Handlungsmöglichkeiten bei Ablehnung des Visums für die Einreise in die BRD

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Im folgenden Artikel befasst sich Rechtsanwalt Türker mit der Ablehnung eines Visums für die Einreise in die BRD. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man gegen die Ablehnung vorgehen kann.

Um aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können, brauchen Ausländer grundsätzlich ein Visum. Ein Visum kann für verschiedene Zwecke erteilt werden. Die häufigsten Fälle in der Praxis sind Visa zu Besuchszwecken oder zur Familienzusammenführung.

Häufig wird die Erteilung eines Visums durch die zuständige deutsche Außenvertretung abgelehnt. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Oft wird angeführt, dass an der Rückkehrbereitschaft gezweifelt wird, es sich um eine Scheinehe handelt, der Lebensunterhalt nicht gesichert ist usw.

Was können Sie unternehmen, wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt worden ist?

Zunächst müssen Sie darauf achten, ob dem Ablehnungsschreiben eine formale Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist oder nicht. Wenn eine wirksame Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, laufen nämlich Fristen, die es unbedingt einzuhalten gilt. Fehlt eine Rechtsbehelsbelehrung, so läuft die Jahresfrist, deren Einhaltung in den meisten Fällen aber kein Problem bereitet.

Rechtlich steht es Ihnen frei, ob Sie eine sog. Remonstration bei der deutschen Auslandsvertretung einlegen oder sich direkt mittels Klage an das ausschließlich zuständige Verwaltungsgericht Berlin wenden.

Die Remonstration ist ein Verfahren, dass der Behörde ermöglich Ihre Entscheidung einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Das Betreiben des Remonstrationsverfahrens ist zwar im Vergleich zum Klageverfahren für den Betroffenen wesentlich günstiger, macht jedoch nur Sinn, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorgetragen werden, die die Behörde vermutlich zu einer anderen Einschätzung als im Ablehnungsbescheid bewegen können.

Ein Nachteil des Remonstrationsverfahrens ist allerdings, dass es sich um ein informelles Verfahren handelt, sodass die Behörde nicht verpflichtet ist über die Remonstration zu entscheiden. Es kann also durchaus sein, dass die Remonstration Monate lang auf dem Tisch liegt.

Die direkte Klage ist daher oft empfehlenswert, wenn eine abschließende Entscheidung zwingend herbeigeführt werden soll. In jedem Fall ist jedoch die Klagefrist zu beachten, da sonst ein neuer Visumsantrag gestellt und das gesamte Verfahren erneut durchlaufen werden muss.

Sowohl für das Remonstrationsverfahren, als auch für die Klage ist anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben. Jedoch ist dringend anzuraten vor dem eigenen tätigwerden einen im Ausländerrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die materiellen und prozessualen Besonderheiten in diesem Gebiet machen die Hinzuziehung eines Spezialisten unentbehrlich, da der normale Bürger der Gegenseite sonst hoffnungslos unterlegen ist.

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