Halbe Person auf Nebenkostenabrechnung?

31. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Halbe Person auf Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

wir haben gestern unseren Nebenkostenabrechnung 2015 bekommen! Spät, aber immerhin mit Guthaben :-)

Wir sind schon einige Jahre 10 Personen in unserem 6 Parteien-Mietshaus. 8 Erwachsene, und zwei Kinder! Die Abrechnungen waren bisher korrekt, was die Berechnung nach Personen,Wohneinheiten bzw. qm2 betrifft. Es wurden auch generell immer 10 Personen gerechnet, allerdings stehen auf der jetzigen Abrechnung 9,5 Personen!??
Eine Wohnung stand 3 oder 4 Monate leer, was aber wohl nicht der Grund sein dürfte, da ja der VM am Leerstand "schuld" ist, und nicht die anderen Mieter in dieser Sache in die Pflicht rufen kann,oder?
Auch müsste er doch bei einer Änderung seiner "Berechnungsformel", in diesem Fall Personen seine Mieter im Vorfeld über eine sich ändernde Umrechnung informieren.
Wie kommt er von Jahrelang 10 Personen in den Abrechnungen, auf jetzt erstmalig 9,5 Personen? Und ist es überhaupt rechtens?

Wünsche allen hier einen guten Rutsch in das Neue Jahr :-)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Dietmara):
Auch müsste er doch bei einer Änderung seiner "Berechnungsformel", in diesem Fall Personen seine Mieter im Vorfeld über eine sich ändernde Umrechnung informieren.


Nein.

Zitat (von Dietmara):
Wie kommt er von Jahrelang 10 Personen in den Abrechnungen, auf jetzt erstmalig 9,5 Personen?


Weil vermutlich eine Person nur 6 Monate des Abrechnungszeitraumes dort gewohnt hat.

Ja, das ist rechtens wenn Betriebskostenarten nach Personen abgerechnet werden.

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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)


Zitat (von Dietmara):
Wie kommt er von Jahrelang 10 Personen in den Abrechnungen, auf jetzt erstmalig 9,5 Personen?


Zitat (von Anitari):
Weil vermutlich eine Person nur 6 Monate des Abrechnungszeitraumes dort gewohnt hat.

Ja, das ist rechtens wenn Betriebskostenarten nach Personen abgerechnet werden.


Müssen wirklich die anderen Mieter für leerstehende Wohnungen im Haus "bluten"!
Unser VM versucht bei Neuvermietung schon dreist hohe Mieten zu bekommen, und auch aufgrund seines Rufes laufen sie ihm auch nicht gerade hinterher, wenn in einem seiner Häuser Wohnungen zu vermieten sind. Und dafür müssen wir wirklich dann die Kosten über die Nebenkostenabrechnung übernehmen?
Härtefall! In unserem Haus sind 5 der 6 Wohnungen leer, dann darf der einzige Mieter die Komplettkosten, wie z.B. Grundstückssteuer,Gebäudeversicherung usw. bezahlen?

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Dietmara):
In unserem Haus sind 5 der 6 Wohnungen leer, dann darf der einzige Mieter die Komplettkosten, wie z.B. Grundstückssteuer,Gebäudeversicherung usw. bezahlen?

Natürlich nicht. Den Anteil der leerstehenden Wohnungen muss der Vermieter übernehmen. Wenn nach m² abgerechnet wird, ist das einfach. Bei personenbezogenen Posten muss für eine Person mitgerechnet werden.

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#4
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)




Dann lag ich ja wohl doch mit meiner Ahnung richtig, das der VM den Anteil einer leerstehenden Wohnung übernehmen muss.
Nur, das kuriose an der ganzen Kiste ist nun einmal, das lediglich in einer Wohnung ein zweimonatiger Leerstand gewesen ist.

Es handelt sich ja nun nicht über eine Riesensumme, aber es macht doch schon etwas aus, ob der "Berechnungsschlüssel" 9,5 oder 10 Personen auf das ganze Jahr sind.
Wenn man jetzt mal den "Leerstand" außen vor läßt, könnte es denn sonst einen Grund geben, das bei jahrelang unveränderter Personenanzahl von 10 (die auch immer in den Abrechnungen so standen) auf einmal der VM mit 9,5 Personen abrechnet?

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Dietmara):
Härtefall! In unserem Haus sind 5 der 6 Wohnungen leer, dann darf der einzige Mieter die Komplettkosten, wie z.B. Grundstückssteuer,Gebäudeversicherung usw. bezahlen?


Natürlich nicht.

Diese Kosten werden ja i. d. R. nach der Wohnfläche umgelegt. Und die wird ja nicht kleiner wenn Wohnungen nicht bewohnt sind.

Zitat (von Dietmara):
könnte es denn sonst einen Grund geben, das bei jahrelang unveränderter Personenanzahl von 10 (die auch immer in den Abrechnungen so standen) auf einmal der VM mit 9,5 Personen abrechnet?


Ja, eine Person hat nur 6 Monate des Abrechnungszeitraumes im Haus gewohnt. Dann wird aus der ganzen Person rechnerisch eine halbe.

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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

siehe oben

Zitat (von Anitari):
Weil vermutlich eine Person nur 6 Monate des Abrechnungszeitraumes dort gewohnt hat.


Wie die Personenzahl 9,5 zustande kam, kann dir ansonsten nur dein Vermieter beantworten.
An den solltest du deine Frage richten.
Zur "Gegenkontrolle" kannst du alle anderen Parteien im Haus fragen, ob sich bei denen eine Veränderung ergeben hat.

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Dietmara):
Müssen wirklich die anderen Mieter für leerstehende Wohnungen im Haus "bluten"!

Kommt darauf an, wie ganu die Klausel zur Abrechnung "nach Kopf" formuliert ist.



Ich würde hier von dem Recht auf Belegeinsicht gebrauch machen und mir den Rechenweg erläutern lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auch ich empfehle Belegeinsicht, da wir hier bezgl. der Gründe nur raten können.

Eine leerstehende Wohnung muss dabei als mit einer Person belegt gewertet werden.

Wenn aber z.B. in einer Wohnung in der ersten Jahreshälfte 2 Personen gewohnt haben und in der zweiten Jahreshälfte eine Person, dann sind das im Mittel 1,5 Personen. So können halbe Personen zustandekommen.

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#9
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke für die bisherigen, für mich sehr hilfreichen Antworten!

Meine Ehefrau hat unseren VM heute morgen zufällig draussen getroffen (er hat sein Haus neben unserem), und ihm gesagt, das wir gerne Einsicht in die Belege hätten, da uns in der Abrechnung unklar sei. Er ist sofort ausgeflippt, hat meiner Ehefrau sofort mit Kündigung der Wohnung gedroht, und ihr wortwörtlich gesagt, das sie sich verp.....en soll! Auch hatte sie ihn gleich darauf angesprochen, das wir noch in anderen Sachen Geld von ihm bekommen, was ihm nur ein lächeln entlockte.

Ich möchte ihm jetzt gleich ein Schreiben aufsetzen, in dem ich ihn schriftlich auffordere mir Belegeeinsicht zu gewähren.
Weiterhin werde ich ihm in dem Schreiben mitteilen, das mir die ausstehenden Gelder binnen 14 Tagen haben möchten.
Es handelt sich um ein Guthaben von 17€ aus der Jahreabrechnung 2012 (haben ihn jährlich mehrmals daran erinnert), weiterhin um 100€ "Provision", wo er mich gebeten hatte, für eine leerstehende Wohnung potenzielle Nachmieter zu suchen, die er auch genommen hat, und das Geld war abgesprochen.Dann geht es noch um 40€ die er meiner Ehefrau versprochen hatte, wenn sie 2 Monate lang für die leerstehende Wohnung das Treppenhaus 1x wöchentl. reinigt.
Vor drei Jahren war er uns schon einmal Geld schuldig, was ich ihm dann mit vorheriger Ankündigung von einer Jahresabrechnung, wo wir nachzahlen mussten, abgezogen hatte.
Diesmal haben wir ein kleines Guthaben, daher nicht die Möglichkeit es wieder so zu machen. Daher bin ich am überlegen, ob ich ihm gleich in diesem Schreiben die schon oben genannte Frist setze, und ihm auch schreibe, das ich ansonsten die Gelder von der Februarmiete abziehen werde.
Kann ich es so handhaben, oder........................?

Lg.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Dietmara,

Du hast als Mieter zwar das Recht die Belege einzusehen, Dein Problem mit den 9,5 Personen löst Du damit aber nicht, denn das ist ein Kostenverteilungsschlüssel. Die must also die Berechnung dazu anfordern.

Bestimmte verbrauchsabhängige Kostenarten dürfen übrigens wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist, nur auf die vorhandenen Personen aufgeteilt werden.

Der Anspruch auf die 17 € ist vermutlich Ende Dez. verjährt.

Die 100 € und die 40 € wirst Du bei dem an den Tag gelegten Verhalten wohl auch knicken können, oder hast Du was Schriftliches von ihm dazu?

Berry

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#11
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke, dann werde ich die Berechnungen ebenfalls fordern!
Sind denn die 17€ verjährt, obwohl mehrmals jährlich darauf von uns hingewiesen wurde, und er immer meinte, das wir das schon noch regeln?
Über die beiden anderen Beträge gibt es jetzt nichts schriftliches, aber Zeugen, wie z.B die eingezogenen Mieter, die es auch bestätigen würden!
Nur meines Wissens ist es doch im Mietrecht so, das meine Ehefrau für mich zeugen kann, und ich für sie. Denn den Mietvertrag habe ich damals (2002) noch allein unterschrieben, zwar wurde für 2 Personen angemietet, aber sie hat eben nicht darin unterschrieben.
Den Abzug der damaligen Beträge von der Jahresabrechnung hat er auch zwar mit Widerwillen, aber dann wortlos hingenommen, und auch damals gab es nichts schriftliches.

Eine weitere Frage hat sich auch noch ergeben! Wielange kann der Mieter Jahreabrechnungen beanstanden? Denn mir ist jetzt der Posten "Allgemeinstrom" ( Treppen/Flurbeleuchtung) negativ aufgefallen! Dieses Jahr haben wir insgesamt 46€, und in den beiden Vorjahren 460€ bzw. 490€. Und das bei ungefähr gleichem KwH Verbrauch.

-- Editiert von Dietmara am 02.01.2017 18:13

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