Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
Problem:
Der Mieter beschwert sich beim Vermieter über Geräusche der Heizungsleitungen und darüber, dass es in einem Zimmer nicht richtig warm wird.
Der Vermieter schlägt vor, bezüglich der Geräusche den Schrank ein wenig von den Heizungsrohren wegzurücken. Dies wird vom Mieter zurückgewiesen.
Der Vermieter stellt es dem Mieter frei, einen Termin mit einem Fachbetrieb auszumachen. Im Falle eines regulären Schadens im Verantwortungsbereich des Vermieters hätte dieser den Schaden auch bezahlt.
Wenig später kommt eine Rechnung vom Fachbetrieb an den Vermieter.
Auf dem Stundenzettel steht:
- Spielzeug von Heizungsleitung entfernt und
- Thermostatventil von 3 auf 5 gedreht.
Arbeitszeit 1 1/2 Stunden.
Der Mieter hat diesen Stundenzettel mit den angegebenen Arbeiten unterschrieben. Weitere Arbeiten sind nicht aufgeführt.
Ergebnis: Geräusche weg und es wird warm.
Der Vermieter weigert sich nun, die Rechnung zu bezahlen, da ihn seiner Meinung nach kein Verschulden trifft und teilt dem Fachbetrieb mit, dass er sich mit seinen Ansprüchen an den Mieter halten soll.
Dies versucht der Fachbetrieb, bekommt jedoch kein Geld, weil der Mieter Hartz IV Empfänger ist.
Daraufhin wendet sich der Handwerksbetrieb erneut an den Vermieter und stellt ihm mit der Begründung die Rechnung, da er ja von dem Mieter kein Geld bekommt.
Der Vermieter ignoriert diese Rechnung, da er sie ja bereits zurückgewiesen hat. 2 Wochen später kommt die Zahlungserinnerung.
Wie soll sich der Vermieter jetzt verhalten?
Ist es relevant, dass der Betrag über etwas mehr als 80 Euro ohnehin von der Kleinreparaturenklausel abgedeckt ist? Müsste in diesem Fall der Vermieter das Geld auslegen, oder ist das auch Sache des Mieters?
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von Geparda am 08.07.2011 17:49
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
quote:Also bezahl es erstmal und dann kassier vom Mieter, notfalls mit Mahnbescheid etc. Ganz schlechte Idee!
Klar, Trolle sind auf Krawall gebürstet.
Es kann aber unter Vernunftsaspekten durchaus sinnvoll sein, in den sauren Apfel zu beissen. Vielleicht gibt es eine Kaution?
Gute Handwerker sind jedenfalls schwer zu finden und sind langfristig bares Geld wert.
Von daher kann es durchaus das Beste sein, die Rechnung zu zahlen, auch wenn man das eigentlich nicht müsste, um einen soliden Handwerker nicht zu verlieren.
Ausser man hat Freude am rumtrollen, dann macht das selbstverständlich keinen Sinn.
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von flawless am 09.07.2011 11:40
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
Das Pikowitzchen muss arg darunter leiden, dass es sozial veramt ist. Fast im Minutentakt beschmutzt er dieses Forum.
Eine kleine Auswahl:
09.07.2011 11:50
von K.-P. MuellerEntfernung Briefkastenschild
244 Aufrufesaitist10 09.07.2011 11:45
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von K.-P. Mueller
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482 Aufrufetellermine23 09.07.2011 11:36
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597 AufrufeAchiatus31 09.07.2011 11:29
von K.-P. Mueller
Hausverkauf mit Maklerauftrag
41 Aufrufesieffert2 09.07.2011 11:01
von K.-P. Mueller
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von meri am 09.07.2011 11:55
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