Haftungsbeschränkung in einer GbR

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
Haftungsbeschränkung in einer GbR

Hallo,

wie kann ich meine Haftung in einer GbR minimieren /bestenfalls ausschließen?

Wie müßte ich es nach Außen kommunzieren, dass ich nicht-haftender Gesellschafter bin?

Danke für eine Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das ist als Gesellschafter einer GbR. nicht möglich.
Man haftet nach außen IMMER mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei einer GbR gibt es in der Tat keine Haftungsbeschränkung mit Außenwirkung. Dazu müssten Sie z.B. eine GmbH gründen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort

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