Handschriftliche Nebenkostenabrechnung rechtmäßig?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)
Handschriftliche Nebenkostenabrechnung rechtmäßig?

Hallo zusammen,

seit über fünf Jahren bin ich nun Mieter in einer Mietwohung und erhalte jährlich meine Nebenkostenabrechnung auf einem DINA4-Blatt. Mein Vermieter notiert darauf handschriftlich alle Positionen mit den dazugehörigen Beträgen z.B. Wasser: 50.- Euro / Strom: 100.- Euro etc.. Bisher habe ich immer anstandslos bezahlt. Mein Vermieter erschien mir Vertrauenswürdig.

Als ich beim letzten Dorffest (ich bin im Dorf recht unbekannt, da ich dort nicht weggehe) mir ein paar Leuten gesprochen habe teilten mir diese Leute mit, dass mein Vormieter regelrecht abgezogt wurde. Und zwar über 15 Jahre lang hatte mein Vormieter jedes Jahr 250.- Euro zuviel an Nebenkosten bezahlt. Als er davon erfuhr, sprach er den Vermieter darauf an, der auf das Thema angesprochen, sehr brutal reagierte. Mein Vormieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Wie es weiterging, weiß ich auch nicht und das konnte mir auch keiner sagen.

Als ich davon erfuhr, prüfte ich meine letzten Abrechnungen. Da ich noch nicht lange in Miete wohne weiß ich also nicht, wie viel Nebenkosten eine Person im Jahr in der Regel hat. Ich rief ein paar Freunde an und nannte denen meinen Betrag, den ich jährlich zahle. Die sagten mir, dass der Betrag in deren Augen viel zu hoch erscheint.

Ich zahle jährlich etwa 2.200.- Euro nur an Nebenkosten. Ich arbeite viel und bin kaum zuhause. D.h. ich verbrauche kaum Wasser, Heizung, Strom etc. Meine Miete für 30qm beträgt 350.- Euro kalt.

Als ich ihn darauf angesprochen habe sagte er mir, der handschriftliche Zettel reiche. Original-Dokumente müsste er mir nicht aushändigen (Datenschutz usw.). Stimmt das?

Ich habe mir nun überlegt, meinem Vermieter einen Brief zu schreiben in dem ich ihn Bitte, mir die Abrechnungen der letzten Jahre vorzulegen, aber nicht handschriftlich, sondern die Originalen. Ist das OK?

Was ist, wenn er mir keine Unterlagen aushändigt? Habe ich ein Recht auf die Unterlagen? Wenn ja, wie viele Jahre zurück kann ich die Unternlagen einfordern? Ist der Vermieter verpflichtet mir die Unterlagen auszuhändigen?

An wenn kann ich mich wenden wenn er mir die Unterlagen nicht aushändigt? Polizei oder Anwalt?

Sollten die Abrechnungen nicht stimmen, wie viele Jahre zurück bekomme ich mein zuviel bezahltes Geld?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Angst habe ich vor meinem Vermieter schon, nachdem was ich alles gehört habe.

Liebe Grüße
Bianka

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2010 10:08:05
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

47x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Das wären dann € 6,11 pro m² Wohnfläche und Monat. Damit wären die Kosten extrem hoch !

Normal oder üblich als Orientierungswert sind zwischen € 2,00-3,50 je nach Heizungstandard, Wohneinheit, Art und Unfang der Wohnanlage, Stadt oder Land und natürlich auch je nachdem was im Mietvertrag vertraglich an Kosten umgelegt wird.

Ich würde Einsicht in die Unterlagen/Rechnungen nehmen. Der M hat ein Anspruch darauf !

MFG

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-- Editiert am 06.01.2010 12:32

-- Editiert am 06.01.2010 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für eure Auskunft. Aber wie kann ich Einsicht in Unterlagen nehmen (auch wenn ich ein Recht darauf habe), wenn ich die Unterlagen nicht ausgehändigt bekomme?

Ich glaube kaum, dass der Vermieter mir einen Platz in seiner Wohnung anbietet und sagt "Hier sind die Unterlagen, lass dir Zeit".

Es müssen ja nicht die Originale sein, es kann auch eine Kopie sein. Das ist mir gleich. Aber die Unterlagen b enötige ich um nachvollziehen zu können, wie der Vermieter auf die einzelnen Zahlen kommt.

Wenn der Zug für mich "2007" schon abgefahren ist, wie wäre dann die Rechtslage wenn nachweislich ein Abrechnungsbetrug vorliegen würde. D.h. der Vermieter hätte vorsätzlich die Abrechnungen frisiert? Gilt das 2007 immer noch als abgefahren?

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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Ich glaube kaum, dass der Vermieter mir einen Platz in seiner Wohnung anbietet


Dann schaust Du Dir die Unterlagen eben stehend an.



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""

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sofern dem Vermieter nachgewiesen werden kann, daß er vorsätzlich falsche Nebenkostenabrechnungen erstellt hat, wäre dies strafrechtlich gesehen ein Betrug. Sie könnten dann für die zurückliegenden 10 Jahre die überzahlten Beträge zurückbekommen. Andernfalls würden Ihre Forderungen nach 3 Jahren verjähren. Allerdings wohl erst ab dem Zeitpunkt, wo Ihnen eine Nebenkostenabrechnung vorliegt. Für den Abrechnungszeitraum 2007 dürfte die Forderung dann am 31.12.2011 verjähren.
Sie haben einen Anspruch darauf, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege in Ruhe zu prüfen. Hierzu muß Ihnen der Vermieter gelegenheit geben. WIE er dies macht, bleibt ihm selbst überlassen.
Sollte sich Ihr Vermieter weigern, Ihnen Einsicht in die Unterlagen zu geben, sollten Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. Dieser wäre dann vom Vermieter zu bezahlen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert am 06.01.2010 14:26

-- Editiert am 06.01.2010 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Dieser wäre dann vom Vermieter zu bezahlen.


Da wäre ich vorsichtig.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Auch ich empfehle Dir dringend zu einem Fachanwalt für das Mietrecht. Bezahlen musst Du den aber, erst wenn Du gewinnst kannst Du das auf den VM abwälzen. Schon die pauschalen Preise von 50,00 € etc. deuten auf eine Falschabrechnung hin.

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"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Also wenn du noch so unbedarft bist bzgl. Mietrecht und Abrechnungen, dann ist die Gefahr gross, dass dir dein VM das Blaue vom Himmel erzählt. Anhand deiner Schilderungen ist davon auszugehen, dass dein VM dich mehr als grosszügig über den Tisch zieht.

Hole die unbedingt profesionelle Hilfe. Wende dich am besten an den Mieterbund oder den Mieterverein. Die prüfen NK-Abrechnungen kostenlos bzw. nachdem du Mietglied geworden bist.

NK-Abrechnungen können durchaus handschriftlich sein, trotzdem müssen diese eine bestimmte Form erfüllen, dass sie überhaupt gültig sind. Weiter denke ich, dass bei NK von ca. 6 Euro pro qm auch inhaltlich einiges nicht stimmen kann.

Lasse dich von Blocki und Morti nicht verunsichern. Dies sind beide VM. Demnach kannst du dir ja vorstellen in welche Richtung die beiden argumentieren. Am besten beachtest du sie gar nicht.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Du könntest auch gleich über die diversen immensen Kosten aufklären und dass jeder Brief schreiben extra kostet und im Ernstfall der arme M. alleine dasteht !


Ach ja, bei mir hat damals ein Brief 5 € gekostet zzgl. einmal jährlich nen Beitrag von 60 €. Ist allemal billiger als ein Anwalt für ne erste Einschätzung.

Aber gut Anwalt für Mietrecht ist auch ok. Hauptsache dem VM legt endlich mal einer das Handwerk.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Am besten beachtest du sie gar nicht.


Dafür sollte unsere volle Aufmerksamkeit unserem Rächer der Enterbten gelten, was ?

quote:
Hauptsache dem VM legt endlich mal einer das Handwerk


Schuldig bei Verdacht ?
Was hast Du eigentlich für ein Rechtsverständnis ?

Bis jetzt haben lediglich irgendwelche Saufköppe bei einem Dorffest rumgelabert.



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Zusammen,

erst mal vielen Dank für eure Auskünfte. Mal abgesehen von ein paar geistigen Ergüssen "wenn nicht im sitzen, dann halt im stehen". Ich werde mich an einen Anwalt wenden. Auf das Geld kommt es mir wirklich nicht an. Es geht hier letztendlich ums Prinzip. Ich lasse mich nicht über den Tisch ziehen.

Viele Grüße

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" "

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#16
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Eine Belegeinsichtnahme vornehmen ist eine Sache, gleich mit einem Anwalt kommen eine ganz andere.
Das kann noch lustig werden.



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