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Haftung für Umweltschäden auch ohne konkreten Nachweis - 1/1
AFP vom 09.03.2010   |   1631 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Haftung für Umweltschäden auch ohne konkreten Nachweis

EuGH bestätigt Vorgehen italienischer Behörden gegen Ölindustrie

Unternehmen müssen gegebenenfalls auch für Umweltschäden haften, die ihnen nicht direkt nachgewiesen werden können. Es reicht aus, wenn der Schaden durch die Firma naheliegt, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, etwa wegen der räumlichen Nähe und der verwendeten umweltschädlichen Stoffe. (Az: C-378/08)

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Im Streitfall ging es um ein Öl- und petrochemisches Zentrum in der Gegend von Priol Gargallo auf Sizilien. Seit Jahren traten dort mehrfach starke Umweltschäden auf. Die italienische Regierung verpflichtete jeweils die nahegelegenen Unternehmen, die Schäden zu beseitigen. Die Klagen mehrerer Firmen legten die italienischen Gerichte dem EuGH vor.

Der bestätigte nun das Vorgehen der italienischen Umweltbehörden. Das im EU-Recht festgelegte Verursacherprinzip bei Umweltschäden erfordere nicht unbedingt einen konkreten Nachweis. Es reiche aus, wenn die Behörden "plausible Anhaltspunkte" für die Urheberschaft haben. Nach einem weiteren Urteil (Az: C-379/08) können die Behörden ihre Auflagen dabei auch nachträglich ändern, wenn dies zum Schutz der Umwelt erforderlich ist.

9. März 2010 - 12.53 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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