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AFP vom 27.6.2009   1109 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Haftungsrisiken für Vereinsvorstände sollen deutlich begrenzt werden

Bundestag berät nächste Woche über Reform des Vereinsrechts

Um das Ehrenamt zu stärken, sollen die Haftungsrisiken für hunderttausende Vereins- und Stiftungsvorstände deutlich begrenzt werden. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" am Samstag berichtete, haben sich Union und SPD auf eine Reform des Vereinsrechts verständigt, die in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Nach den Plänen der Koalition sollen ehrenamtliche Vorstandsmitglieder Schäden, die sie im Dienst für ihren Verein verursachen, grundsätzlich nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nur wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, soll dafür in Zukunft noch haften.




Die Neuregelung gilt demnach für alle Menschen, die unentgeltlich oder für eine kleine Vergütung von bis zu 500 Euro im Jahr im Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung aktiv sind. Sofern ein unbeteiligter Dritter außerhalb des Vereins geschädigt wird, soll die Vereinskasse für den Verursacher aus dem Vorstand einspringen.

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Mit der Reform werde ein wichtiges Zeichen gesetzt, "um noch mehr Menschen zu ermutigen, sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einzubringen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Blatt. Bereits heute werde "in über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet".

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der Zeitung, es werde nicht länger so sein, dass Ehrenamtliche für Versehen oder Fehler "im schlimmsten Fall bis zum Bankrott haften müssen". Das sei ein großer Fortschritt für das Ehrenamt. Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte die Pläne in der "NOZ" als "überfällige Erleichterung" für die Vereine.

27. Juni 2009 - 10.50 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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