Handelsbezeichnung, Handelsmarke

22. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
joni83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Handelsbezeichnung, Handelsmarke

Hallo an Euch,

ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Wann entsteht eine Handelsbezeichnung bzw. Handelsname?

Erklärung: Wenn ein Produkt vom Volksmund eine bestimmte Bezeichnung erhält,ist es dann rechtens, wenn man mit diesem Namen wirbt?

Ich hoffe das Problem ist soweit gut erklärt, ansonsten werde ich versuchen es genauer zu machen.
Danke schonmal

LG
joni

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Klar ist das noch nicht.

In den USA gab es z.B. eine Reifenfirma, deren Reifen vom Volksmund 'crappy tires' (Schrottreifen) genannt wurden. Die Firma verwendete dann irgendwann diesen Begriff tatsächlich als Werbung für ihre Reifen.

Meinst du sowas?

Oder meinst du, wenn jeder rosa Mützen als 'Puppel' bezeichnet, ob du dann eine Marke 'Puppel' für rosa Mützen eingetragen bekommst? Das kaum.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joni83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leibgerichtshof,
danke für Deine Antwort. Ja ich meine dein Beispiel mit den Reifen. Mit fällt jetzt momenten kein Beispiel ein, ich erfinde einfach Eins.
Angenommen ein Pullover ist im Volksmund als Norwegerpulli bekannt, dieser Pulli wird aber nun nicht mehr in Norwegen produziert, sondern in Deutschland. Darf ich das Produkt nun nicht mehr Norwegerpulli nennen, weil er in Deutschland produziert wurde? Wird der Verbraucher hierdurch getäuscht?
So gesehen gibt es also 2 Fragen.
Liegt eine Täuschung vor, wenn ich mit bestimmten Attributen eines Produktes werbe, auch wenn diese nicht mehr vorliegen (Pulli wird ja in DE hergestellt).
Dann die Frage mit der Bezeichnung, die durch den Volksmund entsteht, darf ich mein Produkt so nennen?

Vielen Dank nochmal für deine Hilfe
LG
joni

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Darf ich das Produkt nun nicht mehr Norwegerpulli nennen, weil er in Deutschland produziert wurde?

Das ist dann doch eher mein 2. Beispiel.

Unabhängig von der Frage, ob der Verbraucher im Namen eine Herkunftsbezeichnung sehen könnte und ob er davon nun getäuscht wird oder nicht, dürftest du keine Marke eingetragen bekommen, die glatt beschreibend ist.
Wenn also alle Welt solche Kleidungsstücke 'Norwegerpulli' nennt, ist 'Norwegerpulli' damit beschreibend und nicht mehr als Marke eintragungsfähig.

Ein ähnliches Problem kann auch umgekehrt die Kraft einer bestehenden Marke bis an den Rand der Rechtlosigkeit schwächen, vgl. 'Walkman' und 'Tempo', ggfs. 'Wakeboard'.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo joni83,

ich habe dich etwas anders verstanden. Du möchtest die Marke 'Norwegerpulli' nicht schützen lassen, sondern eben diese Bezeichnung benutzen, obwohl die Pullis nicht in Norwegen hergestellt werden, richtig ?

Solche herkunftsbezeichnende Marken sind in der Regel nicht geschützt, aber es gibt Ausnahmen. Mir fallen z.B. die Spreewaldgurken ein.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 25.08.2008 19:47:54

1x Hilfreiche Antwort


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