Handwerker verschafft sich Zutritt

15. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Handwerker verschafft sich Zutritt

Hey,

folgendes: VM ruft mich an um mir mitzuteilen, das am nächsten Tag ein Handwerker kommt um eine Wand auf meinem Balkon zu verputzen.
Da ich nicht da bin, gebe ich den Schlüssel unserer Hausmeisterin.
Handwerker erscheint an dem Tag nicht.
Am nächsten Tag sehe ich unsere Hausmeisterin beim Einkaufen. Sie erzählt mir, das sie den Handwerker nun reingelassen hat, da er plötzlich vor der Tür stand.
Da Sie keinen Schlüssel mehr hatte, öffnete sie die Tür durchs Fenster (dazu gleich).

Meine Wohnung ist vom Hausflur nochmal durch eine seperate Tür abgetrennt. Öffnet man diese Tür steht man gleich auf meinem Balkon, durch dessen ich in meine Wohnung komme. Da ich Katzen habe, dürfen die auf dem Balkon laufen und die Balkontür (eine von drei Türen) ist den ganzen Tag einen Spalt geöffnet.

So, ich rief also beim VM an und beschwerte mich. Ich möchte nicht das ohne Terminabsprachen einfach Jemand auf meinen Balkon geht, weil er eben dann auch direkt Zutritt zur Wohnung hat. Ich sagte dem VM das ich um vorherige Terminabsprache bitte.
Mein VM entgenete mir, das keine Terminabsprachen gingen, da Baufirma keine Termine vergeben würde. Ahaaaaa

Eben komme ich nach Hause und siehe da. Der Handwerker hat sich diesmal selbst Zutritt verschafft. Die Wand war weiter bearbeitet. Materialien stehen noch da. Sprich, er kommt nochmal wieder.

Ich muss doch nicht dulden das hier einfach die Tür geöffnet wird?
Leider kann ich sie nicht mit dem Schlüssel abschließen, da das Schloss hakt und nur zum Aufmachen geht.
Das ist dem VM bekannt.

Liege ich richtig?

Viele Grüße
Angela

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Für mich ist das klarer Hausfriedensbruch.

Daß nicht abgeschlossen ist, normiert kein uneingeschränktes Zugangsrecht für Dritte.

quote:
Mein VM entgenete mir, das keine Terminabsprachen gingen, da Baufirma keine Termine vergeben würde.


Das ist allein das Problem des Handwerkers. Zutritt ohne vorherige Ankündigung ist nur bei "Gefahr im Verzug" möglich, also etwa bei Wasserrohrbruch. Alles andere ist Hausfriedensbruch, eine Straftat.

Ich würde das anzeigen, so geht das ja nun nicht, wer weiß, wo der Handwerker das noch macht.

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

es könnte ein Streit darüber entbrennen, ob der Balkon zur Wohnung - also dem eigentlichen Wohnraum - gehört. Der Handwerker wird seine Hände in Unschuld waschen und selbstverständlich hat ihm niemand gesagt, wie er auf den Balkon kommen könnte. Ihre Katzen tun nichts zur Sache und zuletzt wird man behaupten, sie reagierten hysterisch. Man wird am Ende dazu kommen, dass Sie Ihr grundsätzliches Einverständnis bereits dadurch erteilt hätten, indem Sie der Hausmeisterin den Schlüssel übergaben.

Sparen Sie sich den ganzen Ärger, der nach einer Anzeige auf Sie zukommt. Ist der Balkon gut verputzt, ist das doch was.

Ob Sie den Vermieter auffordern, dass defekte Schloss gegen ein Fuktionierendes zu ersetzen, wäre zu überlegen.
Damit wäre dann verhindert, dass so etwas zukünftig nocheinmal passiert.




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#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich würde einfach das Schloss selber austauschen. Abschließen und das Problem hat sich erledigt.
Das alte sicherheitshalber aufheben um den Ursprungszustand wieder herstellen zu können.

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-- Editiert Paragrafenreiter am 17.09.2014 07:38

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#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Für mich ist nicht erkennbar, dass der Handwerker dahingehend vorsätzlich gehandelt hätte.


Aber ggfs. die Hausmeisterin. Denn die weiß, wie die Situation vor Ort inhaltlich aussieht.

Das alles natürlich unter der Maßgabe, daß der Balkon wirklich zur vermieteten Wohnung gehört und nicht nur ein allgemein zugänglicher Zugangsbereich mit Balkoncharakter ist.

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