Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich habe im Internet nach einem Anwalt gesucht und bin auch fündig geworden.
Ich habe den Anwalt per Email kontaktiert ihm mein Problem geschildert und um ein Termin gebeten FALLS man Anspruche stellen kann. Daraufhin wollte der Anwalt den Kaufvertrag haben. Den hab ich zugesendet.
Heute sehe ich in meinem Email Postfach eine Nachricht vom Anwalt das eine Akte angelegt wurde und er erklärte mir dann in eine ausführlichen Email den Sachverhalt.
Nun besteht de Anwalt darauf dafür bezahlt zu werden. Obwohl ich nur ein Termin wollte wenn mann denn Ansprüche hätte. Ist das rechtens?
Danke
-- Editier von italianv am 15.04.2016 14:46
-- Editiert von Moderator am 15.04.2016 14:54
-- Thema wurde verschoben am 15.04.2016 14:54
Handelt es sich hierbei um eine ungewollte Rechtsberatung?
15. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2016 | 14:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
Handelt es sich hierbei um eine ungewollte Rechtsberatung?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 15. April 2016 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Ist das rechtens?
Ja, ist es.
Warum sollte der Anwalt kostenlos arbeiten? Hat er irgendwo damit geworben?
Du hast einen Auftrag ("prüfe meinen Fall") erteilt, dann wäre auch die Vergütung fällig.
#2
Antwort vom 18. April 2016 | 11:41
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Obwohl ich nur ein Termin wollte wenn mann denn Ansprüche hätte.
Ein Anwalt arbeitet auch für das Prüfungsergebnis "keine Chance" nicht für lau.
Eine bedingte Honorarvereinbarung ("ich zahle nur, wenn die Prüfung ergibt, daß ich Chancen habe") wäre zum einen wider das RVG, zum anderen ist eine solche hier auch gar nicht abgeschlossen worden. Daß ein Besprechungstermin nur Sinn macht, wenn Ansprüche bestehen, ist klar. Aber der Kostenanspruch entsteht schon mit der Prüfung.
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