Handwerker stellt falsche Diagnose

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Handwerker stellt falsche Diagnose

Die Heizung fällt aus. Der Heizungsfachmann stellt zunächst falsche Diagnose und beschafft Ersatzteile, baut diese ein. Stellt dann den tatsächlichen Fehler (wohl ein offensichtlicher) fest. Er baut die mitgebrachten Teile wieder aus und beseitigt den
schließlich erkannten Fehler. Auf der Rechnung stehen nun die Arbeitsstunden (werden akzeptiert) und für die Beschaffung und das Zurückbringen der nicht benötigten Ersatzteile ein Betrag X. Diesem Betrag soll nun widersprochen werden.
Wie geht man vor?

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von saba_hz am 22.01.2010 15:25
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Handwerker stellt falsche Diagnose
Du hast den Handwerker bestellt einen Fehler zu suchen und den Heizkörper zu reparieren. Er hat das vereinbarte Werk geliefert. Selbstverständlich trägst du die Kosten des Auswands den er hatte.

Beim nächsten Mal sag ihn doch wo der Fehler ist.

Widersprechen brauchst du nicht, zahle einfach dem "unwidersprochenen" Teil, den Rest kann der Handwerker dann einklagen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von mustermann2000 am 22.01.2010 18:51
Status: Tao (5518 Beiträge)
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>Handwerker stellt falsche Diagnose
Auch immer dran denken, daß wenn man sich mit den Handwerkern wegen solcher Bagatellen anlegt kommt beim Schaden im Winterfall demnächst ev. keiner mehr rum und hilft in der Not.
Ein Servicetechniker ist kein Hellseher, sonst würde er für 500.000,- Dollar im Jahr bei der NASA arbeiten.

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von Lankwitzer am 07.02.2010 16:47
Status: Senior (137 Beiträge)
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>Handwerker stellt falsche Diagnose
In der Tat kann es vorkommen, daß selbst ein Fachmann eine falsche Prognose erstellt. Das betrifft alle Berufsgruppen: Bankangestellte, Politiker, Handwerker usw. - Im vorliegenden Fall würde ich meine Einwände mit dem Betroffenen persönlich besprechen und versuchen, einen Kompromiß zu erzielen. Hilft das nicht, so bleibt wahrlich nur, seine Forderung anzuerkennen. - Künftig sollte die Auftragserteilung nicht pauschal, sondern exakt formuliert sein.

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von Spreeperle am 08.02.2010 00:16
Status: Legende (366 Beiträge)
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>Handwerker stellt falsche Diagnose
Betrag X muss nicht gezahlt werden, denn die Lieferung und Beschaffung nicht benötigter Ersatzteile ist mit Sicherheit nicht verlangt worden. Da es sich um einen Fachbetrieb handelt, darf man als Kunde davon ausgehen, dass dieser keine überflüssigen Arbeiten durchführt. Macht der Handwerksbetrieb es dennoch, kann er nicht verlangen, dass dies auch bezahlt wird.

Der Widerspruch sollte dem Handwerksbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Der unstreitige Betrag, den der Heizungsbauer für die Reparaturbeanspruchen kann, sollte fristgerecht gezahlt werden.

Wenn der Betrieb mehr Geld haben möchte, muss er ggf. klagen, was er angesichts der sicher nicht allzu hohen Beträge, die einbehalten werden sollen, nicht tun wird.

Mag sein, dass dieser Betrieb künftige Aufträge ablehnen wird, aber normalerweise sind Handwerker so dicht gesät und freuen sich über Aufträge, dass die Gefahr, dass künftig keiner kommt, vernachlässigt werden kann. Dieses Argument verwenden die Handwerker nämlich immer gerne selbst...

Insofern bin ich gänzlich anderer Ansicht als meine "Vorredner" Spreeperle und Lankwitzer!

-- Editiert am 11.02.2010 19:41


von fridolin501 am 11.02.2010 19:38
Status: Unsterblich (820 Beiträge)
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