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Handelsrecht - Worum es geht

17.6.2001 | Ratgeber - Handelsrecht | 3885 Aufrufe
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Handelsrecht, Kaufmann

Handelsrecht wird gemeinhin als das Sonderrecht des Kaufmannes bezeichnet. Ein Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dies können neben natürlichen auch juristische Personen sein. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wer also einfach strukturierte überschaubare Geschäftsbeziehungen hat, ist auch bei hohem Umsatz kein Kaufmann. Kaufmann kraft Eintragung kann daneben werden, wer die kaufmännische Eigenschaft durch Eintragung in das Handelsregister erlangt. Das Handelsrecht ist hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

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