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Haftung für Fehlverhalten anderer

AFP VOM 9.8.2000 | Ratgeber - Deliktsrecht | 24971 Aufrufe
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Haftung, Deliktsrecht

Haftung für Fehlverhalten anderer

Unter bestimmten Voraussetzungen haftet man nicht nur für seine eigenen Handlungen, sondern auch für das Fehlverhalten anderer.

Die zwei gesetzlich geregelten Fälle der Haftung für andere sind:


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