Haftung wenn Gesellsch. Vollhafter in 2 Gesellsch.

23. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Miss Judge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung wenn Gesellsch. Vollhafter in 2 Gesellsch.

Angenommen, ein Komplementär einer KG ist auch Gesellschafter einer OHG. Dies ist ja möglich, sofern diese in einem anderen Handelszweig tätig ist, bzw. die anderen Gesellschafter der KG zugestimmt haben.
Nun meine Frage. Haftet der Gesellschafter bei der OHG auch mit seinem Geschäftsvermögen, das er in die OHG eingebracht hat?
Vielen Dank
C. Richter

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