!
Eher sollte man euch als Elternteil fragen, warum man einem Kind ein 300€ teures Handy mit in die Schule gibt. Die Lehrer müssen auf die Kinder aufpassen, nicht auf deren Besitztümer. Solange man dem Lehrer kein Fehlverhalten nachweisen kann, und davon wurde bisher nichts geschrieben, kann man diesem auch keine Mitschuld geben. Der Schule schon mal gar nicht. Ihr müsst eurem Kind beibringen besser auf seine Besitztümer zu achten.


Also darf man einen Ferrari auch klauen, weil ich ja mir auch einen Käfer hätte kaufen können?

Hier fehlen entscheidende Aspekte:

1.: Wer war im Zimmer als die anderen den Müll rausgebracht haben (btw.: ist dafür nicht die Putzhilfe zuständig?)?
2.: War die Lehrerin im Zimmer oder woanders?
3.: Wieso hat die Lehrerin die Kinder nicht vorab im Zimmer belassen und die Polizei gerufen, damit sie die Taschen untersucht?

Eine Schadenminderungspflicht (zu Punkt 3) sehe ich persönlich durchaus, zumal man ja aufgrund der Schulordnungen das Handy in der Tasche lassen muss, statt offen mitzunehmen. Jetzt dann rumzueiern (Schulbehörde) und dann zu sagen, Pech gehabt, ist ziemlich kurz gedacht.


Das verstehe ich nämlich auch nicht.

Zu 1. Und 2. Es waren sogar 2 Lehrer im Raum und da 2 Kids (meiner plus freund) müll rausbringen waren nur lächerliche 6 Kinder in diesem raum
3. Angeblich hätten alle gesagt sie könne schauen, hosentaschen wurden nicht kontrolliert und die Kinder wurden dann brav Heim geschickt.

Meiner kam tränenüberströmt heim.
Und ich muss sagen ich würde mich auch bei einem handy aufregen was nur 20 euro gekostet hätte. Es geht jm das Prinzip an sich, eine schule soll ein sicherer ort für Kinder sein, meiner ist durch die Grundschullehrerin der 3. Und zt. 4. Klasse eh total schulgeschädigt. Das hat ewig gebraucht ihn aufzubauen usw und dann passiert sowas. Auch wenn er schon in die 7. Klasse geht. Man beklaut keine mitschüler oder Freunde

Egal wie hoch der wert der Dinge is

-- Editiert von fb449601-65 am 17.09.2016 01:56

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Zumal es 2 Lehrer in einer Klasse mit 8 Kindern waren, da ist der Überblick ja nun nicht gerade schwer.

Das macht es aber schwer, da Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Hätten die Lehrer die Klasse alleine gelassen, wäre eine Pflichtverletzung klarer erkennbar. Aber bei einem Betreuungsschlüssel von 2 Lehrern auf 8 Kinder dürfte das Argument, die Klasse war nicht ausreichend beaufsichtigt, nicht sehr überzeugend sein.

Zitat:
Doch er hat jemandem im Unterricht noch die Uhrzeit gesagt also hat der auch mktbekommen das er das handy wieder in die tasche gelegt hat. :-)

Ich fürchte, dass man diese Hürde damit wohl noch nicht überspringt: Im Streitfall wird das Kind vermutlich nicht mal gerichtsfest beweisen können, daß es das Handy im Rucksack gehabt haben will (und es nicht etwa aus der Hosentasche gefallen ist, oder jemand es ihm geklaut hat und es sich nur nicht traut, den Täter zu benennen).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb449601-65):
dann werde ich ihr knallhart sagen, das ich der Klasse nicht ständig neue Handys oder sonstige Wertsachen finanziere!

Wieso der Klasse? War das ein Gemeinschaftshandy der Klasse?



Zitat (von fb449601-65):
Ich kann doch als Kind oder Mutter davon ausgehen das wenn ich Müll weg bringe, kreide hole, papier oder sonst was besorgen soll lt der Lehrerin, das diese dann auch auf meine Sachen aufpasst.

Nö. Warum auch? Der Junge ist 13 Jahre.. Ist doch nicht das Kindermädchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na, das wird die Schule aber beeindrucken. Du brauchst doch gar kein neues Handy zu finanzieren. Dann hat der Sohn eben keines.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
hosentaschen wurden nicht kontrolliert und die Kinder
Mal davon abgesehen, dass ich denke, dass ein Lehrer hierzu nichtmal die rechtliche Befugnis hat, kann ich auch gut verstehen, dass ein Lehrer slebiges nicht machen wird! Zu schnell kanneinem Lehereselbiges als sexuelle Misshandlung angesehen werden! Nur ein MM weiter neben dran und es ist geschehen! Ich kann da jedenLehrer verstehen, der das nicht machen möchte!
Zu so etwas hätte direkt die Polizei gerufen werden müssen, wenn dies überhaupt als angemessen gesehen würde, da ja damit ein Generalverdacht gegen alle vorhanden wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Lehrer darf doch nicht alle Schüler in der Klasse einsperren, bis die Polizei kommt. Das nennt man Freiheitsberaubung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Also darf man einen Ferrari auch klauen, weil ich ja mir auch einen Käfer hätte kaufen können?
Den Ferrari darf man genausowenig klauen wie den Käfer. Für beides würde man aber nicht die Lehrer verantwortlich machen können.

0x Hilfreiche Antwort

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