Haftung für Fehlverhalten anderer
AFP VOM 9.8.2000 | Ratgeber - Deliktsrecht | 24971 Aufrufe Mehr zum Thema:Haftung, Deliktsrecht
Haftung für Fehlverhalten anderer
Unter bestimmten Voraussetzungen haftet man nicht nur für seine eigenen Handlungen, sondern auch für das Fehlverhalten anderer.
Die zwei gesetzlich geregelten Fälle der Haftung für andere sind:
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