Handelt es sich um einen Mangel?

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bragi-DD
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelt es sich um einen Mangel?

Hi,

im März letzten Jahres wurde ein gebrauchtes KFZ beim Vertragshändler gekauft. Mittlerweile löst sich an der Stoßstange großflächig der Lack und das Xenon stellt sich zu hoch ein. In dieser Woche wurde nun einen Termin beim Händler gemacht und der sagte, dass diese Mängel nicht durch die Garantie gedeckt sind, da der Vorbesitzer des Wagens die gesamte Front kurz nach Kauf des Wagens umgebaut hat. Die Teile wurde alle bei dem Händler gekauft, nur der Einbau erfolgte durch den Vorbesitzer.

Das Problem ist nun, dass die Kosten für die Lackierung der Stoßstange ( 500 €) und das Beheben der Probleme mit dem Xenon ( 300 €) nicht durch die Garantie gedreckt sind.

Allerdings wurde beim Kauf des Fahrzeugs nie gesagt, dass die Ganze Front nicht original ist, sondern durch den Vorbesitzer umgebaut wurde (alles Originalteile), was bedeutet, dass es keinerlei Garantie auf die gesamte Front und den Umbau gibt. Weiterhin weiss man nicht, was evtl. noch für Probleme durch den Umbau entstehen.

Dem Händler war bekannt, dass die Front umgebaut wurde, da der Vorbesitzer Stammkunde im Autohaus ist und alle Teile über den Händler beschafft hat (Reparaturhistorie). Hätte der Verkäufer den Käufer auf den Umbau hinweisen müssen? Immerhin stehen nun schon massive Kosten auf dem Spiel und auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs sinkt deutlich, durch den Umbau der Front.

Mich würde interessieren, ob der Händler verpflichtet gewesen wäre mich von den Umbauten in Kenntnis zu setzen. Denn ausgehend von dem, was ich jetzt weiss, hätte ich das Auto nicht gekauft.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der Vorbesitzer steht außen vor.
Wenn Sie selbst an dem Fahrzeug nichts verändert haben,
muß der Händler selbstverständlich auch auf die geänderten Teile Garantie gewähren.Er hat Ihnen schließlich das Fahrzeug in dem - ist- Zustand verkauft.


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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nicht nach "Garantie" verlangen, sondern nach "Gewährleistung". Es sei denn das war ein Kauf vom "Vorbesitzer" der die "Gewährleistung" ausgeschlossen hat.


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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
im März letzten Jahres wurde ein gebrauchtes KFZ beim Vertragshändler gekauft


Selbst bei bestehender Gewährleistung ist der K in der Beweispflicht, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand.

IMO müßte der VK aber auf einen solchen Umbau hinweisen, wenn er ihm bekannt war (nicht wegen "keine Garantie", sondern schon deswegen, weil es eine nicht unwesentliche Eigenschaft des Kfz ist, insbesondere wenn dies den Wert des Kfz schmälert).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

@xxsirodxx

quote:
muß der Händler selbstverständlich auch auf die geänderten Teile Garantie gewähren.

Ein Händler muss gar keine Garantie gewähren.
Das wurde dir hier aber schon mehrfach erläutert.
Du scheinst ziemlich lernresistent zu sein? Oder warum wiederholst du dauernd diesen Unsinn?



Wenn es keine Garantie gibt, dan gibt es keine.
Die Gestzlich Gewährleistung dürfte hier das Mittel sein. nur muss man hier nachweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Der Mangel könnte zum einen darin bestehen, das die Front umgebaut wurde (Beschaffenheitsmangel), dabei kommt es darauf an was und wie es verändert wurde (siehe weiter unten).
Der Mangel könnte zum anderen darin bestehen, das der Lack sich löst und die Leuchtenregulierung defekt ist. Den Zeitpunkt des Defektes müsste dann aber wohl über einen Gutachter bestimmt werden.



quote:
dass die Ganze Front nicht original ist, sondern durch den Vorbesitzer umgebaut wurde (alles Originalteile),

Was denn nun? Originalteile oder nicht?

War es ein Tuningumbau? Faceliftumbau? Oder wurde ein Unfallschaden ausgebessert? Oder nur Ersatz der alten Teile durch neue?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Bragi-DD
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für die Antworten.

quote:
Wenn es keine Garantie gibt, dan gibt es keine.


Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie wurde abgeschlossen.
Das Fahrzeug wurde direkt beim Verträghändler erstanden und war erste Hand.

quote:
War es ein Tuningumbau? Faceliftumbau? Oder wurde ein Unfallschaden ausgebessert? Oder nur Ersatz der alten Teile durch neue?


Es sieht wohl so aus, dass der Vorbesitzer einen Faceliftumbau durchgeführt hat. Er hat also die alten (ursprünglichen) Teile durch neue Originalteile ausgetauscht und gleichzeitig Xenon nachgerüstet (nicht werkseitig verbaut --> hat mir auch keiner gesagt).

quote:
Selbst bei bestehender Gewährleistung ist der K in der Beweispflicht, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand.


Ich habe noch die Fotos vom Verkaufsinserat, in dem deutlich zu erkennen ist, dass ich das KFZ bereits in dem Zustand gekauft habe. Weiterhin sind die Bestellungen für die Teile des Umbaus in der Reparaturhistorie beim Händler einzusehen.

quote:
IMO müßte der VK aber auf einen solchen Umbau hinweisen, wenn er ihm bekannt war (nicht wegen "keine Garantie", sondern schon deswegen, weil es eine nicht unwesentliche Eigenschaft des Kfz ist, insbesondere wenn dies den Wert des Kfz schmälert).


Hat er eben trotz mehrfacher Nachfrage zu Mängeln nicht erwähnt und eine Wertminderung durch die "nicht in einer Fachwerkstatt" durchgeführten Umbauten ist in jedem Fall zu erwarten.

Ich hätte nun gern die Fehler behoben und geprüft, ob das alles Fachgerecht umgebaut wurde. Nur leider blockt der zuständige Servicemitarbeiter beim Händler alles mit der Begründung ab, dass die Umbauten nicht bei Ihm durchgeführt wurden. Ich selbst habe am Fahrzeug nichts verändert.

Ich wollte mich mal hier erkundigen, ob das Vorgehen durch den Händler i.O. war, oder ob es durchaus Sinn macht, meinen Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen. Augenscheinlich ist damals nicht alles glatt gelaufen, daher werde ich nun mein Vorliegen an die Geschäftsleitung des Händlers weiterleiten und da auf mehr Kundenfreundlichkeit hoffen.

Falls noch ein Leser Tipps zum weiteren Vorgehen hat, bin ich sehr dankbar.


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-- Editiert Bragi-DD am 07.01.2012 11:09

-- Editiert Bragi-DD am 07.01.2012 11:11

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ist der Umbau unsichtbar ?

Dein Gewährleistungsanspruch ist 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten müsste der VK beweisen das kein Schaden bei der Übergabe vorhanden war, danach du das es einen gab.

Die "Garantie" haftet nur nach deren Bedingungen. Normalerweise kann man die in der Pfeife rauchen.

Was für ein Schaden ist es denn, hat sich was gelöst, stand der Wagen zu lange in der Sonne, hast du die falsche Politur benutzt mit dem Hammer auf die Scheinwerfer gehauen.
So ein Beweis ist nicht ganz so einfach vor allen da ja so lange alles in Ordnung war.

Aber nur zu: Du klagst, das Gericht beauftrag einen Gutachter. Gewinnst du zahlt alles der Gegner, wenn nicht alles du. Vergleicht ihr euch bei der Hälfte (vermutlich) bekommst du 400 Euro und zahlst 600-1500 Euro Kosten.



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#7
 Von 
Bragi-DD
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was für ein Schaden ist es denn, hat sich was gelöst, stand der Wagen zu lange in der Sonne, hast du die falsche Politur benutzt mit dem Hammer auf die Scheinwerfer gehauen.
So ein Beweis ist nicht ganz so einfach vor allen da ja so lange alles in Ordnung war.


Bei der Stoßstange löst sich großflächig der Lack. Das Problem ist eindeutig auf Vorbehandlungsfehler vor dem Lackieren zurück zu führen. Die Scheinwerfer stellen sich zu hoch ein. Das kann an den Sensoren oder dem Scheinwerfer liegen und es ist nicht so einfach nachweisbar, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag.

Ich würde es ja versuchen außergerichtlich zu regeln. Aber eben auch paar Punkte ansprechen, dass die merken, dass ich mich bereits Informiert habe und von Seiten des Händlers nachweislich relevante Dinge verschwiegen oder nicht angegeben wurden, die den Wert des Fahrzeugs deutlich beeinflussen (negativ), was dann bei einem Rechtsstreit auch dem Händler auf die Füsse fallen kann. Der Verkäufer arbeitet übrigens auch nicht mehr da...

Sollte das so gelingen, wird der Händler bei der Behebung der Fehler sicherlich mehr Kulanz zeigen.

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
dass ich mich bereits Informiert habe und von Seiten des Händlers nachweislich relevante Dinge verschwiegen oder nicht angegeben wurden, die den Wert des Fahrzeugs deutlich beeinflussen (negativ), was dann bei einem Rechtsstreit auch dem Händler auf die Füsse fallen kann.


Juhu, einem Betrüger mit dem Wissen über seine "Unseriösigkeit" dazu bringen kulant sein.

Was soll das für ein Betrüger sein, der nachgibt !!





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#9
 Von 
Bragi-DD
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Juhu, einem Betrüger mit dem Wissen über seine "Unseriösigkeit" dazu bringen kulant sein.


Das ist kein Wald und Wiesen Händler. Das Autohaus hat 4 Niederlassungen und vertreibt die gesamte Oberklasse-Palette der VW AG. Daher gehe ich davon aus, dass evtl. der damalige Verkäufer einige Informationen nicht weiter gegeben hat und der Servicemitarbeiter erstmal versucht die Sache grundlegend abzublocken und zu hoffen, dass ich das abnehme.

quote:
Ist der Umbau unsichtbar ?


Ich habe nicht gesehen, dass da was Umgebaut wurde. Für mich sah das Auto original (ab Werk) aus. Ein Profi hätte sicherlich gesehen, dass die Front nicht zum Baujahr passt.

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ja dann versuch mal per Einschreiben Rückschein einer angemessenen Frist und einer Klageandrohung.
Damit es die Geschäftsleitung auch erreicht

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#11
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Richtig Harry van Seil

ich habe Garantie mit Gewährleistung verwechselt.
Sie sollten aber wissen, dass dieses Forum von den
Meinungen, die auch falsch sein können, lebt.
Uns das fördert die gewollten Diskussionen.
Und Schulmeister, die meinen bei Fehlmeinungen die User
beleidigen zu müssen, sollten sich besser enthalten.

xxsirodxx

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-- Editiert xxsirodxx am 07.01.2012 12:58

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#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Keine Ahnung zu haben ist kein Problem, aber dann hält man die Klappe und lernt dazu :-)

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
dass dieses Forum von den Meinungen, die auch falsch sein können, lebt.

Jeder darf eine Meinung haben, auch falsche.
Unwissenheit ist auch kein Problem.

Wenn aber offensichtlicher Unsinn geschrieben wird und man schon mehrfach darauf higewiesen wurde und diesen dann dennoch immer noch weiter verbreitet, muss man auch damit leben das entsprechende Reaktionen erfolgen.
Schlicht um die Qualität zu wahren und User vor teuren Fehlentscheidungen zu bewahren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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