Haftung nach Katzenbiss

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Heike1718
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung nach Katzenbiss

Hallo, ich bin neu neu hier und hoffentlich richtig, eine ähnliche Anfrage gab es schon, die ist aber schon älter.
Ich bin mit der Katze meiner Mutter beim Tierarzt gewesen, habe sie dort festgehalten und wurde in die Hand gebissen. Abends war ich für eine Woche stationär im Krankenhaus und wurde operiert. (Handphlegmone, bitte erst schlau machen bevor jemand sagt dies sei nicht möglich.) Jetzt nach 6 Wochen ist die Hand immernoch stark in der Bewegung eingeschränkt und der geplante Kurzurlaub fiel aus. Die Krankenkasse hat mir jetzt einen Unfallbericht geschickt. Ein Gespräch mit dem Tierarzt hat zu nichts geführt, er würde selbst bei Verletzungen seiner Mitarbeiter die Haftpflichtversicherung des Tierhalters in Anspruch nehmen.
Frage, wird die Haftpflicht meiner Mutter für die Kosten aufkommen und kann ich evtl. eine kleine Entschädigung geltend machen obwohln der Unfall bereits 6 Wochen zurückliegt und ich mich nicht habe krankschreiben lassen. Ich bin aber immernoch in ärztlicher Behandlung. Vielen Dank.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Warum sollte die Haftpflicht Ihres TA dafür haften? Ihre Katze, Ihr Biss .... ja ja ist die Katze Ihrer Mutter, aber Sie haben sie zum TA gebracht, und SIe haben sie festgehalten. Sie wissten ja, dass Sie empfindlich sind, warum haben SIe keine Handschuhe angezogen?

Meines Erachtes persönliches Risiko und persönliches Pech.

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#2
 Von 
Heike1718
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

So, ich habe mich schlau gemacht. Nach Anwaltsauskunft sind Katzen generell in der Haftpflichtversicherung des Besitzers und die muss auch für entstandene Kosten aufkommen.
Altes Haus ich hatte hier auf Informationen gehofft und nicht auf Meinungen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

@ Heike: nur zwei Beiträge und schon pampig. Zu Deiner Info, das ist hier ein Laienforum, kein Anwaltsersatz. Das können und dürfen wir hier nicht sein. Das mit der Haftpflichtversicherung, das wußtest Du ja schon. Aber, insofern hat @AltesHaus völlig recht, die Versicherung wird Mitverschulden prüfen.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Nach Anwaltsauskunft sind Katzen generell in der Haftpflichtversicherung


Ich denke Sie haben nur rumgegoogelt, etwas gefunden und nur die Hälfte gelesen und davon auch nur ein Quentchen verstanden, denn ...

Zitat:
Abgesehen von solchen sogenannten Allmählichkeitsschäden muss die Haftpflichtversicherung den Leistungsbaustein Mietsachschäden abdecken, damit diese auch übernommen werden. Andersfalls bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen, wenn die Katze beispielsweise ein Regal umkippt, das eine tiefe Schramme im Laminat hinterlässt. Hier wird dem Vermieter ein Schaden verursacht, den eine Haftpflichtversicherung übernimmt, auch wenn kein Mensch, sondern eine Katze Ursache für die Beschädigung war.


http://www.haftpflichtversicherung-testsieger.de/haftpflichtversicherung-katze-mitversichert/

Glauben SIe mir oder nicht, der Biss ist nicht versichert. Eigene Katze, eigenes Risiko!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

@Altes Haus: Katzen sind in der Haftpflichtversicherung drinne. Das heisst aber nicht, dass hier ein Versicherungsfall vorliegt. Und wenn ja, dann ist die Frage des Mitverschuldens zu stellen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Heike1718
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie können selbstverständlich von der Haftpflichtversicherung Ihrer Mutter Schadensersatz und Schmerzensgeld (auch für entgangenen Urlaub) verlangen. Auch der Rechtsanwalt, den Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragen sollten, muß von der Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Gern stehe ich insofern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Heike1718):
Altes Haus ich hatte hier auf Informationen gehofft und nicht auf Meinungen.

Wenn Du keine Meinungen magst, dann frag nicht in einem Meinungforum ...

Hier http://frag-einen-anwalt.de/ gitbt es Fachleute.



Zitat (von Heike1718):
Nach Anwaltsauskunft sind Katzen generell in der Haftpflichtversicherung des Besitzers und die muss auch für entstandene Kosten aufkommen.

Das ist volkommener Quatsch.

Denn zum einen warst DU zu dem Zeitpunkt des Bisses unzweifelhaft der Besitzer des Tieres. Also frag Deine Haftpflicht mal, ob sie das übernimmt ...

Desweiteren ist in der Haftpflichtversicherung in der Regeln kein Schaden durch Tiere eingeschlossen, dafür gibt es entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Halter ist die Mutter, hat diese eine entsprechend Versicherung? Und die leistet auch bei innerfamiliären Schäden?



Zitat (von AltesHaus):
Eigene Katze, eigenes Risiko!

Zum Glück ist es ja nciht die eigene Katze ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Würde mich interessieren, ob da am Ende wirklich wer gezahlt hat.

Denn meine Meinung - ja, lediglich Meinung - ist: wer so "doof" ist, beim Tierarzt eine fremde Katze zu halten, muss damit rechnen, dass er gebissen wird.
Wenn ich mit meinen Katzen zum Tierarzt gehe - daheim sehr verschmust - , weise ich immer drauf hin, dass sie vielleicht ein wenig böse werden. Zum Glück weiß der Tierarzt damit umzugehen.

-- Editiert von Yogi1 am 09.10.2016 01:31

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Heike1718):
Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

War es nicht eine Gefälligkeit die Katze mit bei Tierarzt zu begleiten?
Dann viel Spaß mit der Versicherung.

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#10
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Wenn Sie nicht mit ihrer Mutter in häuslicher Gemeinschaft leben, dann wäre der Biss der Katze ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Katzen sind dort grundsätzlich eingeschlossen.

Da Sie der Mutter eine Gefälligkeit getan haben ist die Gefälligkeit für die Versicherung nicht relevant.

Und jetzt zum "wäre".
Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Das gehört zu den Obliegenheiten des VN.
Bei 6 Wochen muß die Versicherung schon sehr kulant sein, da noch zu leisten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Wenn Sie nicht mit ihrer Mutter in häuslicher Gemeinschaft leben, dann wäre der Biss der Katze ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.


Sehe ich in diesem Fall anders, weil die TS ein domestiziertes Wildtier gegen dessen Willen und ohne entsprechende Schutzkleidung festgehalten hat. Hier überwiegt das Eigenverschulden.

Was Yogy weiter oben schreibt kann ich bestätigen. Auch meine Katze ist sehr verschmust und lässt sich von der gesammten Nachbarschaft kraulen. Gehts aber beim Tierarzt ans Krallenschneiden, brauch selbst ich dicke Handschuhe.

Berry

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#12
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Mach dir darum keine Sorgen Heike, es ist alles so wie der RA schrieb.
Ich lag deswegen selbst schon eine Woche im Krankenhaus, jedoch durch mehrere Bisse meiner eigenen Katze.
Somit war es in meinem Fall auf jedenfall Eigenverschulden.
Egal unter welchen Umständen, dich eine andere Katze beißt, greift die Versicherung auf jedenfall.
Im Krankenhaus und in Tierklinken oft genug mitbekommen.
Gerade im Handbereich können anhaltend Schäden zurückbleiben, wie Beeinträchtigung der Bewegung und chronische Schmerzen.
Gute Besserung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb451422-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ankeymonkey, @Besserweiß
Vielen Dank. Bis jetzt habe ich noch nichts von der Versicherung gehört werde aber auf jeden Fall vom Ausgang berichten. Ich nehme wieder Antibiotika und habe Kg aber wirklich gut siehts noch nicht aus. Beim Antrag habe ich die Höhe des Schadensersatzes nicht beziffert da ich erst abwarten will ob der Finger wieder gerade und schmerzfrei wird. Jedenfalls habe ich alles ohne Anwalt eingestielt und denke die Krankenhauskosten werden übernommen und vom Rest lasse ich mich überraschen. Mittlerweile kann ich entspannter abwarten da mich doch vieles verunsichert hatte. Danke, Heike

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#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Viel Spass.

1.: Bei Gefälligkeit zahlt der Versicherer nie. Außer aus Kulanz was mittlerweile nicht mehr der Fall ist.
2.: Was hat das Thema mit Tierrecht zu tun?! Falscher Ort.
3.: Es ist eine Mitschuld auszugehen, da man eben Tiere normalerweise mit Handschuhen festhalten soll - machen die wenigsten, aber dann sind auch etwaige Ansprüche entweder minimiert oder gar nicht gegeben.

Mich interessiert hier der Ausgang durchaus. Sehe aber eher schwarz.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ohne Anwalt, wirst du sehr wahrscheinlich nicht das Schmerzensgeld von der Versicherung erhalten, was dir zusteht.
Ich erlebe es gerade bei meiner Schwester durch einen Pferdebiss am Hals.
Selbst mit Anwalt, musste dieser zweimal nachfordern.

Ich rate dir dazu alles genau vom behandelten Arzt aufschreiben zu lassen und dich besser wirklich mit einem RA abzusichern, auch wenn es deine Mutter ist.

Denn wie gesagt, an der Hand ist es sehr wahrscheinlich, dass du bleibende Schäden davon trägst, je nachdem wo die Schnitte liegen natürlich. Und du brauchst deine Hand ja im Alltag.
Die Heilung dauert leider, das ist normal. Bei mir ein halbes Jahr lang. Nach 3 Jahren kann ich die Hand immer noch nicht voll belasten, Kleinfingerarbeit, wie Kartoffel schälen oder Flaschen öffnen ist kaum möglich und mit Schmerzen verbunden.
Die KG so lange machen wie möglich, auch wenn es schmerzhaft ist, deine Hand wird es dir danken.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Ohne Anwalt, wirst du sehr wahrscheinlich nicht das Schmerzensgeld von der Versicherung erhalten, was dir zusteht.
Ich erlebe es gerade bei meiner Schwester durch einen Pferdebiss am Hals.
Selbst mit Anwalt, musste dieser zweimal nachfordern.

Ich rate dir dazu alles genau vom behandelten Arzt aufschreiben zu lassen und dich besser wirklich mit einem RA abzusichern, auch wenn es deine Mutter ist.

Denn wie gesagt, an der Hand ist es sehr wahrscheinlich, dass du bleibende Schäden davon trägst, je nachdem wo die Schnitte liegen natürlich. Und du brauchst deine Hand ja im Alltag.
Die Heilung dauert leider, das ist normal. Bei mir ein halbes Jahr lang. Nach 3 Jahren kann ich die Hand immer noch nicht voll belasten, Kleinfingerarbeit, wie Kartoffel schälen oder Flaschen öffnen ist kaum möglich und mit Schmerzen verbunden.
Die KG so lange machen wie möglich, auch wenn es schmerzhaft ist, deine Hand wird es dir danken.


Auf welcher Grundlage basiert deine Meinung?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Es ist nicht üblich, auch nicht beim Tierarzt, dass Katzen mit Handschuhen festgehalten werden. Das bringt die Tiere erst in Rage.
Handschuhe werden nur genutzt, wenn das Tier bekannterweise durchdreht.
Sonst nicht, da ist der Tochter kein Vorwurf zu machen.
Ansonsten gilt hier die Gefährdungshaftung.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mit drin. Hunde und Pferde nicht.

Das hier ist kein Gefälligkeitsschaden.
Ein Gefälligkeitsschaden wäre es gewesen, wenn die TE dem Tier einen Schaden zugefügt hätte. Sie war diejenige, die einen Gefallen getan hat. D.h. sie ist vor Ansprüchen sicher, nicht die Mutter.

Das Thema gehört zum Tierrecht, hier hat sich ganz eindeutig die Tiergefahr verwirklicht.

Das einzige Problem, welches hier zu erkennen ist, ist u.U. die verspätete Meldung bei der Versicherung.

0x Hilfreiche Antwort

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