Handelt es sich hier um verleumdung üble nachrede oder beleidigung und wer ist der geschädigte ?

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2018 10:51:02
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelt es sich hier um verleumdung üble nachrede oder beleidigung und wer ist der geschädigte ?

Beispiel Person a ist bei b zuhause, b behauptet das Person c einen Zuschuss durch behaupten falscher Tatsachen erungen hätte, den er sonst nicht bekommen hätte. Nun würde ja der Staat gegen diese Person ermitteln wegen des Verdachts einer Straftat. Dies stimmt nicht. Person a Weiß nicht genauer über den Sachverhalt bescheid äußert aufgrund dieser Behauptung als erstes das hier eine nicht auf den Sachverhalt zutreffende Straftat vorliegt wobei dies nicht stimmt verbessert sich aber als er seinen Irrtum merkt. Wer würde sich hier wie strafbar machen wenn die Behauptung nicht stimmen würde und wer wäre hier der antragsberechtigte ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat:
Dies stimmt nicht.

Diese Weisheit hat man jetzt woher?


Ansonsten wäre es hilfreich den Sachverhalt nach Bendigung des Deliriums noch mal verständlich zu formulieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Schilderung ist vollkommen unverständlich...

1x Hilfreiche Antwort

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