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Handwerker stellt Rechnung zweimal

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Handwerker stellt Rechnung zweimal

Hallo,
habe vor ca. einem Jahr bei meinem Umzug einen Maler für meine alte Wohnung beauftragt. Dieser ist auch wie abgemacht erschinen und hat die Arbeiten sorgfältig erledigt. Ich habe dem Handwerker noch am Tag der Vertigstellung dem Betrag von 320 € Persönlich übergeben ohne Quittung. Miene Frau war auch im Zimmer und kann dies bezeugen.

Eine Rechnung hat mir der Handwerker dann in der kommenden Woche per Post zukommen lassen und damit war der Fall für mich erledigt.

Ca. fünf Monate Später ist dann Plötzlich eine Zahlungserinnerung vom oben genannten Handwerker bei mir eingegangen in dem es hies ich solle sie Rechnung 00 00
von 320 € doch bitte begleichen. Darauf hin habe ich dem Handwerker ein Fax geschicht das er sich Irren müsste und die Rechnung am abnahmetag bereits bezahlt wurde.

Vor einer Woche ist bei mir im Breifkasten ein Mahbescheid über die bereits bezahlte Rechnung gelegen. Ich habe natürlich sofort Wiederspruch eingelegt.

Heute ist ein Brief im Breifkasten gelegen in dem steht warum ich die Rechnung 00 00 nicht bezahle. Falls ich eine Quittung oder sonst einen Beweis habe das die Rechnung bezahlt wurde solle ich es doch bitte vorlegen. Falls kein bewies erbracht werden kann und keine Zahlung erfolgt werde er das Srittige Verfahren einleiten in dem dann gebüren in höhe von mindestens 610 € zusätzlich auf mich Zukommen würden.

Was soll ich jetz machen ?

Quittung oder sonst einen Schriftlichen beweis habe ich für die Bezahlung nicht.

Reicht es wenn meine Frau als Zeuge aussagt ? Sie hat der bezahlung in Bar beigewohnt oder ist es aussichtslos.



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von schandre123 am 17.01.2011 18:59
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Handwerker stellt Rechnung zweimal
Wenn er dich verklagt kann deine Frau als Zeuge auftreten. Da dürfte ausreichen sein. Evtl kannst du die "Herkunft" des Geldes belegen und einen Kontoauszug vorlegen.

Verlierst du und er hatte einen Anwalt zahlst du alle Kosten. Kommt er auch ohne Anwalt ist das aber nicht so teuer.

Ohne Rechnung keine Zahlung und ohne Quittung kein Bargeld.

Falls deine Frau als Zeuge lügt ist die Strafe erheblich!

Uwe

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von guest-12306.05.2011 11:25:43 am 17.01.2011 19:49
Status: Unsterblich (2792 Beiträge)
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>Handwerker stellt Rechnung zweimal
Hallo,
eine sehr schwierige Situation. Keine Quittung in der Hand zu haben ist sehr sehr übel. Wie von Labersack schon ausgeführt könnte die Herkunft des Geldes schon weiterhelfen - aber letztlich hängt das ganze davon ab, wie das Gericht die Sachlage beurteilt!


von CBW am 19.01.2011 08:13
Status: Unsterblich (1485 Beiträge)
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>Handwerker stellt Rechnung zweimal
Eine Rechnung ist leider keine Quittung.
Es ist schwierig vorauszusehen, wie ein Richter hierüber entscheiden wird.
Deshalb empfehle ich, daß Sie den Fall rekonstruieren: Schreiben Sie alles, was Ihnen zum Zahlungsvorgang einfällt, auf ein Blatt Papier. Überlegen Sie, ob Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, in der z.B. vermerkt ist, daß die Bezahlung der Arbeiten sofort nach Beendigung und in bar zu erfolgen hat. Damit hätten Sie bereits gute Argumente. U.U. finden Sie andere Auftragnehmer des Malers, die auf dieselbe Masche "hereingefallen" sind...

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von Spreeperle am 19.01.2011 21:48
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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