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Handy, Mobilfunkvertrag und Recht

14.7.2011 | Ratgeber - Vertragsrecht | 699 Aufrufe
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Handy, SIM-Karte, Mobilfunkvertrag, Handyvertrag, Telefonrechnung

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Handys, Mobilfunkverträgen und SIM-Karten.

Kartenpfand auf SIM-Karte

Frage: Mein Handy-Vertrag bei meinem Anbieter ist ausgelaufen. Die alte SIM-Karte habe ich weggeschmissen. Mein Anbieter hat jetzt knapp 10 Euro von mir abgebucht, da ich zur Rückgabe der Karte verpflichtet sein soll. Das kann doch nicht wahr sein?

123recht.net: Diesen Kartenpfand im Kleingedruckten von Handy-Anbietern gibt es tatsächlich. Ich halte solche Klauseln für unangemessen und nachteilig für den Kunden und damit für unwirksam. Hier ist die Rechtsauffassung aber durchaus unterschiedlich. Sie sollten sich mit Ihrer Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.

Internetsperre bei Handy

Frage: Unser 14-jähriger Sohn darf nur zu bestimmten Zeiten ins Internet. Zum Telefonieren habe ich einen Prepaid-Handy-Vertrag für ihn abgeschlossen. Jetzt geht er immer über das Telefon ins Internet - der Anbieter weigert sich aber, eine Internetsperre für das Handy einzurichten.

123recht.net: Der Mobilfunkanbieter ist nicht dazu verpflichtet, die Internetnutzung über eine bestimmte Handynummer zu unterbinden. Ihre einzige Möglichkeit ist hier, den Vertrag auf ein älteres, nicht Internet fähiges Handymodell zu ändern.

Telefonrechnung kürzen?

Frage: Mein 11-jähriger Sohn hat über sein Handy unwissentlich ein Game-Abo abgeschlossen - 5 Euro pro Woche. Ich habe das Abo sofort gekündigt, aber die bereits über die Telefonrechnung abgebuchten Beträge wurden mir nicht erstattet. Kann ich die nächste Telefonrechnung einfach um diesen Betrag kürzen?

123recht.net: Wenn Sie derartige Geschäfte Ihres minderjährigen Sohnes nicht genehmigt haben, sind sie unwirksam. Sie haben also Anspruch auf Rückzahlungen der Abo-Kosten. Die Telefonrechnung können Sie aber nicht einfach kürzen. Schicken Sie der Game-Firma eine Mahnung.

Handy gesperrt

Frage: Ich habe meine letzte Mobilfunkrechnung nicht gezahlt, da es dort Fehler bei der Abrechnung gegeben hat. Mein Anbieter hat jetzt meinen Zugang gesperrt, dürfen die das so einfach?

123recht.net: Eine Sperrung Ihrer Mobilnummer muss zwei Wochen vorher schriftlich angedroht werden. Gegen unberechtigte Sperrungen können Sie gerichtlich vorgehen. Beachten Sie auch, dass Sie Fehler Ihrer Rechnung innerhalb von 8 Wochen Ihrem Handyanbieter anzeigen müssen.

Urteil: Warnung bei zu hohen Handygebühren

Ein Handykunde hatte einen Flatrate Vertrag, im Ausland dann aber Kosten von 6.000 Euro im Monat verursacht. Diese Gebühren musste er laut Landgericht Kleve nicht zahlen: Durch die Flatrate will der Kunde seine Telefonrechnung niedrig halten. Steigt diese dann immens an, muss er von seinem Mobilfunkanbieter über die außergewöhnlich hohen Kosten informiert und gewarnt werden (Az 2 O 9/11).

Finderlohn für iPhone?

Frage: Ich hatte mein neues iPhone verloren. Der Finder hat über meine Kontakteliste meine Adresse rausbekommen und mir das Telefon vorbeigebracht. Er verlangt Finderlohn. Bin ich verpflichtet, zu zahlen?

123recht.net: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn. Auch die Höhe ist gesetzlich festgelegt: Bis zu einem Warenwert von 500 Euro kann der Finder 5% verlangen, von dem Mehrwert 3%. Wenn Ihr iPhone 4s also 800 Euro Wert ist, bekommt der Finder 34 Euro: 25 Euro (5% von 500) plus 9 Euro (3% von 300). Natürlich können Sie aber auch gerne mehr geben.

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