Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 
Haitis Ex-Diktator Duvalier darf Land nicht mehr verlassen

Haitis Ex-Diktator Duvalier darf Land nicht mehr verlassen

AFP VOM 21.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 761 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Duvalier, Ausreiseverbot

Richter: Gegen Duvalier liegt Gerichtsbeschluss vor

Nach seiner überraschenden Heimkehr darf Haitis Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier das Land vorerst nicht mehr verlassen. Wegen der gegen Duvalier laufenden Verfahren wurde ein Ausreiseverbot erwirkt, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Justizkreisen erfuhr. Die USA erhöhten den Druck auf die haitianische Regierung, bei der von Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentschaftswahl reinen Tisch zu machen.

Der am Sonntag aus dem französischen Exil zurückgekehrte Duvalier dürfe das Land nicht verlassen, weil ein Gerichtsbeschluss gegen ihn vorliege, sagte ein haitianischer Richter, der anonym bleiben wollte. Seit Dienstag laufen in Haiti Ermittlungen wegen Korruption und Veruntreuung gegen Duvalier. Am Mittwoch strengten vier Haitianer zudem ein Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Nach Angaben seines Anwalts will Duvalier im Land bleiben, um seine Unschuld zu beweisen.

"Baby Doc" hatte 1971 im Alter von 19 Jahren die Macht in Haiti von seinem Vater François "Papa Doc" Duvalier geerbt. Bis zu seinem Sturz 1986 soll er mit seinen Getreuen hunderte Millionen Dollar an Staatsgeldern veruntreut haben. Die dem Duvalier-Clan treu ergebene Geheimpolizei Tonton Macoutes soll bis zu 30.000 Regierungskritiker entführt, gefoltert und ermordet haben.

Die Anwesenheit Duvaliers ist vor allem angesichts des chaotischen Verlaufs der aktuellen Präsidentenwahl heikel. Der umstrittene Ausgang der ersten Runde Ende November hatte gewalttätige Proteste ausgelöst und zu einer Verschiebung der Stichwahl geführt. Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte nach Überprüfung der Ergebnisse, statt des Regierungskandidaten Jude Célestin den offiziell drittplatzierten Oppositionskandidaten Michel Martelly zur Stichwahl zuzulassen. Den ersten Wahlgang gewonnen hat nach den vorläufigen amtlichen Ergebnissen die frühere First Lady Mirlande Manigat.

Die USA zeigten sich besorgt über die "unvorhersehbaren Auswirkungen", die Duvaliers Rückkehr auf die politische Situation in Haiti haben könnte. Duvalier sei berüchtigt für Korruption und Menschenrechtsverletzungen, sagte die US-Botschafterin bei der UNO, Susan Rice. Die Absichten des einst geschassten Machthabers waren unklar. Während Vertraute Duvaliers am Mittwoch eine mögliche Rückkehr an die Staatsspitze ins Gespräch brachten, dementierte der 59-Jährige, in die Präsidentenwahl eingreifen zu wollen.

Die USA verlangten vom scheidenden haitianischen Präsidenten René Préval, den Empfehlungen der OAS zu folgen und seinen Schützling Célestin von der Stichwahl zurückzuziehen. "Wir drängen die haitianischen Behörden dazu, einen sehr klaren Weg vorzulegen, der umgehend zur Vereidigung einer demokratisch gewählten Regierung führt", heißt es in dem Vorstoß von Rice, den Großbritannien und Frankreich auf einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats am Donnerstag unterstützten. Auch Deutschlands UN-Botschafter Peter Wittig mahnte auf der Ratssitzung eine rasche Beilegung der Krise an. "Die gegenwärtige politische Krise gibt Anlass zu ernster Sorge", sagte Wittig in New York.

Die UNO rechnet damit, dass die haitianische Wahlkommission das Endergebnis des ersten Wahlgangs am 31. Januar verkündet. Der Chef der UN-Friedensmission, Alain Le Roy, sagte, die Stichwahl könnte am 16. Februar stattfinden - mehr als eine Woche nach dem regulären Ende der Amtszeit von Préval.

21.01.2011 - 14:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Chris Koppenhöfer
Bochum
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Baurecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?