Halbwaisenrente

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Halbwaisenrente

Hallo ihr, ich bin neu hier und das ist mein erster beitrag. bei mir geht es um meine schwester die 20 jahre ist und seid drei jahren halbwaisenrente bekommt da sie ihre ausbildung als friseur gemacht hat, nun aber leider ihre ausbildung nicht bestanden hat und noch ein halbes jahr ran hängen muss. mein vater hat ihr damals gesagt das sie das geld nicht in die hände bekommt sondern er wollte ihr das geld anlegen bis sie mit der ausbildung fertig ist damit sie sich dann dinge wie den führerschein etc. realisieren kann. meine schwester kann nur schlecht mit geld umgehen und ich war der selben meinung meines vaters. ich habe nun seid fast einem jahr kein kontakt mehr zu meinem vater (persönliche differenzen) und der kontakt von meiner schwester ist auch nicht der beste aber sie telefonieren. Jetzt ist durch einen zufall heraus gekommen das mein vater das geld auf 40 jahre angelegt hat und irgendwie jetzt nicht an das geld kommt. meine schwester hat momentan sehr hohe schulden und möchte natürlich das geld vonmeinem vater der aber sagt bevor du die ausbildung nicht bestanden hast bekommst du es auch nicht. das problemist wenn sie die ausbildung bestanden hat bekommt sie wahrscheinlich auch nicht das geld da er es auf 40 jahre angelegt hat. meine frage ist nun kann man gegen ihn irgendwie rechtlich vorgehen und das geld von ihm einklagen?? denn das er das geld fälschlicherweise nicht auf drei sonder auf 40 jahre angelegt hat ist ja nicht das problem meiner schwester denn das geld steht ihr ja seid drei jahren zu er wollte es ihr nur sparen was auch ok war aber jetzt sieht es so aus als würde sie erst in 37 jahren an ihr geld kommen!


von Aziz*Amir am 10.10.2008 10:32
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Halbwaisenrente
--- editiert vom Admin


von guest123-2096 am 10.10.2008 10:37
Status: Legende (287 Beiträge)
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>Halbwaisenrente
meine schwester wohnt in berlin und mein vater schon seid 2 1/2 jahren in viersen. meine schwester hat eien eigene wohnung die sie derzeit jedoch nicht mehr halten kann, dadurch viele schulden hat und dieses geld dringend benötigt.das problem was ich sehe selbst wenn mein vater das geld geben möchte bekommt er es glaube ich nicht so einfach von der bank wenn er es auf 40 jahre angelegt hat. meine frage ist kann sich meine schwester einen anwalt nehmen und das geld einklagen?und wenn ja von wo bekommt sie hilfe das sie den anwalt bezahlen kann?


von Aziz*Amir am 12.10.2008 10:10
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Halbwaisenrente
Hallo,

wenn deine Schwester bedürftig ist, kann sie zum örtlichen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen.

Mit dem kann sie sich an einen Anwalt ihrer Wahl wenden, um sich in der Sache beraten zu lassen.

Kostenpunkt maximal 10 €.

Woher stammen denn die Informationen, dass das Geld auf 40 Jahre angelegt wurde?

Hat das der Vater selbst gesagt?

Hat irgendwer die Anlagevereinbarung mit der Bank gesehen?

Eine Anlagedauer von 40 Jahren scheint mir etwas ... wirklichkeitsfremd

Vielleicht sollte deine Schwester doch noch mal das Gespräch mit eurem Vater suchen.

Sich zuvor bei einem Anwalt über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren, kann kein Schaden sein.

Im Falle einer Klage dürfte deine Schwester wohl Prozesskostenhilfe erhalten.

Auch darüber kann sie sich beim Rechtspfleger vom örtlichen Amtsgericht informieren.

Einfach mal anrufen oder selbst vorbei gehen.


Grüße




von Haselstrauch am 12.10.2008 10:27
Status: Unsterblich (1849 Beiträge)
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>Halbwaisenrente
@Aziz*Amir,
könnt ihr jungen Burschen euch keinen leichteren Nick aussuchen!
Zur Frage!
Es kommt darauf an - ganz, ganz wichtig, ob euer Vater das Geld auf den Namen deiner Schwester angelegt hat. Das ist die Voraussetzung, dass es ihr auch - ohne Einschränkung - zusteht. Wie gesagt, das müsstet ihr rauskriegen!
Die 40-jährige Frist könnte man - unter Umständen - umgehen (anfechten), in dem ihr - wahrscheinlich der Vater - Einspruch wegen Irrtums - 40 Jahre ist nicht die Regel, eher ungewöhnlich - einlegen müsst.
Wenn es nicht auf den Namen deiner Schwester auf
einem - ich denke, es wird ein sogenanntes Sperrkonto sein - angelegt ist, habt ihr Schwierigkeiten ohne Ende, da überhaupt ''ranzukommen.
Ich wünsche euch viel Glück und Erfolg.
Alles Gute, siegfried.
Nachtrag:
Weder mit einer Klage noch auf anderweitigem Weg, werdet ihr Erfolg haben. Meine persönliche Meinung!

-- Editiert von siegfried1 am 13.10.2008 03:18


von siegfried1 am 13.10.2008 03:28
Status: Legende (266 Beiträge)
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