>Handwerker stellt falsche Diagnose
Betrag X muss nicht gezahlt werden, denn die Lieferung und Beschaffung nicht benötigter Ersatzteile ist mit Sicherheit nicht verlangt worden. Da es sich um einen Fachbetrieb handelt, darf man als Kunde davon ausgehen, dass dieser keine überflüssigen Arbeiten durchführt. Macht der Handwerksbetrieb es dennoch, kann er nicht verlangen, dass dies auch bezahlt wird.
Der Widerspruch sollte dem Handwerksbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Der unstreitige Betrag, den der Heizungsbauer für die Reparaturbeanspruchen kann, sollte fristgerecht gezahlt werden.
Wenn der Betrieb mehr Geld haben möchte, muss er ggf. klagen, was er angesichts der sicher nicht allzu hohen Beträge, die einbehalten werden sollen, nicht tun wird.
Mag sein, dass dieser Betrieb künftige Aufträge ablehnen wird, aber normalerweise sind Handwerker so dicht gesät und freuen sich über Aufträge, dass die Gefahr, dass künftig keiner kommt, vernachlässigt werden kann. Dieses Argument verwenden die Handwerker nämlich immer gerne selbst...
Insofern bin ich gänzlich anderer Ansicht als meine "Vorredner" Spreeperle und Lankwitzer!
-- Editiert am 11.02.2010 19:41
von fridolin501 am 11.02.2010 19:38
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