Handwerker stellt Rechnung zweimal
Hallo,
habe vor ca. einem Jahr bei meinem Umzug einen Maler für meine alte Wohnung beauftragt. Dieser ist auch wie abgemacht erschinen und hat die Arbeiten sorgfältig erledigt. Ich habe dem Handwerker noch am Tag der Vertigstellung dem Betrag von 320 € Persönlich übergeben ohne Quittung. Miene Frau war auch im Zimmer und kann dies bezeugen.
Eine Rechnung hat mir der Handwerker dann in der kommenden Woche per Post zukommen lassen und damit war der Fall für mich erledigt.
Ca. fünf Monate Später ist dann Plötzlich eine Zahlungserinnerung vom oben genannten Handwerker bei mir eingegangen in dem es hies ich solle sie Rechnung 00 00
von 320 € doch bitte begleichen. Darauf hin habe ich dem Handwerker ein Fax geschicht das er sich Irren müsste und die Rechnung am abnahmetag bereits bezahlt wurde.
Vor einer Woche ist bei mir im Breifkasten ein Mahbescheid über die bereits bezahlte Rechnung gelegen. Ich habe natürlich sofort Wiederspruch eingelegt.
Heute ist ein Brief im Breifkasten gelegen in dem steht warum ich die Rechnung 00 00 nicht bezahle. Falls ich eine Quittung oder sonst einen Beweis habe das die Rechnung bezahlt wurde solle ich es doch bitte vorlegen. Falls kein bewies erbracht werden kann und keine Zahlung erfolgt werde er das Srittige Verfahren einleiten in dem dann gebüren in höhe von mindestens 610 € zusätzlich auf mich Zukommen würden.
Was soll ich jetz machen ?
Quittung oder sonst einen Schriftlichen beweis habe ich für die Bezahlung nicht.
Reicht es wenn meine Frau als Zeuge aussagt ? Sie hat der bezahlung in Bar beigewohnt oder ist es aussichtslos.
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von schandre123 am 17.01.2011 18:59
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