Handwerker stellt Rechnung für Gewährleistungsfall
Hallo,
mal folgenden Fall angenommen:
Bert hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrstöckigen Wohnhaus und auf der Eigentümerversammlung wird der Austausch der alten Fenster im ganzen Haus beschlossen. Die Handwerker tauschen bei Bert die Fenster gegen neue aus und nach ein paar Monaten bildet sich in einer Scheibe in 2 Meter Höhe ein Riss der definitiv nicht durch Bert verursacht wurde.
Bert reklamiert die Sache und fordert den Handwerker schriftlich auf den Mangel auf Grund seiner Gewährleistungspflicht zu beseitigen. Nach einigen Wochen in denen sich der Handwerker durch Verschleierungstaktik erfolgreich gedrückt hat tauscht er dann endlich die Scheibe gegen eine Neue aus.
Bert meint das es für ihn dann damit erledigt ist und bekommt aber nach ein paar Wochen eine Rechnung des Handwerkers über den Austausch der Scheibe zusammen mit für Laien absolut unverständlichen kopierten Datenblättern über thermische Schäden die an Glasscheiben auftreten können. Der Handwerker will also anscheinend darauf hinaus das er nicht daran Schuld ist sondern Bert, bzw. das es durch thermische Veränderungen zu dem Schaden kam.
Wenn der Handwerker der Meinung ist das er nicht Schuld an dem Riss ist dann hätte doch eine Beweissicherung durch einen Sachverständigen vor Ort erfolgen müssen bzw. der Handwerker hätte Bert mit entsprechender Begründung VOR Austausch der Scheibe darauf hinweisen müssen das er die Arbeit nicht als Mängelbeseitigung durchführt.
Muss Bert die Rechnung bezahlen?
Gruss,
Tom
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"ego lavo meum manus endo innocentia"
-- Editiert von thomasovic am 23.05.2005 15:51:00
von Thomasovic am 23.05.2005 15:49
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>Handwerker stellt Rechnung für Gewährleistungsfall
Haallo Tom,
normalerweise wird vom Hersteller für sein Produkt 5 Jahre Herstellergarantie übernommen die der Handwerker bei fachgerechter Ausführung durchaus an den Kunden weiter geben kann.Insofern liegt das Problem beim Handwerker der es weiterschiebt auf den Hersteller. Wenn der Handwerker sich jetzt sträubt stellen sich zwei Fragen.1.Wo hat er die Fenster her-aus Deutschland oder sind es importierte und wenn woher ? 2.Was für eine Glassorte wurde verarbeitet.Jetzt ist es natürlich schlecht das der Handwerker die Fenster entsorgt hat.Wenn Bert wirklich nicht dran schuld war muß die Scheibe beim Einbau im Bereich des Sprunges angeschlagen sein,das anschlagen verursacht selbst noch keinen Riss im günstigsten Fall,aber durch Druckwellen schon selbst beim Tür öffnen oder schließen,durch bewegen des Fensterflügels selber oder durch Wind von außen ,diese Druckwellen sind verantwortlich für den ersten kleinen Riss an dieser angeschlagenen Stelle und dann wandert dieser kleine Riss der mit der Zeit immer länger wird aus dem Rahmen bis er das andere Ende der Scheibe erreicht hat.Das dauert manchmal Monate aber meist kann man drauf warten.Also,alles Käse was der Ihnen erzählt hat zumal es eine Din gibt die die Eigenschaften einer Fensterscheibe vorgibt,wenn er trotzdem nicht vernünftig wird sollte sich Bert an die Handwerkskammer wenden die haben Leute die was davon verstehen,denen kann er nicht so einen Mist erzählen
von kdw am 27.05.2005 00:38
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>Handwerker stellt Rechnung für Gewährleistungsfall
Da Bert den Handwerker aufgefordert hat einen Mangel auf Gewährleistung zu beseitigen, hätte der Handwerker vor Ausführung der Arbeiten unmißverständlich erklären müssen, dass er dazu nicht bereit ist. Das hat er offensichtlich nicht getan.
Folglich kann ernicht nachträglich eine Rechnung stellen. Diesen Sachverhalt sollte Bert dem Handwerker mitteilen und die Zahlung verweigern.
von Interessierter Laie am 13.07.2005 13:34
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