Handwerkerrechnung nicht korrekt - darf er pauschal abrechnen und muss keine Stunden angeben?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tigerdanni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung nicht korrekt - darf er pauschal abrechnen und muss keine Stunden angeben?

Hallo zusammen,

ich hatte im November einen Gärtner (Kleinunternehmer, umsatzsteuerbefreit)beauftragt, zwei unserer Bäume zu schneiden. Vereinbart wurde ein Stundensatz von 15 Euro, weitere Kosten hat er nicht genannt. Er hat an zwei Tagen gearbeitet.

Nun kam die Rechnung: Es wurde eine pauschale Summe für die Arbeitsleistung in Höhe von 287,50 Euro berechnet. Ich verlangte eine Aufstellung, wann er wieviele Stunden gearbeitet hat. Er sagte mir aber, dass er als Kleinunternehmer pauschal abrechnen dürfe und keine Arbeitsstunden auflisten müsse. Wenn ich die Summe nun umrechne, müsste er etwas mehr als 19 Stunden an den beiden Tagen gearbeitet haben, was definitiv nicht der Fall ist. Alleine die Lichtverhältnisse schließen das ja schon aus.

Außerdem: Er hat Schmiermittel (Ketten- und Motoröl) und Fahrtkosten angesetzt, die er uns vorher nicht genannt hat. Ok, die Schmiermitteln sind nur ein paar Euro, aber er setzt Fahrtkosten von insgesamt 52 Euro an. Die Entfernung zwischen seinen und meinem Wohnort beträgt aber nur 24km, also bei 4 Fahrtwegen 96km.

Meine Fragen:
1.Darf er wirklich pauschal abrechnen und muss keine Stunden angeben ? Obwohl vorher ein Stundensatz vereinbart war ? Hierfür gibt es übrigens Zeugen.

2. Muss ich die Fahrtkosten zahlen, obwohl er vor Auftrag gesagt hat, er berechnet keine ? Angeblich hat sich seine Aussage, er berechne keine Fahrtkosten, nur auf die Anfahrt zur Ortsbesichtigung bezogen. Falls er Fahrtkosten berechnen darf: Was wäre denn angemessen ?

Danke für Eure Hilfe !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Er sagte mir aber, dass er als Kleinunternehmer pauschal abrechnen dürfe und keine Arbeitsstunden auflisten müsse.

Blödsinn.

JEDER Unternehmer muss auf verlangen die Grundlage seiner Foderung nachweisen.


Ich würde daher ihm eine angemessene Summe überweisen und die Restfoderung zurückweisen, solange er deren Berechtigung nicht belegt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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