Handwerker wollen im Keller die Heizungsanlage kontrolieren

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
Handwerker wollen im Keller die Heizungsanlage kontrolieren

Sehr geehrte Damen ubnd Herren!
Wenn ein Handwerker von der Hausdverwaltung einen Auftrag bekommen hat die Heizungsanlage im Keller, der Kellerraum ist allerdiongs immer abgeschlossen, sinnvollerweise, muß die Hasusverwaltung dann die Mieter darüber informieren das ein Handwerker ins Haus kommt? Oder ist es Aufgabe der Hausverwaltung aich darum zu kümmern das der Handwerker in den Kellerraum kann?


Viele Grüße,
Interessant!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Oder ist es Aufgabe der Hausverwaltung aich darum zu kümmern das der Handwerker in den Kellerraum kann?


Wer hat denn den Schlüssel für den Kellerraum? Ist das ein Einfamilienhaus oder MFH?

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Der Mieter ist verpflichtet, Erhaltungsmaßnahmen bei ausreichend Vorankündigung zu dulden. Anwesend muss er nicht sein und auch nicht den Aufpasser für den Handwerker spielen. Wenn der Mieter alleine Zugang zum Keller hat, kann er auch einfach dem Vermieter den Schlüssel in die Hand drücken oder die Tür offen stehen lassen. Empfehlen würde ich das aber eigentlich nicht. Wenn dann Sachen verschwinden, muss der Mieter nämlich sehen, ob er den Schaden ersetzt bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Abend!
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.Und wer den Schlüssel hat weiß ich nicht.


Viele Grüße,
Interessant100!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Guten Abend!
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.Und wer den Schlüssel hat weiß ich nicht.


Dann soll sich der darum kümmern, der den Schlüssel hat. z.B. der Vermieter

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
muß die Hasusverwaltung dann die Mieter darüber informieren das ein Handwerker ins Haus kommt?

Nein.



Zitat (von Interessant100):
ist es Aufgabe der Hausverwaltung aich darum zu kümmern das der Handwerker in den Kellerraum kann?

Wenn die der Auftraggeber ist, wäre das sinnvoll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Interessant100):
Guten Abend!
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.Und wer den Schlüssel hat weiß ich nicht.


Dann soll sich der darum kümmern, der den Schlüssel hat. z.B. der Vermieter


Genau so ist es!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Der Antwort von Ver schließe ich mich auch an.

Darf man die Hintergründe für deine Frage erfahren? Hat der Handwerker bei dir geklingelt, gesagt, dass er einen Auftrag für Arbeiten an der Heizungsanlage hat und nicht in den Heizungskeller reinkommt? Wenn du ihm dann gesagt hast, dass du nichts davon weißt und auch nicht, wer den Schlüssel hat und er sich an die Hausverwaltung wenden soll, hast du alles richtig gemacht!

1x Hilfreiche Antwort

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