Handwerkerrechnung - Kann man die Fahrerei als Arbeitszeit berechnen?

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
AnneXY
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Handwerkerrechnung - Kann man die Fahrerei als Arbeitszeit berechnen?

Hallo,
während der Küchenmontage, die von zwei Monteuren der Spedition durchgeführt wurde, musste ich einen Klemptner rufen, da der Spülmaschinenanschluß gemacht werden musste. Der Handwerker kam, schaute sich das an und begab sich in die Firma oder sonst wohin auf die Suche nach den Teilen. Dann kam er wieder und arbeitete genau eine halbe Stunde. In der Rechnung schrieb er mir 1,5 Stunden Arbeit. Meine Proteste wurden nicht berücksichtigt, er meinte, in dieser Zeit für mich tätig zu sein. Nun kam die Rechnung in der Höhe von 142 Euro, Teile 55 Euro, ok, aber die Arbeitszeit? Kann man die Fahrerei als Arbeitszeit berechnen? Normalerweise hätte es höchstens hin und zurück etwa 25 min gedauert. Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass ein Handwerker solche Sachen im Auto hat. Was soll ich tun? Für mich ist das viel Geld, denn ich muss leider jeden Cent zweimal umdrehen. Eine Spülmaschine anzuschliessen ist doch kein Luxus, sondern gehört wohl heute zu jeder Wohnung. Was sind das für Mondpreise? Kann ich der Firma schreiben und um eine korrigierte Rechnung bieten?
Für hilfreiche Antworten danke im Voraus. Antworten von wütenden Handwerkern, die es hier mehr als genug gibt, bitte für sich behalten.
Grüße
Anne

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13 Antworten
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#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wie genau war denn der Auftrag an den Klempner formuliert?

Der Spülmaschinenanschluß dürfte ja genormt sein, also hätte der Handwerker die erforderlichen Teile schon mitbringen sollen. Wenn also bekannt war, welche Arbeiten zu erledigen waren, ist die Zeit für Hin- und Herfahren nicht anzurechenen. Allerdings kann ein Handwerker eine angemessene Fahrtkostenpauschale erheben.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden 142,-- € abzüglich 55,-- € (Teile), also 87,-- € als Arbeitslohn für 1,5 Stunden in Rechnung gestellt, was 58,-- € Stundenlohn ergibt. Das finde ich schon mal maßlos übertrieben. Ein Handwerker hat normalerweise etwa 45,-- € Stundenlohn brutto.

Ich würde die Rechnung auf keinen Fall einfach bezahlen, sondern nur den Teil, der unstreitig ist. Wenn also 0,5 Std. gearbeitet wurde, den entsprechenden Anteil dafür bezahlen, also z. B. 45,-- € angemessenen Stundenlohn mal 0,5 Stunden = 22,5 € plus Teilekosten, soweit diese nachvollziehbar sind. Wenn einfach nur z. B. "Material 55,-- €" in der Rechnung steht, ist das nicht nachvollziehbar und somit auch erst mal nicht fällig.

Wenn es hin und zurück ca. 25 Minuten sind, kann man großzügig aufrunden auf eine weitere halbe Stunde, und es ergibt sich insgesamt 1 Std. mit Fahrzeit. Zuzüglich evtl. Teilekosten, macht in jedem Fall weniger als 142,-- €.

(Ich habe beim Bau unseres Hauses eine Firma beauftragt, die Rolladenkastendeckel montiert hat für Rolladenkästen, die diese FA auch geliefert hat. 45 Minuten gearbeitet, 6 Std. in Rechnung gestellt.

Ich habe mit Fahrzeit etc. 4 Std. akzeptiert, die FA hat geklagt wegen ca. 85,-- €. Nach einer kurzen Klageerwiederung meinerseits erklärte die Gegenseite dann, sie ziehe die Klage zurück. War wohl doch etwas zu hoch, die Rechnung...

Das ist kein Einzelfall!)


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#2
 Von 
AnneXY
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo fridolin,
ich danke Dir für die ausführliche Antwort. Ich denke die Handwerker haben einfach von oben (sprich Chef) gesagt bekommen: Versuche so viel wie möglich rauszuholen...Das ist eine Unverschämheit gegenüber Menschen, die mit ihrem Lohn wiederum ums Überleben kämpfen müssen, es gibt genug davon...Klar, man sollte lieber einen Nachbar finden, der sich damit auskennt, aber wieso sind Dienstleistungen in Deutschland für den normalen Bürger nicht mehr bazahlbar? Ob Klemptner, Friseur, Schuster oder sonst was, das ist eine Katastrophe... Wenn man so diverse Foren liest, ist das echt kein Einzelfall...
Einen schönen Abend
Anne

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das sind ja i.d.R. die Chefs, die die Rechnungen stellen. Und die wissen genau, was sie abrechnen dürfen und was nicht. Aber wenn sich nur 3 von 10 wehren, haben sie 7 von 10 übers Ohr gehauen.

Meine Eltern z. B. haben einen Balken in ihrem ca. 100 Jahre alten Haus ersetzen lassen. Der Zimmermann hat sich wohl gedacht, die älteren Herrschaften merken es nicht. Also wurden 2 Balken in Rechnung gestellt.

Auf Nachfrage hat er dann gemeint, es sei ein Versehen gewesen.

Warum passieren solche Versehen meistens zu Ungunsten des Kunden???? Meine Eltern haben dann eine korrigierte Rg. bekommen. Aber der Aufwand schreckt evtl. auch einige ab...

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Rechnung zur Handwerkskammer und den Erfahrungsbericht gleich dazu. Es soll die *Schlichtungsstelle* eingeschaltet werden. Anfahrtkosten nur wenn vorher vereinbart. Die Fahrtzeit hat einen wesentlich niedrigeren Lohnkostenaufwand. Bitte einmal die Verbraucherzentrale einschalten. Bringt min. die Hälfte an Kosteneinsparung.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Und bringt evtl. auch für spätere Kunden weniger negative Erfahrungen mit diesem Handwerksbetrieb, weil er möglicherweise doch irgendwann beginnt, korrekte Rechnungen auszustellen...

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#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

...Ein solcher sollte ja offenbar erst installiert werden. ...

Das ändert nichts daran, dass ein solcher Anschluss genormt sein dürfte. in dem Fall kann der AG annehmen, dass der Handwerker die erforderlichen Teile dabei hat, wenn er weiß, welche Arbeiten durchgeführt werden müssen.

@ hanibal

Die Frage ist ja gerade die, ob die Rechnung zu hoch ausgestellt wurde, wenn der Handwerker einen klaren Arbeitsauftrag hatte. Das wäre der Fall, wenn der AG ihn beauftragt hätte, indem er sagt, "der Spülmaschinenanschluss muss gemacht werden" (siehe TE ganz oben!)

Da dies dem Handwerker offensichtlich bekannt war, hätte er die Teile gleich dabei haben können. Kosten für Fahrten und zusätzlichen Arbeitsaufwand wegen des Hin- und Herfahrens dürfte damit kaum durchsetzbar sein.

Also wäre die Rechnung höher als zulässig ausgestellt worden...

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

@hanibal2102@web.de
Technik ist ganz einfach, wenn man(n) etwas davon versteht. Mit Ihrem Beitrag geben Sie zu erkennen, dass Sie davon nix verstehen.

Ihre absolut niederträchtige Art hier in der Gemeinschaft und Ihre *charakterlose geistige* Gesinnung, nämlich zu 80 % immer nur *schlau r_u_m_p_u_p_e_n* anstatt einer vernünftigen Erklärung zur Sache nützt Niemanden und bringt uns nicht weiter. :bang:

Bei dem Anschluss handelt es sich in aller Regel um ein so genanntes Adapterstück in der NW 40 oder 50 mm für den Abfluss und ein Adapterstück für den KW-Zulauf. Der *Handwerker*, der das nicht auf seinem Wagen hat, sollte sich wegen minderer Qualifikation ohne Umwege unverzüglich verrenten lassen.

Der Kunde ist hier ganz bewusst *hinter das Licht* geführt worden; sprich >> übervorteilt!

Jeder Kunde darf so einen Vorgang überprüfen lassen. In aller Regel mit dem nötigen finanziellen Erfolg. :dance:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

...Der Handwerker sollte den (genormten) Anschluss ja erst installieren....

Genau. Und da solche Anschlüsse genormt sind, gibt es norm-alerweise nichts zu besichtigen, wenn die Auftragserteilung klar war: Einen Anschluss herzustellen.


...Woher soll er denn Wissen, von welchem Ausgangszustand er ausgehen kann? ...

Der Ausgangszustand ist doch, dass bei einer neuen Küche ein Anschluss noch fehlt. Das hat AnneXY genau beschrieben.

@ hanibal2102:
...Bei dem Anschluss handelt es sich in aller Regel um ein so genanntes Adapterstück in der NW 40 oder 50 mm für den Abfluss und ein Adapterstück für den KW-Zulauf. Der *Handwerker*, der das nicht auf seinem Wagen hat, sollte sich wegen minderer Qualifikation ohne Umwege unverzüglich verrenten lassen. ..
Diese Aussage von Commodore erklärt das ganze Problem:

Wie Commodore richtig darlegt, hat ein Klempner, wenn er einen Küchenanschluss erstellen soll, die entsprechenden Adapter dabei. Hat er es nicht, liegt es daran, dass der Handwerker

1. keine Ahnung hat oder
2. den Kunden über's Ohr hauen will oder
3. auf Nummer sicher gehen will, und nur das richtige Teil mitführen möchte.

Im letzteren Fall berechtigt dies allerdings noch lange nicht, doppelte und dreifache Fahrt- bzw. Arbeitskosten zu berechnen.

Die Rechnung ist zu hoch ausgestellt worden und muss korrigiert werden bzw. der Rechnungsempfänger sollte unbedingt die Rechnung kürzen (s.o.) und nur den einwandfrei zustehenden Betrag bezahlen.

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Leute, muss das sein? Diese gegenseitigen Angriffe sind wirklich nicht nötig.

Ich halte den Weg mit der HWK für sinnvoll. Eigenmächtig kürzen ist sicher nicht die Lösung.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#13
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das Problem ist aber, dass man auch bei Einschalten der HWK in der Regel sein Geld nicht zurückbekommt oder mindestens in Vorleistung gehen muss, auch wenn die Rechnungslegung wie hier offensichtlich überzogen war.

Ich würde kürzen auf den unstreitigen Betrag und DANN erst die HWK einschalten. Auf keinen Fall vorher bezahlen.

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