>Halbstrafe wie und wann beantragen ohne anwalt
Halbstrafe wird auch von Amts wegen geprüft, ein Antrag ist also gar nicht notwendig. Da die Strafe oberhalb von 2 Jahren liegt, ist Halbstrafe nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich (unten fett):
quote:
Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
1. die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder
2. die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen,
Es müssen also Umstände herausgearbeitet werden, die eine positive Entwicklung während des Vollzugs darstellen.
Ich bin als Sozialarbeiter in der niedersächsischen Straffälligenhilfe tätig und kann/muß Ihnen daher sagen, dass Sie sich nicht so sehr viel Hoffnung auf Halbstrafe machen sollten. Sehr selten.
In welcher JVA sind Sie denn? Ich kann Ihnen ggf. eine Kontaktadresse geben, wo Sie Hilfestellung hinsichtlich des Antrags bekommen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 13.04.2011 17:20
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