Hallo,
leider ist meine Mutter verstorben, die ein kleines Einzelunternehmen (Kiosk) hatte.
Der Steuerberater ist keine Hilfe (oder denkt nur an seinen Profit), daher meine Anfrage hier.
Es müssten eigentlich noch für zwei Monate die Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht werden bzw. auch die Abmeldung der zwei Mitarbeiter bis zum Ableben meiner Mutter bei der Knappschaft (Minijobs).
Können wir (mein Vater oder ich) das überhaupt? Müssen wir die Umsatzsteuervoranmeldung machen? Info: Da es nur einen negativen Nachlass geben wird, wird es wohl auch keine Erben geben. Wichtig ist aber auch die Abmeldung der Mitarbeiter bei der Knappschaft. Geht das manuell bei der Knappschaft? Durch wen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Joster
Handeln nach Tod des Einzelunternehmers
20. März 2017
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Frage vom 20. März 2017 | 20:18
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 5x hilfreich)
Handeln nach Tod des Einzelunternehmers
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#1
Antwort vom 20. März 2017 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatKönnen wir (mein Vater oder ich) das überhaupt? :
Keine Ahnung in wie weit euer steuerrechtliches Wissen geht.
Ich habe nicht umsonst seit jeher einen Steuerberater.
ZitatInfo: Da es nur einen negativen Nachlass geben wird, wird es wohl auch keine Erben geben. :
Es gibt immer einen Erben, entweder durch Testament oder durch Gesetz.
Wenn ihr das Erbe nicht antreten wollt, müsst ihr es aussschlagen.
Dann geht euch das ganze nichts an. Sobald ihr euch darum kümmert seid ihr Erbe.
Was man machen kann und darf, ist sich eine Übersicht über das Erbe zu verschaffen, ob das positiv oder negativ ist.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 21. März 2017 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitataber ist das im Sinne der Mutter? :
Vermutlich ja?
Warum sollte man sich freiwillig einen Stein um den Hals binden und ins tiefe Wasser steigen? Wäre das im Sinne der Mutter?
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