Handwerkerrechnung 30% über Angebot!
Hallo, ich habe in 02/04 die Elektroinstallation meines erworbenen Hauses erneuern lassen.
Dem Angebot über 5.090 Euro (50x40 Stunden Arbeitslohn) ging eine Baubesichtigung mit einzeichnen von Schalter, Steckdosen etc. voraus. Es wurde mündl. mit dem Auftragnehmer besprochen, dass man ihn bei der Installation unterstützen würde und dafür extra Urlaub nimmt.
Die Umsetzung sah dann wie folgt aus, der Elektromeister hat die Schlitze gefräst, U-putz Dosen gesetzt, ich habe die Kabel verlegt und meine Frau hat die Schlitze danach gleich wieder verputzt. Das Anschließen der Dosen, Schalter wurde vom Auftragnehmer erledigt. SAT und Netzwerkdosen habe ich selbst angeschlossen weil der AN es terminlich bis zum Einzug im 06/04 nicht mehr auf die Reihe bekommen hat. Der Großteil der Bohr- und Stemmarbeiten wurden von mir ausgeführt.
In 08/04 bekamen wir dann eine Abschlagzahlung die bereits 130 Euro über dem Angebot lag. Gutgläubig und naiv wie ich bin habe ich das sofort bezahlt.
02/05 (also 1 Jahr nach Abschluss des Werkes) kam dann die Rechnung welche 1300 Euro über dem Angebot lag. Materialkosten haben sich lediglich um ca. 100 Euro erhöht. Der Preistreiber waren die Lohnkosten, da diese nun mit 85x35 Euro aufgeführt waren. Ich habe daraufhin um Stellungnahme gebeten wie die Stunden zustande gekommen sein sollen.
09/06 (also wiederum 1,5 Jahre später) der nächste Schock, statt ein Entgegenkommen des AN ist die Rechnung weiter gestiegen - lol? Nun wurden zwar die Mehrarbeitsstunden mit 31,25 Euro berechnet und 4 abgezogen, dafür die restlichen wieder mit 40 Euro. Macht unterm Strich eine Abweichung vom Angebot in Höhe von 1450 Euro oder 28,5%!
Hier noch einige Facts:
- AN hat AG zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen dass sich die Kosten erhöhen könnten/würden
- Rapportzettel wurden nicht ausgestellt, sprich es gibt keine Unterschrift von uns die bestätigt wie lange er nun vor Ort hier war.
-Im Angebot ist kein Hinweis, dass sich der Preis nur unter dieser Voraussetzung versteht dass der Auftraggeber alle Vorleistungen erbringen muss - sprich ich bin eigentlich davon ausgegangen dass wir durch unseren Einsatz die Kosten eher SENKEN würden!
- Zwischen Rechnung und Angebot gibt es gravierende Abweichungen was das Material anbelangt (Telefondosen verrechnet die gar nicht verbaut sind, Schaltschrank 16 Euro teurer, Unterputzdosen und FI im Angebot schlichtweg vergessen etc.) Das ganze macht auf mich eher den Eindruck als wäre das alles auf große Schlamperei zurück zu führen.
- Bilder mit der Digicam beweisen, dass nach 1 Woche alle Kabel in den Schlitzen verlegt waren. Es fehlte ledglich der Einbau der Dosen und Schalter sowie das Verdrahten des Schaltschrankes ( bis zu diesem Zeitpunkt sind ca. 30 Arbeitstunden angefallen). In der 2. Woche hat der AN mit Schlüssel auf Vertrauensbasis selbst gearbeitet. Ich habe keine Ahnung wie lange er täglich da war.
Ich hab zunächst telefonisch versucht mich mit dem Unternehmer zu einigen. Aber ein Entgegenkommen wurde strikt abgelehnt.
Ich lasse mir nun zunächst alle Rapportzettel zusenden. Was kann ich außerdem tun, bzw. Was für Rechte habe ich. Muss ich diese unbegründete Preiserhöhung einfach so hinnehmen?
Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich habe alle meine Handwerkerrechnung bezahlt, auch wenn sie manchmal vom Angebot abwichen. Dies war aber immer plausibel. Im vorliegenden Fall ist es aber einfach so, dass der Unternehmer ständig zwischen verschiedenen Baustellen gependelt ist und ich nicht der Ansicht bin dass er tatsächlich mehr als die 50 Arbeitsstunden benötigt hat!
Für Antworten bin ich dankbar!
von Mikka am 29.09.2006 22:01
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>Handwerkerrechnung 30% über Angebot!
Warum Mehrarbeitsstunden?
Du schreibst, dass das Angebot bestimmte Positionen mit Menge und Preis beinhaltet.
Die Menge läßt sich nachzählen bzw. nachmessen. Wenn dann mehr als beim Angebot dabei rauskommt, weil z.B. mehr Steckdosen eingebaut wurden, dann musst Du zahlen. Da Du mitgearbeitet hast, wird er zu Recht davon ausgehen, dass Mehrmengen von Dir abgesegnet waren.
Auch für zusätzliche Leistungen die im Angebot nicht erfasst waren besteht grundsätzlich ein Vergütungsanspruch.
Andererseits ist er der Fachmann, der die Leistungen auch selber zusammengestellt und kalkuliert hat.
Wenn er dabei wesentliche Leistungen vergessen hat, die er nachträglich vergütet haben will, riecht das zwar nach Täuschung, wird aber kaum zu beweisen sein und schützt nicht dafür die Leistungen tatsächlich vergüten zu müssen.
Dieser link ist ganz aufschlussreich.
http://www.hausverwalter-abc.de/handwerker.htmlDie genaue Vertragsart ist mir aber nicht ganz klar geworden. Sind Einheitspreis vereinbart worden oder sind auch Stundenlohnarbeiten vereinbart worden?
von Interessierter Laie am 04.10.2006 16:28
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>Handwerkerrechnung 30% über Angebot!
Um nochmals auf den Punkt einzugehen: "Da Du mitgearbeitet hast, wird er zu Recht davon ausgehen, dass Mehrmengen von Dir abgesegnet waren."
Ja klar!
Hätte ich dann auch jedesmal wenn ich den Meisel in die Hand genommen habe, Kabel verlegt habe, SAT und Netzwerkdosen verdrahtet habe oder meine Frau die Schlitze verputzt hat Stunden rausrechnen dürfen? Er hat ja schließlich auch gesehen dass wir Leistungen erbracht haben die im Angebot enthalten waren. Es müsste ihm klar gewesen sein dass das kalkulierte Angebot zu reduzieren wäre, immerhin war er ja dabei.
Sorry für die Ironie, aber nur weil ich dabei war und es ein paar Steckdosen mehr wurden heißt das doch nicht dass sich die Lohkosten um 55% erhöhen. Die paar Steckdosen sind ja nur ein Bruchteil von der restlichen Verkabelung.
Am Ende der ersten Woche war der gute ca. 30 Stunden auf der Bustelle, sind wir großzügig und rechnen nochmal 5 Stunden Fahrtzeit rein dann sinds 35 Stunden. Zu diesem Zeitpunkt waren ALLE Kabel in den Schlitzen verlegt, alle Leerohre waren drin und alle Schlitze waren wieder verputzt. Es fehlte lediglich noch das Anschließen von Lichtschalter und Steckdosen sowie das Verdrahtem im Sicherungskasten.
Sorry aber wenn dafür jemand nochmal 50 Stunden gebraucht haben soll dann wäre er ein Fall für die Handwerkskammer.
von Mikka am 04.10.2006 20:46
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>Handwerkerrechnung 30% über Angebot!
"Ich würde allerdings auf jeden Fall soviel überweisen, wie ihr meint, dass der Unternehmer Anspruch darauf hat, weil der Richter wird nämlich auch sagen: 'irgendwas zahlen müssen Sie ja, Sie können ja nicht einfach garnichts zahlen'."
Das ist eben der springende Punkt, ich habe ja bereits bezahlt, 100 Euro mehr als im Angebot. Dies resultiert hauptsächlich auf ein paar zusätzlichen Steckdosen und auf der Tatsache dass er mir 5 Telefondosen verrechnet hat die ich gar nicht habe und den Preis des Verteilerschranks um 16 Euro erhöht hat. Dies rausgerechnet sind die Materialkosten um ca. 60 Euro höher, oder anders ausgedrückt ca. 4% mehr.
Wie kann es dann sein obwohl ich jeden Tag mitgeholfen habe, dass seine Arbeitszeit um 62% mehr betragen haben soll?????
Selbst wenn er die Zeit auf der Baustelle verbracht haben sollte (war aber sicherlich nicht der Fall), dann sollte man ihm schon allein die Kosten reduzieren da er Angebote wissentlich zu niedrig ausstellt um Kunden zu fangen oder weil er einfach zu doof war mit der korrekten Geschwindigkeit, eines Meisters angmessen, zu arbeiten.
Würde er das ganze bei einer Firma machen, dann würde nach Abschluss der Arbeit exakt der Angebotspreis bezahlt. Die würden sich nichtmal die Mühe machen mit ihm schriftlich geschweige denn mündlich eine Einigung zu erzielen.
Trotzdem danke für den Tip. Ich werd mal noch bis zum Wochenende auf die versprochenen Rapportzettel. warten, dann schrib ich ihm nochmals und mach ihm nen Vorschlg zur Güte dass ich ihm pauschal 10% mehr Lohnkosten als im Angebot enthalten war vergüte. zzgl. mit den höheren Materialkosten macht dass dann ca. 360 Euro brutto.
von Mikka am 05.10.2006 19:04
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