>Halbwaisenrente
Hallo,
wenn deine Schwester bedürftig ist, kann sie zum örtlichen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen.
Mit dem kann sie sich an einen Anwalt ihrer Wahl wenden, um sich in der Sache beraten zu lassen.
Kostenpunkt maximal 10 €.
Woher stammen denn die Informationen, dass das Geld auf 40 Jahre angelegt wurde?
Hat das der Vater selbst gesagt?
Hat irgendwer die Anlagevereinbarung mit der Bank gesehen?
Eine Anlagedauer von 40 Jahren scheint mir etwas ... wirklichkeitsfremd
Vielleicht sollte deine Schwester doch noch mal das Gespräch mit eurem Vater suchen.
Sich zuvor bei einem Anwalt über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren, kann kein Schaden sein.
Im Falle einer Klage dürfte deine Schwester wohl Prozesskostenhilfe erhalten.
Auch darüber kann sie sich beim Rechtspfleger vom örtlichen Amtsgericht informieren.
Einfach mal anrufen oder selbst vorbei gehen.
Grüße
von Haselstrauch am 12.10.2008 10:27
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