Hallo,ich hatte mir von einer Firma ein Angebot eingeholt. Unter Punkt 1 wurden alle Arbeiten zusammengefasst und eine Summe angegeben zu der die MwSt. dazugerechnet wurde, so dass am dann die Endsumme dastand. Darunter stand dann "Bemerkung: Abrechnung erfolgt nach Aufmaß!"Jetzt bekam ich die Rechnung und die ist fast doppelt so hoch. Zu den vom Angebot veranschlagten 6 Arbeitsstunden sind noch 5 Stunden dazugekommen, sowie einige neue Teile (Wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die ausgewechselt werden müssen, da die alten nicht mehr passen würden. Keine Kostenangabe.)Ich finde, daß die Rechnung zu hoch ausgefallen ist. Eine Firma muß doch wissen wieviel Arbeitszeit sie für ein Projekt veranschlagen muß.Wer kann mir einen Rat geben? -- Editiert am 03.07.2009 06:44
Hallo,dieser Satz "Bemerkung: Abrechnung erfolgt nach Aufmaß!" wurde mit Auftragserteilung akzeptiert.Damit ist der Betrieb auch an nichts gebunden. Er kann natürlich nur das aufmessen was tatsächlich angefallen ist.Manche Arbeiten kann man nur schätzen, das weiss man nicht genau. Vieles stellt sich erst während der Ausführung heraus.Ist halt Handwerk und nicht Industrie!!!