Handelt es sich um beleidigung übler nachrede oder verleumdung ?

22. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2018 10:51:02
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelt es sich um beleidigung übler nachrede oder verleumdung ?

Beispiel Person a ist zuhause bei 2 Familien Mitgliedern und 1 einem Freund. Dabei beleidigt er böswillig seine Klasse damit dass die komplette Klasse dumm wäre und das man denen nix glauben kann dass man bloß sie nicht Fragen soll was in Klassen arbeiten dran kommt und alle Idioten in seiner Klassen wären und weitere schlimme Beleidigungen in wie weit würde er sich strafbar machen wegen Beleidigung oder übler nachrede oder Verleumdung und wäre die Tat ein antragsdelikt ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Hier macht sich überhaupt keiner strafbar. Strafbarkeitsvoraussetzung ist die Schuldfähigkeit. Schuldfähig sind nur Kinder ab 14. In diesem Fall hier sind die aber ganz offensichtlich alle Beteiligten maximal 12 Jahre alt. Das kennt man doch schon aus diversen Ihrer anderen Threads. Ich bewundere auch weiterhin Ausdauer und Fantasie Ihrerseits, mit denen Sie sich den lieben langen Tag lang irgendwelche albernen Geschichten ausdenken und dann die Namen irgendwelcher Strafdelikte hinzudichten, die nicht ansatzweise erfüllt sind. Verraten Sie nun endlich, was die dahinter stehende Absicht ist? Wirkliches Interesse am Strafrecht kann es eigentlich nicht sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
wäre die Tat ein antragsdelikt ?


§§ 185-187 StGB sind alles (und immer) Antragsdelikte. Wenn sie denn vorliegen, können nur die Geschädigten, bzw. bei minderjährigen Geschädigten, nur die gesetzlichen Vertreter den Strafantrag stellen.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.