Haftung für Haustiere
AFP VOM 6.9.2000 | Ratgeber - Deliktsrecht | 49920 Aufrufe Mehr zum Thema:Haftung, Haustiere
Haftung für Haustiere
Wer Tiere hält, der muss auch für die von ihnen verursachten Schäden haften. Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) so vor. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie in die Verantwortung genommen werden, wenn z.B. Ihr Hund einen Passanten beißt oder auf die Strasse läuft und so einen Verkehrsunfall verursacht.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Haftung für HaustiereSeite 2: Hafte ich für jeden Schaden, den mein Tier anrichtet?Seite 3: Haftung bei Betreuung von fremden TierenSeite 4: Haftung des Tierhüters gegenüber DrittenSeite 5: Wann liegt ein Vertrag vor?Seite 6: Hafte ich für jeden Schaden, den mein Pflegehund verursacht?Seite 7: HaftungsumfangSeite 8: Haftung des Tierhalters gegenüber dem TierhüterSeite 9: Haftung des Tierhüters gegenüber dem Tierhalter


