>Handwerker über My-Hammer bestellt - nur Pfusch, was tun?
Hallo,
ich schliesse mich meinem Vorschreiber an. Ihr hättet die Leistung reklamieren und ihm Nachbesserung zugestehen müssen.
Jetzt, so denke ich, dürft Ihr zahlen wenn er euch vor den Kadi zerrt!
An Internetbörsen, in denen meist Laien Arbeiten, die sie sehr oft noch nicht einmal verbal korrekt beschreiben können, zu Ihren Bedingungen versteigern, darf man keine großen Ansprüche stellen! Weder als Auftragnehmer noch als Auftraggeber.
Die Qualifikation derer die dort eine Arbeit ersteigern ist meist überhaupt nicht nachvollziehbar. Es wird oft auch keine gefordert. Das ist dann evtl. die öffentliche Zustimmung zu Schwarzarbeit!!!Wenn man dann noch liest "Betriebshaftpflicht nicht erforderlich" muss man sich schon fragen wo ist man hier hingeraten? Seriös kann das doch eigentlich nicht sein, oder?
Ich habe kein Mitleid mit Leuten die hier auf die Nase fallen! Damit sie verstehen, billig ist doch nicht das einzige was zählt. Denn jede Arbeit hat Ihren Preis und dauert ihre Zeit.
In den meisten Fällen ist es unseriös einen Preis für eine handwerkliche Leistung zu benennen, ohne sich das ganze vor Ort angeschaut zu haben. Dafür gibt es Handwerker vor Ort. Die schauen sich das an und geben dann ein Angebot ab. Das ist dann auch komplett! Aber das mag dann vielleicht etwas teurer sein.
Wie viele Auftragsversteigerer setzen sich im nachhinein auf den Hosenboden, wenn sie die Preise für die Leistungen hören, die erforderlich sind, um die von Ihnen ausgeschriebene Arbeit zur Funktion zu bringen. Und warum ist das passiert? Weil dem Auftraggeber in den meisten fällen einfach die Fachkenntnisse fehlen die Leistung komplett und allumfänglich zu beschreiben.
Ich hoffe das sich solche Auftragsbörsen nicht durchsetzen. Es wäre der Niedergang des deutschen Handwerks. Und die des Verbraucherschutzes gleich mit.
In diesem Sinne.
Gruß
Ps: Auch die steuerliche Seite ist evtl. nicht zu verachten. Die Behörde kann ja nun mal problemlos alle in der Börse getätigten Arbeitsversteigerungen mitverfolgen. Da ist man ruck-zuck Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit! Und da ja in den Börsen immer so schön darauf hingewiesen wird, "inkl. Mwst", sollte man sich mal fragen was passiert wenn diese vom Auftragnehmer ausgewiesen, aber nicht abgeführt wird. Dann zahlt man die evtl. ein 2. mal. Denn Steuerschuldner sind beide an dem Geschäft beteiligten. Das beschriebene kann zwar auch anderswo passieren; hier steht man aber auf dem Präsentierteller!
-- Editiert von Gutschigu am 20.02.2006 16:37:17
-- Editiert von Gutschigu am 20.02.2006 16:39:32
von gutschigu am 20.02.2006 16:33
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