Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Halbstrafe wie und wann beantragen ohne anwalt

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1178 Aufrufe

Halbstrafe wie und wann beantragen ohne anwalt

Hallo Leute,
also ich habe nun eine wichtig frage. Ich bin letztes jahr in haft gekommen, habe mich selbst gestellt und bin einen monat später in den offenen vollzug gekommen in niedersachsen, also heimatnahe.
Meine strafe ist 2 jahre und 6 monate. Davon wurden 1 monat uhaft angerechnet und einen monat wurden angerechnet wegen geldleistungen ans gericht.
Ich möchte nun die halbstrafe beantragen, aber vielleicht ohne anwalt. Ich denke das sieht auch etwas besser aus wenn ich das selbst mache. Mein halbstrafentermin ist an 29 juni und mein zweidrittel ist am 29 november. Nun meine frage, wie und was muss ich in die halbstrafe hineinschreiben? Also soziales umfeld habe ich, eine verlobte, bin selbstständig vor der haft gewesen und kann es auch wieder sein danach. Danke schon jetzt für die antworten.
Lieben gruß

-----------------
""


von Bulli1983 am 13.04.2011 17:12
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Halbstrafe wie und wann beantragen ohne anwalt
Halbstrafe wird auch von Amts wegen geprüft, ein Antrag ist also gar nicht notwendig. Da die Strafe oberhalb von 2 Jahren liegt, ist Halbstrafe nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich (unten fett):

quote:
Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
1. die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder
2. die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen,

Es müssen also Umstände herausgearbeitet werden, die eine positive Entwicklung während des Vollzugs darstellen.

Ich bin als Sozialarbeiter in der niedersächsischen Straffälligenhilfe tätig und kann/muß Ihnen daher sagen, dass Sie sich nicht so sehr viel Hoffnung auf Halbstrafe machen sollten. Sehr selten.

In welcher JVA sind Sie denn? Ich kann Ihnen ggf. eine Kontaktadresse geben, wo Sie Hilfestellung hinsichtlich des Antrags bekommen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 13.04.2011 17:20
Status: Tao (17083 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online