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"Handelsblatt": Bundesregierung verschärft Kampf gegen Geldwäsche

"Handelsblatt": Bundesregierung verschärft Kampf gegen Geldwäsche

AFP VOM 27.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1839 Aufrufe
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EU-Kommission hatte Kritik an Deutschland geübt

Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge die nationalen Vorschriften gegen Geldwäsche deutlich verschärfen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lässt einen Referentenentwurf zur "Optimierung der Geldwäscheprävention" ausarbeiten, der demnächst zur Abstimmung an die zuständigen Ressorts verschickt werden soll, wie das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet. Die EU-Kommission hatte Deutschland am Donnerstag aufgerufen, die europäischen Regeln für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vollständig umzusetzen.

Schäubles Ministerium plant nach Informationen des "Handelsblatts" eine "Vervollständigung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen", die insbesondere im Nichtfinanzsektor, beispielsweise bei Immobilienmaklern, Spielbanken, Steuerberatern und Rechtsanwälten, Anwendung finden. Zudem sollten Sanktionen wie die Bußgeldhöhe verschärft werden, heißt es in einem internen Papier des Finanzministeriums, das der Zeitung vorliegt. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im März ins Kabinett eingebracht werden.

Zu den Vorhaben der Bundesregierung gehört den Angaben zufolge auch, dass die Zentralstelle für Verdachtsanzeigen an die Standards der Financial Action Task Force (FATF) angepasst wird. Die FATF, das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, hatte Anfang 2010 in einem Deutschland-Bericht signifikante Defizite festgestellt und bis spätestens Ende 2011 Änderungen verlangt.

Die EU-Kommission kritisierte am Donnerstag, dass in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die europäischen Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht vollständig angewandt würden. Die Kommission räumte Deutschland eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung ein, ansonsten droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

27.01.2011 - 21:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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