Handwerkerkosten bei §35a und Arbeitszimmer zusätzlich angeben?

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
littbarski
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 89x hilfreich)
Handwerkerkosten bei §35a und Arbeitszimmer zusätzlich angeben?

Hallo,

kann man eigentlich die Kosten für eine Modernisierung (Handwerkerkosten ggf. inkl. Material) neben der Angabe nach §35a (für das Haus insgesamt) auch zusätzlich noch als anteilige Kosten des Arbeitszimmers angeben? Oder nur an einer der beiden Stellen? Ich würde vermuten, an beiden Stellen, weil die beiden Sachen nichts miteinander zu tun haben, aber natürlich bezieht es sich auf den gleichen zugrundeliegenden Sachverhalt.

-- Editier von littbarski am 16.01.2017 12:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

§35a Abs. 5 Satz 1 EStG :

"Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind; ..."

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
littbarski
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 89x hilfreich)

Danke. Also eher nein :) . Ok, dann werde ich es nur als Betriebsausgaben ansetzen.

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