Hallo,
ich habe mich vor einigen Jahren selbstständig gemacht und meinen Firma (Beispiel: "AB Handel") ordnungsgemäß im Handelsregister als Marke eintragen lassen. Die Domain meiner Internetseite lautet z.B. "AB-Herrenmode.com", die erst seit kurzem online ist. Nun wurde ich vor einigen Tagen von einem Anwalt angeschrieben, dass sein Mandant ein Markenrecht für diese zwei Buchstaben "AB" (wirklich nur "AB", sonst nichts..) verfügt und verlangt, dass wir von unserer Domain abtreten. Der Anwalt behauptet, dass die Eintragung im Handelsregister in keiner Weise über die Rechte des Domaininhabers ergeben. Hat der Mandant des Anwalts wirklich das Recht, unsere Domain zu übernehmen, nur weil er ein Markenrecht über "AB" verfügt, welches er ausserdem erst seit ca.6 Monaten besitzt? Ist es für mich möglich, bzw. nötig, jetzt noch Rechte für meine Domain "AB-Herrenmode.com" einzuhole oder reicht die Eintragung im Handelsregister aus? Nach meiner Recherche gibt es in Deutschland über 50 eingetragen Firmen mit dem Beispielnamen "AB".
Mit bestem Dank und freunlichen Grüßen im voraus!
Takkyu
-- Editiert am 14.03.2009 23:38
Handelsregister vs Markenrecht, Domainanspruch
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erstmal vielen Dank für ausführliche Antwort! Inzwischen habe ich einiges über die fragwürdige Marke heraus finden können. Über der Internetseite von dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bekam ich
folgende Imofmationen:
Markentext: ab (verändert)
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 25
Klassen: 14; 18; 25; 26
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsverfahren läuft
Anmeldetag: 12.07.2008
Tag der Eintragung: 29.10.2008
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 21.11.2008
Der eingetragene Vertreter der Marke ist überigens der Anwalt, der mich angeschrieben hat.
Meine Daten:
Firmenname laut Eintragung im Handelsregister: AB Handel (verändert)
Tag der Eintragung: 12.04.2007
Meine Domain, die ich erst seit kurzem besitze lautet: ab-herrenmode.de (verändert)
Die fragwürdige Marke handelt teilweise mit ähnlichen Produkte wie wir.
Der Anwalt der fragwürdigen Firma möchte wissen, welche Rechte für die Domainbezeichnung bestehen und gab mir eine Frist von einer Woche.
Könnte ich evtl. eine Abmahnung bekommen, wenn ich den Anwalt einfach ignoriere? Wie sollte ich mich am besten verhalten und was hat das Widerspruchsverfahren (laut DPMA) der fragwürdigen Firma zu bedeuten?
Freundlichen Gruß
takkyu
-- Editiert am 17.03.2009 22:55
-- Editiert am 17.03.2009 23:23
> Könnte ich evtl. eine Abmahnung bekommen, wenn ich den Anwalt einfach ignoriere?
Du könntest auch eine Abmahnung bekommen, wenn du den Anwalt nicht ignorierst und ihm deinen prioritätsälteren Anspruch schlüssig beweist.
Möglich ist schließlich alles, nur ob es berechtigt ist, wird die Frage sein.
> Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsverfahren läuft
Hm, ich habe zu den o.a. Daten keine Marke gefunden (Leitklasse und Anmeldedatum)...
> was hat das Widerspruchsverfahren (laut DPMA) der fragwürdigen Firma zu bedeuten?
Daß offenbar ein anderer Marken- oder Kennzeicheninhaber innert der Frist Widerspruch gegen die Eintragung erhoben hat und darüber noch nicht entschieden ist.
quote:
Unberechtigte/unbegründete Abmahnungen können jedenfalls folgenlos ignoriert werden.
Da wäre ich sehr vorsichtig.
Wer nicht reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen.
Besser: Widerspruch einlegen.
-- Editiert am 03.08.2010 18:19
Nach anderthalb Jahren vielleicht nicht mehr so interessant... :-/
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten