Haftzeit

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Oldenburger123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftzeit

Hallo,

Ich wurde zur einer Bewährung von 2 Jahren verurteilt mit 3 Monate Haft. Die ich jetzt durch Verstöße (sozialstunden nicht geleistet) antreten muss. Womit muss ich rechnen bei 3 Monaten Haft? Wie schnell OV und Freigang in ob überhaupt bei einer so "kurzen" Haftzeit ? Habe eine Verlobte und 2 Kinder. Vielleicht ist sowas relevant. Habe Mal gelesen das wenn man zum ersten Mal in Haft ist man nur die Hälfte mindestens jedoch 2 Monate absitzen muss. Vielleicht könnt ihr mir Helfen. Und bitte spart euch blöde Kommentare,könnte mich selbst Ohrfeigen wegen 40 Sozialstunden.

Lieben Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie schnell OV und Freigang in ob überhaupt bei einer so "kurzen" Haftzeit ? OV sicher sofort, Freigang eher nicht.
Habe Mal gelesen das wenn man zum ersten Mal in Haft ist man nur die Hälfte mindestens jedoch 2 Monate absitzen muss. Na, eine Garantie gibt es dafür nun nicht. Aber es ist richtig, daß Sie mindestens 2 Monate verbüßen müssen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wobei der letzte Monat dann wieder auf Bewährung ausgesetzt würde, ggf. wiederum mit Auflagen. Von daher kann man sich überlegen, ob man die 4 Wochen nicht auch noch dranhängt und den ganzen Kram dann los ist. Hört sich wahrscheinlich erst mal blöd an, aber ich kenne durchaus viele Leute die das so machen (also die 2/3 Entlassung ablehnen bei einer derart kurzen Reststrafe)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oldenburger123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wobei der letzte Monat dann wieder auf Bewährung ausgesetzt würde, ggf. wiederum mit Auflagen. Von daher kann man sich überlegen, ob man die 4 Wochen nicht auch noch dranhängt und den ganzen Kram dann los ist. Hört sich wahrscheinlich erst mal blöd an, aber ich kenne durchaus viele Leute die das so machen (also die 2/3 Entlassung ablehnen bei einer derart kurzen Reststrafe)


Sollte ich wirklich im OV sein. Und es mir seelisch einigermaßen gut geht. Werde ich wohl auch diese 4 Wochen dran hängen. Weil nochmal diese 2 Jahre ständig Angst haben zu müssen was falsch zu machen etc. Nein danke...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

OV ist nicht = Freigänger. Im OV kommt man nicht raus, darf sich nur in der JVA relativ frei bewegen.

wirdwerden

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