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Haftung für Haustiere

AFP VOM 6.9.2000 | Ratgeber - Deliktsrecht | 49920 Aufrufe
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Haftung, Haustiere

Haftung für Haustiere

Wer Tiere hält, der muss auch für die von ihnen verursachten Schäden haften. Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) so vor. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie in die Verantwortung genommen werden, wenn z.B. Ihr Hund einen Passanten beißt oder auf die Strasse läuft und so einen Verkehrsunfall verursacht.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Haftung für Haustiere
Seite 2: Hafte ich für jeden Schaden, den mein Tier anrichtet?
Seite 3: Haftung bei Betreuung von fremden Tieren
Seite 4: Haftung des Tierhüters gegenüber Dritten
Seite 5: Wann liegt ein Vertrag vor?
Seite 6: Hafte ich für jeden Schaden, den mein Pflegehund verursacht?
Seite 7: Haftungsumfang
Seite 8: Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierhüter
Seite 9: Haftung des Tierhüters gegenüber dem Tierhalter

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