Haftung für Einträge in Internet

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Überblick zur Rechtsprechung Stand Februar 2008

Haftung für Einträge in Internet – Foren, Weblogs, Blogs oder Gästebüchern

Immer mehr Internetauftritte privater wie kommerzieller Natur bieten heutzutage Diskussionsforen, Gästebücher, Blogs oder Chat - Rooms an. In diesen virtuellen Räumen - zu denen mitunter mehrere tausend Teilnehmer angemeldet sind - werden alle erdenkliche Themen oder Fragen unter den Nutzern diskutiert. Die Foren dienen dazu, eine schnelle und für jedermann einsehbare Diskussion zu verschiedenen Fragen, Erfahrungen, Ideen oder Produkten zu ermöglichen. Regelmäßig bleiben die Nutzer des Forums anonym und treten nur unter einem frei gewählten Mitgliedsnamen auf. Oftmals veröffentlichen Teilnehmer jedoch unter dem Schutz der Anonymität in den Foren strafbare oder rechtswidrige Inhalte. Dabei werden nicht selten auch Grenzen überschritten, auf deren Einhaltung ein Nutzer sonst aus verschiedenen Gründen genau achten würde.

In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage nach der Haftung für solche im Forum befindlichen Beiträge. Klar ist, dass der jeweilige Autor eines Beitrages für dessen Inhalt zivil- und strafrechtlich haftet. Ebenfalls relativ einfach zu bejahen ist die Haftungsfrage für den Forumbetreiber, wenn er zustimmende oder billigende Zusätze zu solchen Forumbeiträgen macht. In diesem Fall haftet er genauso wie der Autor des rechtswidrigen Beitrages.

Schließlich haftet auch derjenige Betreiber eines Forums für den Inhalt der Beiträge, wenn er einen maßgeblichen Einfluss auf die in seinem Forum verbreiteten Inhalte hat, indem er z.B. eine Vorauswahl der veröffentlichen Beiträge vornimmt.

Schwieriger wird es aber, wenn der Forumbetreiber einen rechtswidrigen Beitrag nicht bemerkt oder nicht erkennt, dass der Beitrag die Rechte von Dritten verletzt. Nach der Neufassung des § 11 Teledienstgesetz (TDG) haftet der Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht, wenn er keine Kenntnis von den fremden Inhalten hat. Wird er jedoch über rechtswidrige Beiträge informiert oder erlangt er auf sonstige Weise Kenntnis davon, so muss er die fraglichen Inhalte unverzüglich löschen bzw. sperren. Bei rechtswidrigen oder beleidigenden Beiträgen muss der Forumsbetreiber insoweit sein "virtuelles Hausrecht" zwingend ausüben. Von dieser Verpflichtung kann sich der Forumbetreiber nicht befreien, indem er z.B. einen allgemeinen Haftungsausschluss in seinen Disclaimer schreibt oder sich pauschal von den Inhalten distanziert.

Eine solche Regelung ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.03.2007, Az. I ZR 101/06 entscheiden, dass diese Haftung des Forumbetreibers gegenüber dem Opfer auch nicht entfällt, wenn dem Opfer die Identität des Autors der rechtswidrigen Äußerungen bekannt sei – der Betreiber des Forums als „Herr des Angebots" und der Autor sind beide zivilrechtlich für die Löschung der rechtswidrigen Beiträge verantwortlich.

Bei der Ausübung des Hausrechts darf der Anbieter jedoch nach Ansicht der Gerichte nicht willkürlich handeln, sondern muss vorher das Recht der Nutzer auf ihre freie Meinungsäußerung berücksichtigen. Eine Meinung ist jegliche Äußerung, wobei es auf den Wert und die Richtigkeit der Aussage nicht ankommt.

Somit fallen höchstpersönliche Ansichten wie beispielsweise "Ich finde das Produkt der Firma XY nicht schön" unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Abwertende Kritik, solange sie sachbezogen ist, darf also scharf und schonungslos sein und muss nicht aus dem Forum gelöscht werden.

Der Meinungsfreiheit wird jedoch durch die strafbare Beleidigung eine Grenze gesetzt. So liegt keine Meinungsäußerung mehr vor, wenn es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffamierungen, Beleidigungen, Herabsetzungen und Anprangerungen handelt. Ebenso ist sog. "Schmähkritik", deren Äußerung durch z.B. pauschale Boykott-Aufrufe oder pauschale Aufrufe zu Sammelklagen allein die Schädigung des von der Äußerung Betroffenen bezweckt, unzulässig. Im Einzelfall kann die Abgrenzung, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder einen beleidigenden bzw. geschäftsschädigenden Eintrag handelt, aber sehr schwierig sein. Hier empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen.

In diesem Zusammenhang stellt sich des Weiteren die Frage, ob der Betreiber eines Forums ständig den Inhalt der fremden Beiträge kontrollieren muss. Eine generelle Überwachungspflicht des Forumbetreibers sieht der Gesetzeswortlaut nicht vor. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 U 862/06 ausdrücklich festgestellt, dass der Betreiber eines Forums zwar nicht verpflichtet sei, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so müsse er „die Sperrung und Löschung des Vorgangs unverzüglich veranlassen.

Muss der Betreiber eines Forums die Beiträge also niemals aktiv kontrollieren? Dieses dürfte nicht der Fall sein. Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts besteht eine Pflicht zur generellen „Eingangskontrolle" für den Betreiber des Forums, wenn er Anlass zu der Befürchtung haben muss, dass es dort zu Rechtsverletzungen kommen wird und ihm hiervon ausgehend eine Überwachung zumutbar ist. Dieses kann beispielsweise der Fall sein, wenn er als Diskussionsteilnehmer in seinem Forum aktiv ist oder wenn in dem Forum anonymisierte Pseudonyme für die Teilnehmer zugelassen waren, die nach Ansicht des Gerichts die Hemmschwelle zur Begehung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen herabsetzen.

Eine erhöhte Überwachungspflicht sieht das Landgericht auch durch die Tatsache bestätigt, dass in dem entsprechenden Forum kommerzielle Werbung geschaltet war (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18.07.2006, Az. : 324 O 116/06). In diesem Zusammenhang haftet der Betreiber sogar für Urheberverletzungen in seinem Forum, wenn er es den Nutzern ermöglicht, Bildmaterial auf dem Forenserver hochzuladen und in die jeweiligen Beiträge einzubinden (Urteil des Landgericht Hamburg vom 24.08.2007, Az. : 308 O 245/07). Diese Pflichten dürften nach der derzeitigen Rechtsprechung auch für Blogger gelten.

Diese Maßstäbe können sogar dazu führen, dass nur eine kurzzeitige Veröffentlichung zur Haftung führt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg vom 04.12.2007, Az. 324 O 794/07 hatte dieses es dem Journalisten Niggemeier untersagt, eine unzulässige Äußerung eines Dritten in seinem Blog über die Firma „Callactive" zu veröffentlichen. Der Journalist hatte über die Firma „Callactive" berichtet, die für MTV seiner Ansicht nach "zweifelhafte Anrufsendungen" produziert. Sein Artikel sorgte für zahlreiche Kommentare, von denen einer "unzulässig war". Der Blogger löschte den Kommentar ohne Aufforderung, allerdings zu spät - wie Callactive und das Gericht meinten. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3:37 Uhr abgegeben, Niggemeier löschte ihn am Sonntagvormittag um 11:06 Uhr. Nach Ansicht des Gerichts hätte Niggemeier damit rechnen müssen, dass sein Blog-Eintrag zu Callactive wegen seiner Brisanz rechtswidrige Kommentare mit sich bringe. Daher sei er bei "solch brisanten Blog-Einträgen" verpflichtet, "die Kommentare vorab zu kontrollieren".

Fazit: Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich reagiert. Diese Haftung verstärkt sich aber für den Betreiber des Forums, je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es auf seiner Internetseite zu Rechtsverletzungen Dritter kommen wird und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind. In diesen Fällen muss der Betreiber erheblichen Aufwand auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ansonsten droht ihm die Gefahr, dass er wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen in seinem Forum abgemahnt wird und hierbei die eventuell anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen hat.


Rechtsanwalt Sebastian Trost
www.ra-trost.de
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