Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

687 Aufrufe

Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..

Hallo !

Meine Frage ist:

Darf ein Polizist in Zivil aus seinem Auto heraus (der evtl. gerade auf dem Nachhauseweg ist) mich mit seinem Handy am Steuer filmen, wie ich widerum am Steuer bin und mit dem Handy telefoniere ?

Wird sich der Polizist nicht für gewöhnlich danach ausweisen und mich persönlich darauf ansprechen ?

Danke für eine Antwort und Gruß

Lucky23


von Lucky23 am 01.07.2011 19:34
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..
Hallo Lucky23,

unter Umständen ist das noch durch seine Sonderrechte gedeckt (§35 StVO). Darüber, ob er von diesen Sonderrechten auch in seiner Freizeit gebrauch machen darf, läßt sich sicherlich streiten. Da er sich aber jederzeit selbstständig in den Dienst versetzen kann, erübrigt sich das eigentlich.

quote:
Wird sich der Polizist nicht für gewöhnlich danach ausweisen und mich persönlich darauf ansprechen ?
Wieso denn? Wenn er sowohl das Kennzeichen (und dadurch indirekt den Halter und auch den Fahrer) gesichert hat, und auch noch ein Beweisfoto vom Fahrer gemacht hat, reicht das doch.
Und ausweisen muss er sich schon gar nicht, solch ein Foto/Video könnte auch jeder andere machen und dich dann anzeigen (wäre dann aber eventuell mit einer ebensolchen Strafe gegen sich selber verbunden).
Erst wenn er dich wirklich anhält, müsste er sich auf Verlangen auch ausweisen.

MfG Stefan



von reckoner am 01.07.2011 23:50
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 116 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..
Hallo,

quote:
Benenne diese Umstände doch einmal, welche dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten erscheinen lassen sollten.
Vielleicht, weil er seinen Dienst immer zuhause beginnt und beendet, er also im Dienst war? Was weiß ich.
Da er sich aber immer in den Dienst versetzen kann, braucht man darüber doch gar nicht zu diskutieren.

MfG Stefan



von reckoner am 02.07.2011 21:50
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 116 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..
Hallo Grienstein,

achso, du meinst also, dass auch ein sich ganz offiziell im Dienst befindender Polizist nicht das Handy in die Hand nehmen darf, um einen ebensolchen Verstoß zu dokumentieren.

Da ist vielleicht was dran, denn so dringend und vielleicht lebensnotwendig war es dann ja doch nicht.

Mal ein Gegenbeispiel: Ein Feuerwehrmann ist allein im Privatauto auf dem Weg zum Einsatzort und findet den Weg nicht. In dieser Situation dürfte er wohl auch während der Fahrt ein Handy benutzen, um jemanden nach dem Weg zu fragen.

Ein einfaches telefonieren mit dem Handy ist aber nicht so schlimm, dass man zur Ahndung das gleiche machen darf.

Meinst du das so?

MfG Stefan



von reckoner am 03.07.2011 11:31
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 116 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..
Hallo!

meine Frage ist auch, darf der Polizist überhaupt sein Handy benutzen (wenn er selbst fährt)???




von fb309801-93 am 26.07.2011 21:28
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..
weil ich jetzt beleidigt bin wie mich der Polizist in seiner Dreistigkeit für das Telefonieren am Steuer verwarnt hat, will ich ihm direkt auch eine reinwürgen...

Solange die Verhältnismässigkeit der Mittel gewart ist dürfen Polizisten alles.

Eigentlich reicht auch die Aussage des Polizisten, dass du am Steuer telefoniert hast.

-----------------
""


von Mathiasla am 27.07.2011 09:18
Status: Unsterblich (1163 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 42 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Handy am Steuer, ungewöhnliche Situation..
Zur kurzen Info:

Habe bis heute keinerlei Post von der Polizei bekommen.

Habe mich dann wohl geirrt.

Schönes Wochenende.
Lucky23


von Lucky23 am 29.07.2011 21:09
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Verkehrsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online