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Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?

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Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?

Problem:
Der Mieter beschwert sich beim Vermieter über Geräusche der Heizungsleitungen und darüber, dass es in einem Zimmer nicht richtig warm wird.
Der Vermieter schlägt vor, bezüglich der Geräusche den Schrank ein wenig von den Heizungsrohren wegzurücken. Dies wird vom Mieter zurückgewiesen.
Der Vermieter stellt es dem Mieter frei, einen Termin mit einem Fachbetrieb auszumachen. Im Falle eines regulären Schadens im Verantwortungsbereich des Vermieters hätte dieser den Schaden auch bezahlt.
Wenig später kommt eine Rechnung vom Fachbetrieb an den Vermieter.
Auf dem Stundenzettel steht:
- Spielzeug von Heizungsleitung entfernt und
- Thermostatventil von 3 auf 5 gedreht.
Arbeitszeit 1 1/2 Stunden.
Der Mieter hat diesen Stundenzettel mit den angegebenen Arbeiten unterschrieben. Weitere Arbeiten sind nicht aufgeführt.

Ergebnis: Geräusche weg und es wird warm.

Der Vermieter weigert sich nun, die Rechnung zu bezahlen, da ihn seiner Meinung nach kein Verschulden trifft und teilt dem Fachbetrieb mit, dass er sich mit seinen Ansprüchen an den Mieter halten soll.

Dies versucht der Fachbetrieb, bekommt jedoch kein Geld, weil der Mieter Hartz IV Empfänger ist.
Daraufhin wendet sich der Handwerksbetrieb erneut an den Vermieter und stellt ihm mit der Begründung die Rechnung, da er ja von dem Mieter kein Geld bekommt.

Der Vermieter ignoriert diese Rechnung, da er sie ja bereits zurückgewiesen hat. 2 Wochen später kommt die Zahlungserinnerung.

Wie soll sich der Vermieter jetzt verhalten?

Ist es relevant, dass der Betrag über etwas mehr als 80 Euro ohnehin von der Kleinreparaturenklausel abgedeckt ist? Müsste in diesem Fall der Vermieter das Geld auslegen, oder ist das auch Sache des Mieters?

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von Geparda am 08.07.2011 17:49
Status: Junior (82 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
Da der Mieter den Handwerker bestellt hat, ist die Lösung doch recht einfach.



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von dem User forever known as Mortinghale am 08.07.2011 18:23
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
Im Falle eines Hartz-IV-Empfängers wäre der Vermieter bestens damit bedient, wenn er sich persönlich an das Sozialamt wendet, um seine Rechnung von diesem erstattet zu bekommen. Schließlich hat der Vermieter alles unternommen, um den vermeintlichen Mangel an der Mietsache abzustellen. Der Mieter seinerseits hat sich an einer Zusammenarbeit geweigert. Wie letztlich das Sozialamt diesen Sachverhalt bewertet, liegt nicht im Ermessen des Vermieters.

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von Spreeperle am 08.07.2011 18:51
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
Der Vermieter stellt es dem Mieter frei, einen Termin mit einem Fachbetrieb auszumachen. Im Falle eines regulären Schadens im Verantwortungsbereich des Vermieters hätte dieser den Schaden auch bezahlt.

Das sollt näher erleutert werden. Was hat der Vermieter zum Mieter gesagt.

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von Ilsa1939 am 08.07.2011 19:02
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
Wer hat den Handwerker bestellt? Der bezahlt auch.

Das ist im Grundsatz richtig.

Natürlich könnte der Vermieter den Mieter aber auch ermächtigt haben, im Namen des Vermieters den Handwerker zu beaufragen. Oder der Vermieter könnte die Verpflichtung des Mieters aus dem Vertrag mit dem Handwerker übernommen haben.

Deswegen ist zu prüfen, was mit "der Vermieter hat dem Mieter freigestellt" oder "der Vermieter hätte auch bezahlt" gemeint ist.

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von Ilsa1939 am 08.07.2011 20:28
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
Nach den Vorschlag des Vermieters den Schrank von den Heizungsrohren abzurücken und der Antwort des Mieters, dass das nichts bringen würde, hat der Vermieter dem Mieter gesagt, dass er dann wohl einen Termin mit einem Fachbetrieb vereinbaren muss und sollte sich herausstellen, dass das Problem in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt wurde die Kostenübernahme auch zugesichert.


Im Mietvertrag steht zum Betrieb der Heizung/Warmwasser im Falle eines Defekts folgender Passus: "Der Mieter beauftragt zur Behebung des Schadens einen Fachbetrieb und hat diesem schnellstmögliche Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Der Vermieter erstattet im Falle eines nicht vom Mieter verursachten Schadens dem Mieter die Kosten."
Angenommen das Ausdehnungsgefäß der Gastherme wäre defekt gewesen, so hätte der Vermieter diesen Schaden selbstverständlich getragen.

Im vorliegenden Fall ist aber m. E. zu erkennen, dass der Schaden vom Mieter verursacht ist. Der Vermieter hat kein Spielzeug auf die Leitungen gelegt und ist auch nicht dafür verantwortlich die Thermostatventile nach Anweisungen des Mieters einzustellen.

Die 1 1/2 Stunden kommen wohl unter anderem deswegen zustande, weil der Fachbetrieb eine ganze Schrankwand mit dem darin befindlichen Spielzeug abbauen musste, um die Stelle mit den Klopfgeräuschen freizulegen, wäre dies im Sinne einer Pflicht zur Schadensminimierung nicht auch Aufgabe des Mieters gewesen?

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von Geparda am 08.07.2011 21:33
Status: Junior (82 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
dann kassier vom Mieter

Bei dem ist doch nichts zu holen.



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von dem User forever known as Mortinghale am 08.07.2011 23:27
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
"Der Mieter beauftragt zur Behebung des Schadens einen Fachbetrieb und hat diesem schnellstmögliche Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Der Vermieter erstattet im Falle eines nicht vom Mieter verursachten Schadens dem Mieter die Kosten."

Als Mietvertragsklausel ist dies mit Sicherheit unwirksam.

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von Ilsa1939 am 09.07.2011 11:34
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
quote:Also bezahl es erstmal und dann kassier vom Mieter, notfalls mit Mahnbescheid etc.

Ganz schlechte Idee!


Klar, Trolle sind auf Krawall gebürstet.

Es kann aber unter Vernunftsaspekten durchaus sinnvoll sein, in den sauren Apfel zu beissen. Vielleicht gibt es eine Kaution?

Gute Handwerker sind jedenfalls schwer zu finden und sind langfristig bares Geld wert.

Von daher kann es durchaus das Beste sein, die Rechnung zu zahlen, auch wenn man das eigentlich nicht müsste, um einen soliden Handwerker nicht zu verlieren.

Ausser man hat Freude am rumtrollen, dann macht das selbstverständlich keinen Sinn.

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von flawless am 09.07.2011 11:40
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
quote:
um einen soliden Handwerker nicht zu verlieren.

Da der Mieter den Auftrag erteilt hat, wird doch höchstens dieser den Handwerker "verlieren".



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von dem User forever known as Mortinghale am 09.07.2011 11:49
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Handwerker möchte Geld vom Vermieter - berechtigt?
Das Pikowitzchen muss arg darunter leiden, dass es sozial veramt ist. Fast im Minutentakt beschmutzt er dieses Forum.
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von K.-P. Mueller

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von meri am 09.07.2011 11:55
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