Handwerkerrechnung-Verjährungsfristen

29. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
britta_f@hotmail.com
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung-Verjährungsfristen

Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen Post vom einem Anwalt bekommen, der für einen Handwerkerbetrieb eine Rechnung von November 2001 geltendgemacht hat. Mal angesehen von den Gründen warum diese Rechnung nicht beglichen wurde, sollte sie doch mittlerweile verjährt sein.
Da die Rechnung ja ja noch aus 2001 ist gilt doch hier die 2 jährige Verjährungsfrist, will heißen die Sache ist zum 31-12-2003 verjährt. Sehe ich das soweit richtig?
Das habe ich auf jedem Fall diesem Anwalt genau so mittgeteilt.
So, nun kam aber heute ein weiterer Brief von diesem Anwalt in dem er uns schreibt das sein Mandant ( der Handwerker ) angeblich mit uns im Sommer 2002 ein Telefonat geführt hat, bei dem wir die Forderung anerkannt haben. Somit sei die Verjährung unterbrochen und würde ab dem Zeitpunkt der Telefonats neu beginnen. Diese Rechtswirkung ergäbe sich aus § 208 Alternative 4 BGB a.F. sowie § 212 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 4 BGB n.F.
Davon habe ich leider noch nie etwas gehört, kennt sich hier irgendjemand aus mit dieser Sachlage?
Meiner Meinung nach wird eine Verjährung weder durch ein Telefonat noch durch eine normale Mahnung ( Einschreiben)unterbrochen, sondern NUR durch einen Mahnbescheid, oder wegen mir noch durch eine anwaltliches Schreiben.
Ich bin jedem dankbar der mir auch nur einen kleinen Schritt weiterhelfen kann.
Mit bestem Dank im voraus.
Gruß
Britta

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Kann der Handwerker denn beweisen, dass das Telefonat geführt wurde und welchen Inhalt es hatte? Das dürfte doch wohl schwierig für ihn sein.

Die Verjährung wird auch durch eine Schuldanerkenntnis unterbrochen (altes Recht) bzw. beginnt neu (neues Recht).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich bin kein Engel und auch kein Moralapostel.
Die Chancen auf eine Erfolg seitens des Handwerkers im Klageverfahren sehen mies aus.
Warum aber sollte der Mensch für seine Arbeit nicht entlohnt werden ?


-----------------
"in Zeiten wirtschaftlicher Not sollte man mehr als flexibel sein"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meikel2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Britta,

so wie du den Vorfall darstellst, scheint es nach der korrekten Fertigstellung der Handwerkerleistung, neben der Rechnungsstellung keinen weiteren Dialog gegeben zu haben.
Ansonsten wäre ja durch eine Intervention, von deiner Seite, der Kontakt erhalten geblieben und diese zeitliche Verschiebung gar nicht erst aufgetreten.
Daraus schließe ich, das außer deiner Ignoranz, der legitimen Rechnung nichts entgegen stand.
Und sich hier nach dem Ablauf der seinerzeit gültigen Verjährungsfrist von 2 Jahren (Privat/Geschäftl.) zu erkundigen, spottet jeder Beschreibung.
Du kannst echt stolz auf dich sein.
Hast du toll hingekriegt.

Gruß vom Handwerker

-----------------
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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Voyager123456
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Scheint wohl zu stimmen das viele Handwerksbetriebe Pleite gehen, weil die Rechnungen nicht bezahlt werden.

Wer seine Arbeit gemacht hat soll ja wohl auch sein Geld kriegen.

Also neee

Voyager

2x Hilfreiche Antwort

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