Handelt es sich um nötigung oder notwehr ?

29. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2018 10:51:02
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelt es sich um nötigung oder notwehr ?

Beispiel Person a und b und c sitzen an ihren Plätzen nebeneinander im Unterricht . Dann gibt a dem b seinen Stift und b fängt an auf den block von a ein Symbol zu malen was was den b vermuten lässt das es ein verfassungsfeindliches Symbol ist Person b bekommt Angst davor Ärger zu bekommen weil das Symbol illegal ist und nimmt b den Stift aus der Hand dann fragt der b den a was er malen wollte und a sagt er wolle ein Männchen malen Dann malt der b ein verfassungsfeindliche s Zeichen auf den block von a wer macht sich hier wie strafbar ?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Lieber Julian,
nun reicht es. Mal abesehen davon, dass Du mit Deinen Buchstaben reichlich durcheinandergekommen bist, hast Du ja bei juraforum.de schon länger dargestellt, dass es Dir offensichtlich Spaß macht Dir völlig unsinnige Sachverhalte auszudenken und dass der Tatbestand der Nötigung es Dir dabei offensichtlich besonders angetan hat.


Wenn Du Dir einfach den Gesetzestext zur Nötigung noch so ungefähr 284mal durchliest (oder so lange bis Du ihn begriffen hast), wirst Du sehen, dass bei jedem(!!!!) Deiner Sachverhalte mind.(!!!) eines der Tatbestandsmerkmale fehlt.

Zitat:
§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wenn Du ihn Zukunfst Deine augedachten Sachverhalte -bevor Du sie in irgendwelchen Foren postet- vielleicht einfach mal daraufhin überprüfen würdest, hätten sich 99,9% Deiner Fragen schon geklärt, bevor Du sie gestellt hast. Ansonsten kannst Du gerne bei juraforum.de weiter Dein Unwesen treiben, da die dortige Administration offenbar kein Problem damit hat. Ich werde hier diesen Kinderkram nicht länger zulassen.


Mod. 1
123recht.de
Moderator Forum Strafrecht

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