Handwerk begrüßt Initiative gegen lange Gerichtsverfahren
AFP VOM 9.4.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2092 Aufrufe Mehr zum Thema:Schmerzensgeld, Justizverfahren
Deutscher Anwaltverein warnt vor schlechteren Prozessen
Das deutsche Handwerk hat das Getzesvorhaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für einen Schadenersatz bei überlangen Gerichtsverfahren begrüßt. "Für Handwerksbetriebe, die ausstehende Forderungen einklagen müssen, sind die oft sehr langwierigen Gerichtsverfahren ein Problem", sagte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnte davor, durch eine Beschleunigung der Verfahren deren Qualität zu verschlechtern.
Die Initiative der Bundesregierung zur Beschleunigung von Verfahren sei daher ein richtiger und längst überfälliger Schritt, sagte ZDH-Generalsekretär Schwannecke dem "Handelsblatt". "Angesichts der oft komplizierten rechtlichen Streitigkeiten und Sachverhalten wird aber allein ein Entschädigungsanspruch nicht ausreichen", fügte er hinzu. Zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen könne auch eine Spezialisierung im Richterbereich.
Der Deutsche Anwaltverein warnte vor schlechteren Prozessen. "Das darf nicht passieren", sagte ein DAV-Sprecher der "Frankfurter Rundschau". "Wir plädieren daher für mehr Richter und eine bessere Ausstattung der Gerichte." Schließlich werde auch von den Bürgern verlangt, sich gesetzestreu zu verhalten.
"Angesichts leerer Kassen sparen viele Länder am Justizpersonal", fügte der DAV-Sprecher hinzu. "Deshalb ist es oft die schiere Arbeitslast der Richter, die zu Verzögerungen führt." Auch der DAV erhofft sich von dem neuen Gesetz Verbesserungen für die Bürger. Walentowski brachte die Möglichkeit einer Untätigkeitsrüge ins Gespräch.
Der am Donnerstag von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Bürger und Unternehmen bei langer Prozessdauer zunächst eine Verzögerungsrüge aussprechen und schließlich eine Entschädigungsklage erheben können, wenn es mit ihrem Verfahren nicht vorangeht.
9. April 2010 - 13.22 Uhr
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