>Handwerk Kündigungsfristen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um überhaupt gültig zu sein (
§ 623 BGB). Das Einfordern, wie hamburgerin01 es vorschlägt, würde ich mit daher sparen.
Die Kündigungsfrist beträgt bei mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Monatsende (
§ 622 BGB). Es gibt kaum einen Tarif- oder Arbeitsvertrag, der längere Kündigungsfristen vorsieht.
Eine Kündigung ohne Begründung ist nur möglich, wenn der Betrieb maximal 5 Beschäftigte hat.
Ansonsten ist prinzipiell eine betriebsbedingte Kündigung möglich, wenn z.B. zu wenig Arbeit da ist. Dann muss aber eine Sozialauswahl erfolgen, bei der Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden. ür einen Betrieb mit mehr als 5 Mitarbeitern dürfte es daher schwer sein einem älteren langjährig Beschäftigen zu kündigen.
Falls er dennoch eine schriftliche Kündigung erhält, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Außerdem muss er sich sofort beim Arbeitsamt melden.
von hh am 29.10.2004 15:59
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