Handelsvertreter müssen ihre Visitenkarten selbst bezahlen
AFP VOM 4.5.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1222 Aufrufe Mehr zum Thema:Visitenkarte, Handelsvertreter
BGH: Nur unerlässliche Hilfsmittel muss Vertriebsfirma stellen
Handelsunternehmen müssen ihren Handelsvertretern diejenigen Mittel kostenlos zur Verfügung stellen, die sie für den Verkauf des Produkts zwingend brauchen. Werbegeschenke, Visitenkarten und auch Schulungen gehören nicht dazu, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (Az: VIII ZR 10/10 und 11/10)
Der Finanzvertrieb AWD mit Sitz in Hannover bot seinen Vertretern kostenpflichtige Schulungen an, zudem Briefpapier und Visitenkarten, verschiedenste Werbegeschenke und eine Kundenzeitschrift. Die Kosten wurden mit den Provisionen der Vertreter verrechnet. Auch für die Nutzung der Vertriebssoftware verrechnete AWD monatlich 80 Euro.
Zwei Vertreter meinten, sie müssten all diese Dinge umsonst bekommen. Erfolg hatten sie nur bezüglich der Software. Denn die sei zwingend erforderlich, um die angebotenen Finanzdienstleistungen vermitteln zu können, so der BGH. Die Kosten ihres Büros und für Bürobedarf seien dagegen Angelegenheit der Handelsvertreter selbst, ebenso die Frage, ob sie ihre Kunden mit Werbegeschenken erfreuen wollen. Auch für die Schulungen könne AWD Geld verlangen, soweit es nicht um Produktinformationen gehe, sondern um ergänzende Qualifikationen.
04.05.2011 - 16:31 Uhr
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