Haftungsrecht Post Wert International

1. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
rufues
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftungsrecht Post Wert International

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte am 25.03.2017 ein Handy (OHNE AKKU) nach Wien entsandt, da es zu einem Haftungsausschluss führen kann wenn man Gefahrengut versendet.

Leider habe ich dies am Paket nicht gekennzeichnet, weil dies nicht nötig sei laut Mitarbeiter und Auskunft der Post.

Da das Paket nie ankam, weder etwas im Trackingsystem der Deutschen Post hinterlegt wurde, liegt jetzt die Vermutung nahe, dass das Paket (Handy) auf dem Versandweg gestohlen wurde.

Mittlerweile habe ich schon einen Nachforschungsauftrag gestellt und die Post und ich sind uns mittlerweile einig, dass das Paket weggekommen ist.

Heute habe ich einen Brief der Post enthalten, dass ich den Inhalt genau beschreiben soll.

Meine Frage stellt sich jetzt wie genau Ich den Inhalt beschreiben soll und in welchem Maße, damit mir die Haftung nicht streitig gemacht wird.

Versandart: WERTBRIEF INTERNATIONAL
Versandgut: Handy Iphone 7 Plus (Ohne Akku)


Viele Grüße

E.Alilovic

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von rufues):
Meine Frage stellt sich jetzt wie genau Ich den Inhalt beschreiben soll und in welchem Maße, damit mir die Haftung nicht streitig gemacht wird.

Tja, die Versanddienstleister machen gerne auch berechtigte Forderungen streitig. Von daher dürfte das nicht so einfach werden.


Ansonsten:
Wie wäre es mit "wahrheitsgemäß"?

Man sollte auch bedenken, das der Ausbau des Akkus nicht gerade einfach ist, Käufer nich tgerne "Bastelsets" kaufen und es somit unter Umständen an Glaubwürdigkeit bezüglich "ohne Akku" mangelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rufues
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kam zu keinem Verkauf, da dass Gerät an einen Freund ging.
Und den Akku entfernen zu lassen ist auf Anfrage schnell erledigt, dass habe ich natürlich getan aufgrund der Gefahrengut Geschichte,

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von rufues):
Leider habe ich dies am Paket nicht gekennzeichnet, weil dies nicht nötig sei laut Mitarbeiter und Auskunft der Post.


Dass es sich nicht um Gefahrgut handelt, muss man tatsächlich nicht kennzeichnen.

Zitat (von rufues):
Heute habe ich einen Brief der Post enthalten, dass ich den Inhalt genau beschreiben soll.
Meine Frage stellt sich jetzt wie genau Ich den Inhalt beschreiben soll und in welchem Maße, damit mir die Haftung nicht streitig gemacht wird.
Versandart: WERTBRIEF INTERNATIONAL
Versandgut: Handy Iphone 7 Plus (Ohne Akku)


Sollte man so angeben wie es war. Wenn kein Verkauf stattgefunden hat (ging ja an einen Freund) wäre ein Altersnachweis in Kopie (ursprünglicher Kaufvertrag) sinnvoll.

Wegen des ausgebauten Akkus würde ich mir keine Sorge machen. Natürlich hat man den ja noch?!

0x Hilfreiche Antwort

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