Handy am Steuer- Wegfall des Punktes ist verhältnismäßig

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Zwei Gerichte urteilen aktuell zugunsten der Betroffenen und reduzieren die Bußgelder- der Punkt fällt weg. Das AG Bochum, Az. 37 OWi 113/10 und das Castrop-Rauxel, Az. 6 OWi 84/10, haben im April bzw. Juli 2010 entschieden, dass es bei Ersttätern verhältnismäßig ist, die Regelgeldbuße beim "Handy am Steuer" von 40,00 € auf 30,00 € bzw. 35,00 € abzusenken.

Die finanzielle Ersparnis erscheint auf den ersten Blick gering, hat aber einen wesentlichen Vorteil: mit 30,00 € bzw. 35,00 € erfolgte eine Reduzierung des Bußgeldes in den punktefreien Bereich.

Jens Jeromin
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In beiden Fällen fiel daher auch der grundsätzlich vorgesehene Punkt weg und kam nicht zur Eintragung in das Verkehrszentralregister. Beide Gerichte folgten der Argumentation der Verteidigung, dass es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm zulässig wäre, ein Handy auf den Beifahrersitz zu legen und dann eine sms zu schreiben und abzusetzen. Dieses an sich erlaubte Vorgehen wäre aber viel gefährlicher, als nur ein Handy in der Hand zu halten, oder "normal" zu telefonieren.

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