Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327709
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Hakenkreuze in Gefängniszelle verstoßen gegen Menschenwürde - 1/1
AFP vom 30.07.2010   |   1800 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Hakenkreuze in Gefängniszelle verstoßen gegen Menschenwürde

Bundesverfassungsgericht rüffelt Land Niedersachsen

Kot und Hakenkreuz-Schmierereien an Zellwänden sind menschenunwürdig. Auch bei einer nur vorübergehenden Unterbringung müssen Häftlinge "mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände" nicht hinnehmen, heißt es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Land Niedersachsen tue offenbar nicht das Nötige, um solche Schmierereien zu verhindern.

Mehr zum Thema:
Menschenwürde  

Der Beschwerdeführer war 2006 zu einer gerichtlichen Zeugenaussage geladen und 2008 in eine entfernte Haftanstalt verlegt worden. Beide Male wurde der Gefangenentransport für wenige Tage im sogenannten Transporthaus der Justizvollzugsanstalt Hannover unterbrochen. In den dortigen Zellen befanden sich Kot oder Urin sowie antisemitische und ausländerfeindliche Schmierereien an den Zellwänden.




Ohne Erfolg monierte der Häftling die Schmierereien bei der Gefängnisleitung. Das Landgericht Hildesheim wies dann seine Klage ab: Der Häftling habe kein berechtigtes Klageinteresse mehr, weil er nicht mehr in dem Transporthaus untergebracht sei und ein weiterer Transport nicht anstehe. Das Bundesverfassungsgericht bejahte nun aber ein sogenanntes Rechtsschutzinteresse, denn während der kurzen Aufenthaltszeiten sei eine gerichtliche Entscheidung gar nicht zu erreichen gewesen.

Inhaltlich werteten die Karlsruher Richter die Schmierereien als "grob unhygienische und widerliche Haftraumbedingungen". Diese verletzten die Würde, "die jedem Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein aufgrund seines Personseins zukommt". Zu Recht habe das niedersächsische Justizministerium zwar darauf verwiesen, dass Schmierereien in Gefängnissen nicht immer vermeidbar seien. Umgekehrt habe es aber auch "nicht den geringsten Anlass" zu der Annahme gegeben, dass Niedersachsen alles Zumutbare tue, um solche "Widerwärtigkeiten" an den Zellwänden zu verhindern.

30. Juli 2010 - 15.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

327709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

93976
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal